Niki Vogt auf Telegram folgen
von Niki Vogt
Das Berliner Verwaltungsgericht hat nach Recht und Gesetz entschieden und das Verbot des Berliner Innensenats für den Samstag gekippt. Es gibt noch Recht und Gesetz. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber es ist jetzt fast unmöglich, die Demo noch aufzuhalten. Allerdings können laut Gerichtssprecher verschiedene Auflagen vorgeschrieben werden.
Grund für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes war, dass es keine Voraussetzungen für das Verbot gegeben habe. Ausreichenden Anhaltspunkte, dass eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliege habe es nicht gegeben. Überdies haben die Veranstalter ein Hygienekonzept vorgelegt. Das haben sie auch immer wieder betont, und dass dieses Hygienekonzept auch mit der Polizei abgestimmt. Das Konzept kann man hier einsehen und herunterladen.
Das Gericht befand auch, dass das Land Berlin nicht darlegen konnte, dass dieses Sicherheitskonzept nicht eingehalten werden solle. Die Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.
Es geht also morgen los. Der Regierungsbezirk wurde Pressefotos zufolge von der Polizei komplett abgeriegelt. Die Politiker – und besonders Frau Bundeskanzlerin Merkel – ist wohl der Meinung, dass sie sich vor den Protestlern, die sich bisher ja eindeutig friedlich verhalten haben und das auch weiterhin tun werden, mit eindrucksvollen Mitteln schützen. Man schein sich nicht so sicher zu fühlen.
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel hatte eine SED-Vergangenheit
. Wenn das tatsächlich so ist, dann sollte er wissen, wie schnell man mit Repressalien und Verboten eine Bevölkerung erst so richtig zornig macht. Und er sollte wissen, wie so etwas ausgehen kann. Anscheinend aber hat er die deutschen Gerichte doch falsch eingeschätzt. Diese Niederlage ist politisch nicht gut für ihn. So sagen auch Stimmen in den Sozialen Medien:
Das erstinstanzliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu #b2908 liest sich in weiten Teilen wie ein juristischer Grundkurs für den Berliner Senat.
— Alexander Kissler (@DrKissler) August 28, 2020
Ohrfeige. #Geisel ist nicht mehr haltbar.
— Tomdabassman (@tomdabassman) August 28, 2020
Ohrfeige? Das war ein Arschtritt… mit Anlauf 😅
— Christian RSR (@rsr_christian) August 28, 2020
Damit war zu rechnen, oder? Selten wurde ein so fundamentaler Grundrechtseingriff so dürftig begründet, wie von diesem Innensenator. https://t.co/6CkEAJaJPx
— Jakob Augstein (@Augstein) August 28, 2020
Die beiden Oppositionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus, die AfD- und die FDP-Fraktion begrüßten die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja bewertete das Urteil am Freitag:
Es war abzusehen, dass die Begründung von Senator Geisel zur Absage der Anti-Corona-Demo juristisch nicht standhält. Niemals darf bei Demonstrationen mit politischen Maßstäben gemessen werden, dazu verpflichtet uns das Grundgesetz
Innensenator Geisel malt nun Schwärzestes an die Wand. Er redet von Drohungen und Gewalt, wofür es aber beim jetzigen Stand der Dinge keinen Anlass gibt. Die Demo am 01. August war vollkommen friedlich und gutgelaunt verlaufen. Dennoch und trotz des Gerichtsurteils findet er das Demoverbot vollkommen richtig: „Es ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Aber ich halte die Entscheidung nach wie vor für richtig“, rechtfertigte er die rechtswidrige Aussetzung der bürgerlichen Grundrechte. Dabei bezog er sich auf die Verstöße gegen den vorgeschriebenen Infektionsschutz bei der Demo am 1. August. „Es wäre naiv anzunehmen, dass sie sich diesmal an die Auflagen halten würden.“ sagte er voraus.