In Hessen dürfen jetzt Supermärkte Ungeimpfte komplett ausschließen

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von Niki Vogt

Supermärkte Im Bundesland Hessen sind nun auch Supermärkte berechtigt, ungeimpften Personen den Zutritt zu ihren Geschäften komplett zu verwehren, selbst dann, wenn diese einen negativen Test auf Covid-19 vorzeigen. Diese Möglichkeit ist eine Option und keine Vorschrift. Das sollte  auch so bleiben, meint Stefan Genth, Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland. Es sei wichtig, dass die 2G-Regelung freiwillig bleibe, denn bei Geschäften mit hoher Kundenfrequenz sei das gar nicht umsetzbar. Sogar Karl Lauterbach hält nichts von der 2G-Regel in Supermärkten: „Der Zugang zu Grundnahrungsmitteln und anderen Produkten zur Grundversorgung muss allen Menschen offenstehen, auch Ungeimpften.

Diese „Option“ für Einzelhändler, ungeimpften Mitbürgern den Zutritt zu verweigern, wurde aufgrund einer Klage einer Einzelhändlerin vor dem hessischen Verwaltungsgericht im Urteil beschlossen. Die Besitzerin eines Grillgeschäfts hatte dagegen geklagt, dass sie die 2G-Vorschriften in ihren Geschäftsräumen nicht anwenden durfte. Die klagende Dame hat damit der Diskriminierung von mehr als einem Drittel der Bevölkerung Vorschub geleistet. Wahrscheinlich ist sie auch noch stolz darauf. Auf ihre Klage hin hat der Landtag des Bundeslandes Hessen den Supermärkten in diesem Gebiet mit etwas mehr als 6 Millionen Einwohnern die Genehmigung erteilt, das „2G-System“ in ihren Läden einzuführen.

Diese umstrittene Regelung erlaubt es Geschäften in Hessen, nur geimpften Personen und Personen mit einer Covid-19-Genesungsbescheinigung den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gestatten. Bislang ist das „2G-System“ in der Hälfte der deutschen Bundesländer nur für bestimmte öffentliche Orte wie Bars, Restaurants, Nachtclubs und Kinos zugelassen. Auch negative Tests helfen den Ungeimpften nicht weiter.

Aber nun können auch  Supermärkte von der 2G-Regel Gebrauch machen. Aldi, Lidl, Rewe und Co. haben sich auf Nachfrage dazu geäußert, ob ihre Märkte in Zukunft nur noch für Genesene und Geimpfte zugänglich sein werden.

Rewe ließ durch einen Unternehmenssprecher im Gespräch mit dem ZDF erklären, dass sich die bisherigen Hygiene-Maßnahmen „in der Praxis sehr gut bewährt“ hätten. Aldi wies auf seine Pflichten als Grundversorger hin, die es vom Selbstverständnis her verbieten „einzelne Kundengruppe vom Einkauf“ auszuschließen. So etwas würde „grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen“, heißt es in der Stellungnahme des Discounters. Lidl, Edeka und ihr Tochterunternehmen Netto sehen sich in derselben Verpflichtung und lehnen einen solchen Schritt ab.

Volker Bouffier, der hessische Regierungschef, ist der Meinung, dass „diese Möglichkeit nur an bestimmten Tagen genutzt werden wird und dass Unternehmen, die den Grundbedarf decken, davon keinen Gebrauch machen werden“.

So unverständlich das auch für die Informierten klingt: In Geschäften, die beschlossen haben, diese neuen 2G Regeln umzusetzen, ist es dann erlaubt, keine Maske mehr zu tragen und die Regeln der sozialen Distanzierung nicht mehr einzuhalten. Offenbar sind die hessischen Behörden überhaupt nicht im Bilde darüber, dass die Impfung gegen Covid-19 die Übertragung des Virus nicht verhindert. Weder weder aktiv noch passiv. Geimpfte infizieren sich und andere. Ebenso wenig verhindert die Impfung schwere Verläufe der Krankheit, die Anzahl mag reduziert werden, aber auch das nicht sehr signifikant. Die Intensivstationen müssen immer mehr schwer erkrankte Doppeltgeimpfte aufnehmen und in der kalten Jahreszeit werden es immer mehr werden, weil der (eh nicht sehr effiziente) Immunschutz durch die Impfung von Woche zu Woche nachlässt und gegen neue Varianten, wie die Delta-Variante, meist kaum noch irgendeinen Schutz bietet.

 

Letztendlich werden solche Geschäfte dann eher eine Brutstätte für Covid-Infektionen, weil die Geimpften ahnungslos dicht an dicht mit infizierten Geimpften nebeneinander und gegenüberstehen und sich unwissentlich gegenseitig infizieren, weil sie sich sicher fühlen. Die Menschen im „bunt gemischten“ Supermarkt halten vorsichtshalber immer Abstand. Das ist wesentlich sicherer

Neben Hessen haben sieben weitere deutsche Regionen Unternehmen bestimmter Branchen und Veranstalter ermächtigt, die 2G-Regelungen zu übernehmen, wodurch de facto eine Absonderung für nicht geimpfte Personen, auch solche mit negativem Test, geschaffen wird.