Fortsetzung der Demonstrationen mit anderen Mitteln: „Das Volk gegen Corona“

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Uns erreicht eine Pressemitteilung einer neuen Webseite, die wir hier gern veröffentlichen:

Die Seite, „Das Volk gegen Corona“ ist die Fortsetzung der Demonstrationen mit anderen Mitteln. Diese Aussage beinhaltet eine klare rechtliche und wissenschaftliche Kampfansage gegenüber den bestehenden Restriktionen durch die politische Klasse.

Ziel der Kampagne ist es, einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Strafrechtlern, Verfassungsrechtlern sowie Ärzten, Virologen, und Epidemiologen in einem der größten Gerichtsverfahren gegen die Corona-Maßnahmen zusammenzuschließen.

Grundlage hierfür wird unter anderem sein, durch große unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen und Labore im Bereich der Virologie Nachweise über den eigentlichen Status des COVID 19 (PCR-Tests auf SARS-CoV2) Virus zu erbringen, 

Diese Gutachten sollen auch den Beweis erbringen, dass der PCR-Test kaum eine klare Ja/Nein- Aussage über eine Infektion treffen kann. Der PCR steht für Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) und wird zur Diagnostik von Infektionskrankheiten eingesetzt. (Anmerkung: Was der Test wirklich kann oder nicht kann, ist in diesem Artikel gut erklärt.)

Das Robert Koch-Institut schrieb zu einer Anfrage von CORRECTIV (Recherche für die Gesellschaft) folgendes:

„Eine Angabe von 30-50 Prozent falsch positiver Tests ist nicht nachvollziehbar.“ Eine genaue Fehlerquote konnte uns das RKI auf Nachfrage nicht nennen: „Leider können wir das nicht auf eine Zahl begrenzen, dazu haben wir nicht die nötigen Daten.“ [1]

Der Schnelltest ersetzt daher nicht den Erregernachweis und liefert somit kein zuverlässiges Ergebnis und ist darüber hinaus nicht validiert.

Derzeit bildet das Infektionsschutzgesetz die Grundlage zu weitreichenden Einschnitten in die Grundrechte der Bevölkerung. Es muss mit Normenkontrollklagen und Feststellungsklagen vorgegangen werden, welche entsprechend substantiiert vorgetragen werden sollen.

Dies erfordert ausführliche Schriftsätze, die alleine nach Umfang und Fachgebiet eine Herausforderung darstellen und die Gerichte bis an ihre Grenzen und darüber hinaus belasten werden. Daher ist es erforderlich, eine erdrückende Beweislast zu begründen, die jeden wie auch immer gearteten Widerspruch im Keim erstickt. Erst dann ist der Weg frei für strafrechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche gegen die eigentlichen Verantwortlichen dieses künstlichen Krisen-Szenarios einer Pandemie bzw. einer Epidemie.

Alle weiteren Informationen auf https://dasvolkgegencorona.com/

Quellen:

1 https://correctiv.org/faktencheck/medizin-und-gesundheit/2020/04/07/coronavirus-nein-aktuelle-pcr-tests-haben-keine-fehlerquote-von-30-bis-50-prozent