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von Niki Vogt
Erinnern Sie sich an die DSGVO? Was ein lächerlicher Affentanz wurde da abgezogen wegen der sakrosankten Datensicherheit. Webseiten von Strick- und Bastelkränzchen und dörflichen Feuerwehrvereinen mussten dichtmachen, weil derjenige, der als Verantwortlicher im Impressum stand angesichts der drohenden, saftigen Strafzahlungen im Fall eine unfreiwillig geposteten Namens oder eines Fotos. Wissen Sie noch, dass man auf einem Feuerwehrfest rote Klebepunkte von einer Stickerwand abziehen und sich auf die Stirn kleben konnte, damit auf den Fotos vom Fest erkennbar war, welchen Foto man nicht veröffentlichen durfte, weil jemand mit rotem Punkt drauf war.
Oder die Schulklassenfotos, alle mit schwarzem Balken vor dem Gesicht. Was für ein Krampf! Aber für den heiligen Datenschutz muss man ja Opfer bringen, auch wenn die Datenschützer selber kein so rechtes Verständnis für das ganze Tamtam aufbringen konnten.
Die Bürgernummer, die jetzt als Identifikationsnummer in den Behörden für jeden Bürger dient, war der nächste Aufreger. Aber der Bundesrat hat es jetzt durchgewunken.
In 50 wichtigen Datenbanken werden damit unsere persönlichsten Daten und Informationen für alle möglichen Behörden von überall zugänglich, einschließlich der Fahrzeug- und Melderegister. Alle Datenschützer von Bund und Länder waren sich einig: Das ist verfassungswidrig. Sie beziehen sich dabei auch auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1983: Das Bundesverfassungsgerichts hat damals in einem Urteil im Zusammenhang mit der „Volkszählung“ festgestellt, dass eine Art Personenkennziffer verfassungsrechtlich bedenklich sei.
Die digitale Verknüpfung von 50 verschiedenen Melderegistern widerspreche der ursprünglichen Zweckbestimmung, die Daten für lediglich steuerliche Belange zu erfassen. Und nur dafür war das Datensammeln erlaubt. Das stellte die Datenschutzkonferenz im August 2020 unmissverständlich klar:
„Als übergreifendes Ordnungsmerkmal soll die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) dienen, vor deren fortschreitend ausgedehnter Nutzung die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mehrfach deutlich gewarnt hatten. Die nun geplante ausgedehnte Verwendung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen löst sich vollständig von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung für rein steuerliche Sachverhalte, obwohl sie nur deswegen bislang als verfassungskonform angesehen werden kann.“
Die Datenschutzkonferenz legte auch ganz konkret den Finger in die Wunde:
„Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wies bereits in ihrer Entschließung vom 12.09.2019 darauf hin, dass die Schaffung solcher einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen bzw. Identifikatoren (auch in Verbindung mit einer entsprechenden Infrastruktur zum Datenaustausch) die Gefahr birgt, dass personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat der Einführung derartiger Personenkennzeichen seit jeher enge Schranken auferlegt, die hier missachtet werden. Der Blick auf den Anwendungsumfang der geplanten Regelung zeigt das Potential der möglichen missbräuchlichen Verwendung.“
Sogar ein Gutachten des Bundestages, das Im September 2020 herauskam, bescheinigte dem Vorhaben eine „verfassungsrechtliche Problematik“. „In der Gesamtschau ist die Eingriffsintensität als hoch zu bewerten“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in dem Papier.
Interessiert die Berliner Regierung überhaupt nicht. Man ließ das alles ein Weilchen in der Schublade liegen und reifen – und verließ sich offenbar darauf, dass der Bürger unter dem Corona- und Impfchaos das mit der Bürgernummer aus dem Sichtfeld verloren hatte.
Sogar die Hofberichterstattungsmedien wundern sich, wiegeln aber in altbewährter Manier ab:
„Trotz massiver Kritik von Datenschützern soll die Steuer-ID zu einer Art Bürgernummer werden. Dadurch können personenbezogene Daten behördenübergreifend genutzt werden – allerdings erst nach Zustimmung.“
„Bürgerinnen und Bürger haben auch Rechte. Erstens müssten sie dem Datenaustausch zustimmen. Und zweitens könnten sie über ein sogenanntes Daten Cockpit überprüfen, welche Behörde die Nummer abgerufen hat. Petri bewertet diese Möglichkeit positiv, so könne man sich immer einen Überblick darüber verschaffen, welche Behörde oder welche Stelle gerade Daten abgerufen habe. Aber er stellt auch die Frage ob eine Fahrzeugbehörde genau das wissen dürfe, was etwa eine Ausländer- oder Meldebehörde weiß?“
Wie naiv kann man eigentlich sein? So machen sie es doch immer: Erst wird die Kröte, die der Bürger schlucken soll, kurz und vorsichtig gezeigt. Wenn dann alles aufgeregt und erschrocken „Nein!“ schreit, lässt man die Gremien und Gutachter und die entsprechenden Schutzorganisationen ihren Zirkus aufführen, palavert ein wenig herum, wartet ab, bis die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird und wenn alles dorthin guckt, wird ganz nebenbei und ohne große Ankündigung das Attentat auf die Bürgerrechte hinter verschlossenen Türen durchgezogen. Regt sich dann Unmut heißt es „ja, aaaber das ist ja nur freiwillig“.
