Niki Vogt auf Telegram folgen
von Niki Vogt
Noch ist es nicht das Thema, wie all die finanziellen und wirtschaftlichen Schäden, die die Corona-Politik der Bundesregierung verursacht hat, bezahlt werden sollen. Aber es besteht kein Zweifel daran, dass der Zahltag kommen wird. Dabei hört mane die Nachtigall schon lange trapsen, bzw. sie trampelt bereits. Wenn sich der Staub auf den Schlachtfeldern um neue Lockdowns nur für Ungeimpfte und eine mögliche allgemeine Impfpflicht halbwegs gelegt haben wird, steht das nächste Folterthema schon hinter den Kulissen bereit und scharrt mit den Füßen: Die Corona-Soli-Vermögensabgabe. Wen trifft das und was wird das bedeuten?
Dass die weltweit desolate Finanzlage mit der hoffnungslosen Überschuldung sehr vieler Länder schon lange vor „Corona“ kaum mehr zu beherrschen war, wissen diejenigen, die sich damit beschäftigt haben. Die große Masse weiß es nicht. Die Zentralbanken feuerten ab 2008 billiges Geld aus allen Rohren, man rettete wechselseitig Staaten und Banken. Ökonomen warnten, aber es wurde einfach weitergemacht.
Dann kam Corona und damit eine wunderbare Situation, die es ermöglichte, den gesamten Flurschaden dem Virus zuzuweisen. Schon im April 2020 sollte der Wissenschaftliche Rat des Bundestages ein Gutachten erstellen, ob es gesetzlich möglich sei, per Vermögensabgabe den Bürgern die gesamten Lasten der verfehlten Politik der letzten (mindestens) zwölf Jahre aufzuhalsen. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste kam damals, am 09. April 2020 zu einer „Ja, aber“ Schlussfolgerung, die im Prinzip auf die Erfordernis einer schicksalshaften Einmaligkeit und Ausnahmesituation hinausläuft:
Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG unterscheidet zudem zwischen „einmaligen Vermögensabgaben“ und „zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“. Während die Ausgleichsabgaben die Kriegslasten kompensieren sollen, sind die einmaligen Vermögensabgaben hingegen wohl nicht auf diesen Finanzierungszweck beschränkt. (…) Einigkeit besteht ferner dahingehend, dass die Vermögensabgabe einen besonderen, außerordentlichen Finanzbedarf des Staates voraussetzt. Wann vom Vorliegen dieser Voraussetzung ausgegangen werden kann, wird hingegen nicht einheitlich bewertet. (Seite 4).
Im übrigen erfordere die Vermögensabgabe dann auch eine Zweckgebundenheit. Folge man einer solchen, gutachterlich herausgearbeiteten strengen Vorgabe, so sei fraglich, ob das Einführen einer Vermögensabgabe zur Begegnung der Corona-Krise die Voraussetzungen einer Vermögensabgabe, namentlich eine staatliche Ausnahmelage und die Zweckbindung, erfüllt. Und weiter:
Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde. Unzulässig wäre hingegen der Versuch, durch wiederholte Erhebung einer Vermögensabgabe kontinuierlichen Zugriff auf Vermögen zu nehmen, da dies dem verfassungsrechtlichen Postulat der Einmaligkeit zuwiderlaufen würde und zudem als falsch etikettierte Vermögensteuer die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3 GG umgehen würde. Bedenken im Hinblick auf die Einführung einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Krise ergeben sich – sofern man an die von Schemmel und Kirchhof entwickelten Anforderungen anknüpft – vor allem daraus, dass eine existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates vorausgesetzt wird, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist. (Seite 5 und 6).
Das alles erscheint Berlin wahrscheinlich kompliziert und angreifbar. Und so scheint der Griff in die Tasche derer, die noch etwas haben, eher auf das altbewährte Muster des „Soli“ für die „neuen“ alten Bundesländer nach der Wiedervereinigung leichter zu bewerkstelligen zu sein.
Da kommt was auf uns zu. Von der CO2-Steuer, den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die Inflation (die wahrscheinlich eher bei 10 Prozent, als bei 5 Prozent liegt), den Einkommensverlusten durch Jobverlust, Firmenpleiten, Geschäftsaufgaben und Kündigung wegen Nichtimpfung abgesehen, nagen auch noch Soli-Steuern an dem immer schmäler werdenden Einkommen. Dementsprechend schrumpfen die Kaufkraft und Konsum, was die Wirtschaft weiter dämpft.
Und der größte Trommler für den Corona-Soli, der von denen bezahlt werden soll, für die er als Wohltat gedacht ist – das ist der neue Kanzler Olaf Scholz. Er hat schon länger diese Steuer propagiert. Da war er noch Finanzminister. Im Mai 2021 sagte er:
„Ab 2026 muss der Staat von den in der Corona-Pandemie aufgenommenen Krediten rund 18 Milliarden Euro zurückzahlen. Das können nicht diejenigen zahlen, die wenig Geld verdienen. Das müssten diejenigen beitragen, die beispielsweise heute noch den Soli zahlen. Nur so kann der Abbau des Schuldenbergs gelingen.“
Da weiß man schon, was da kommen wird. Zu den ungeimpften Untermenschen kommen dann noch die „bösen Reichen“, die „büßen“ sollen. Wer heutzutage schon unter „reich“ zählt, lässt einen staunen. Dass der größte Teil der Milliardenschulden gar nicht durch Corona verursacht wurde, sondern durch Geldverschwenderei in der Politik lange vor „Corona“, wird unter den Tisch gekehrt. Im Schatten des Virus segelt‘s sich leichter auf die reichen Gestade zu. Da fragt schon keiner nach. Corona ist diesbezüglich nur der Zug, auf den man aufspringen wird.