Stimmt. Das ist es aber garantiert nur am Anfang. Und dann gibt es – ach, Gott, nein! Wer hätte das kommen sehen können?!?“ eine schrecklich gefährliche, neue Notlage und schwupps! Ist nix mehr freiwillig. Genauso versuchen sie es mit der Impfung.
Wie putzig, die Landes-Datenschützer appellieren an ihre Landesregierungen, das Vorhaben zu stoppen. Es gebe, so wenden sie ein, „Lösungen, die ohne eine übergreifende Personennummer wie die Steuer-ID auskommen und deutlich datenschutzfreundlicher sind.“Natürlich gibt es die, aber liebe Datenschützer … Darf ich? Darf ich?
Ich weiß es, ich weiß es!
Das. Ist. Gar. Nicht. Gewollt.
Ihr müsst jetzt ganz stark sein, liebe Datenschützer: Es geht nämlich gerade darum, dass man diese Persönlichkeitsprofile bekommt, versteht ihr? Über jeden. Überall, jederzeit. Für jede Behörde und nachher noch mehr als diese. Das „Registerübergreifende Identitätsmanagement“ wird nicht aus praktischen Gründen eingeführt, damit man es einfacher und digitaler hat. Es ist ein Teil des „Great Reset“ oder, wie das in Verschwörungstheoretikerkreisen genannt wird, der Neuen Weltordnung (NWO). Das kann man in dem tollen Buch eines gewissen Herrn Klaus Schwab nachlesen.
Wie mutig von Euch, liebe Datenschützer, der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, als sie die Empfehlung aussprachen, die Bürgernummer für das „Registerübergreifende Identitätsmanagement“ auf der Steuer-ID aufzusetzen, den Big-Brother Award zu überreichen. Leider, liebe Datenschützer, seid Ihr Teil des ganzen Überwachungsapparates geworden. Ihr dürft Euch beschweren, schimpfen und Bedenken äußern, damit der Bürger glaubt, da gibt es doch tapfere Kämpfer für ihn und seine Bürgerrechte. Ihre seid das Feigenblättchen, das Blümchen im Kanonenrohr. Und die kleinen Konzessionen, die sie Euch dann machen, nachdem Ihr gekämpft habt, waren schon vorher eingepreist und werden dann sehr bald peu á peu weggestrichen.
Ihr steht doch letztendlich selbst staunend und mit baumelndem Unterkiefer vor den Berliner Hütchenspielertischen. Wusch-Wusch! Zack-Zack! Unter welchem Hütchen ist denn gerade das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers auf seine Daten?
Die Merkelregierung sah schon mit ihrem Entwurf das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Sie verwies auf das „4-Corner-Modell“. Die Daten sollen ja keinesfalls direkt zwischen den Behörden hin und her fließen, sondern über einen Mittelsmann. Auf einem „Datencockpit“ im Netz werde es für die Bürger nachvollziehbar, welche Behörde wann und aus welchem Grund auf welche Informationen zugegriffen habe. Ganz sicher wird das offen gezeigt. Klar.
Ein weiteres Hütchen darf der Bundestag auch noch einfügen dafür, dass er dann doch mitspielt. Er addierte auch eine Schutzvorkehrung zum Prozedere:
„Die Verarbeitung der Identifikationsnummer ist demnach nur „zu Verarbeitungen zur Erbringung von Verwaltungsleistungen“ nach dem OZG „aufgrund von Rechtsvorschriften oder mit Einwilligung der betroffenen Person sowie zum Zwecke eines registerbasierten Zensus“ zulässig. Ob die ID in weiteren Registern genutzt werden darf, muss das Parlament separat entscheiden.“
Der Bundestag hat aber tatsächlich auch einiges herausgestrichen aus der Wunschmenüliste der Merkel-Regierung. Das sind das Insolvenzregister, das Schuldnerverzeichnis, das Liegenschaftskataster und die Listen der Rechtsanwaltskammern. Das könnte der Regierung gar nicht so unlieb sein, möchte man doch die Tsunamiwelle der durch Lockdown pleite gegangenen Mittelstandbetriebe und die Liste der Hunderttausenden, mittellos gewordenen und überschuldeten Unternehmer gar nicht so gerne bekannt und zugänglich werden lassen.
Betrifft das gerade Genannte noch einen relativ überschaubaren Personenkreis, sieht es im Sektor „Soziales“ schon ganz anders aus, da ist nämlich ausnahmslos jeder erfasst. Von dem ersten Kindergartenbesuch über Jugendhilfe, Jugendamtsaktivitäten, Krankenversicherung bis zur Rente können die Daten zusammengeführt werden. Damit können dann die Behörden unseren Lebensweg komplett nachvollziehen und ihre Nase tief in jede Familie stecken. Zusammen mit den neuen „Rechten der Kinder“ eine fantastische Handhabe, beim kleinsten Vergehen irgendwo gleich die Frage aufzuwerfen, ob man sich da nicht mal intensiver um das Kindeswohl kümmern müsse.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Webseite https://dieunbestechlichen.com