Wie konkret schon über den Corona-Soli nachgedacht wird, offenbart ein Informationsbeitrag auf der Seite Sparkasse.de. Zum besseren Verständnis listet die Sparkasse einmal ein paar Zahlen auf:
180 Milliarden Euro beträgt die Neuverschuldung im Haushalt 2021.
- 2020 waren es bereits 130,5 Milliarden Euro.
- Für 2021 sind rund 39,5 Milliarden Euro allein für Corona-Unternehmenshilfen geplant.
- Rund 15 Milliarden Euro betragen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums die Kosten für die Novemberhilfen.
- Mit rund 4,5 Milliarden Euro pro Woche schlugen die Hilfen im Dezember zu Buche.
- Dennoch bleibt die Neuverschuldung deutlich unter dem Kreditrahmen von bis zu 218 Milliarden Euro, den der Bundestag 2020 bewilligte.
- Zum Vergleich: Der bisherige Rekordwert lag bei 44 Milliarden Euro im Jahr 2010.
Gehen wir einfach mal realistisch davon aus, dass der Corona-Soli kommen wird. Denn wenn aus dem Bürger Geld herausgequetscht werden kann, dann wird es das auch gemacht. Hier haben sich schon Juristen mit der Frage auseinandergesetzt: Wen würde es denn treffen und in welchem Umfang?
Dazu schreibt die Seite Anwalt.de:
„Der Corona-Soli könnte sich so gestalten wie der jetzige Solidaritätszuschlag, der (…) nur noch von den oberen zehn Prozent der Einkommenspyramide zu entrichten ist und etwas mehr als neun Milliarden Euro im Jahr einbringen wird. Ausgerichtet nur auf diese oberen 10 Prozent der Zahler würde zusätzlich zum bestehenden Soli noch einen etwas höheren Corona-Soli von 7,5 Prozent Aufschlag auf die Einkommensteuer zahlen, was rund 12,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen brächte. z. Der große Teil der Einkommensempfänger würde unterhalb der Freigrenze bleiben.“
Diese 7,5 Prozent Steuererhöhung auf die Einkommen der hohen Einkommensklassen und dem Soli obendrauf ergäbe sich damit eine faktische Steuererhöhung von 13 Prozent. Das ist kein Klacks. Die meisten wird der Corona-Soli allerdings nicht betreffen. Er soll (vorerst) nur die oberen 10 Prozent der Steuerzahler treffen.
Damit auch wirklich niemand noch etwas verstecken kann, baut die EU ein Register auf, in dem alle Vermögenswerte der EU-Bürger gespeichert werden. Die Schlinge wird minutiös vorbereitet.
Aber auch die Vermögensabgabe als einmalig verhängte Beschlagnahme eines Teils des Vermögens (auch wenn die Zahlung auf mehrere Jahre verteilt wird) ist bei weitem noch nicht vom Tisch. Da schwimmen noch zu viele fette Fische im Wasser, als dass der Staat sie davonschwimmen ließe. Der deutsche Anwaltsverein sieht es auf jeden Fall so und schreibt:
Zum einen geht es um die Vermögensabgabe im Rahmen eines gesetzlichen Lastenausgleichs, außerdem wird in den aktuellen Fall-Konstellationen des Wirtschaftsministeriums auch ein mögliche Solidarbeitrag auf die Einkommensteuer diskutiert. Reiche sollen für die Corona-Schäden aufkommen. Juristisch hat Deutschland Erfahrung damit: Ein Lastenverteilungsgesetz gab in der Nachkriegszeit die Möglichkeiten vor, besonders vermögende Bundesbürger an der Finanzierung der Nachkriegsaktivitäten verpflichtend zu beteiligen.
Da mag mancher aufatmen und sagen: „Nunja, das trifft mich ja gottseidank nicht und die reichen Pfeffersäcke sollen ruhig auch mal zur Kasse gebeten werden!“
Das ist nicht ganz falsch. Nur werden darunter auch Mittelständler sein, die eine Firma führen mit soundsovielen Angestellten. Wenn diese Abgaben wirksam durchgezogen werden, ist das wahrscheinlich bei vielen Betrieben der Strohhalm (eigentlich eher der Sack Steine), der dem Kamel den Rücken bricht. Gerade die Mittelständler sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die ganze Europa am Laufen hält.
Dieses Rückgrat hat in den letzten Jahren schwer gelitten. Jede weitere Belastung kann leicht zu Insolvenzen oder Geschäftsaufgaben – und damit zum Bruch – führen. Was wiederum noch mehr Opfer einer Post-Corona-Fiskalpolitik erzeugen würde: In Deutschland würden darüber zigtausende Arbeiter und Angestellten ihre Arbeit und Existenz verlieren und in den daran angeschlossenen Betrieben auch. Was wiederum den Bedarf an „Soli-Geld“ erhöhen muss. So etwas kann sich leicht zu einer sich beschleunigenden Pleitewelle aufschaukeln und Massen arbeitsloser, hungriger, wütender und hungriger Menschen führen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Seite DieUnbestechlichen.com