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von Niki Vogt
Jetzt ist es sicher: Mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll die Mitnahme von Gesichtsmasken im Erste-Hilfe-Koffer zur Pflicht werden. Demnach müssen „Fahrzeugführer“ auch nach der Corona-Pandemie, wenn alles vorbei ist, immer verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto dabei haben. Laut Plan der Regierung werden die Masken ein neuer Bestandteil des verpflichtend mitzuführenden Verbandkastens in allen PKWs, LKWs und Bussen. Wann genau die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht klar.
Das Ministerium will sich aber nicht viel Zeit dafür lassen. Man begrüße eine „schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung“ heißt es. Sehr wahrscheinlich wird auch ein Bußgeld fällig, wenn bei einer Überprüfung die verhassten „Maulkörbe“ oder, wie der Österreicher sagt „Goschenfetzen“, nicht im Verbandkasten enthalten sind. Bisher waren immer fünf Euro Buße fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt, unvollständig oder abgelaufen ist. Wir dürfen aber guter Hoffnung sein, dass im Zuge der Maskenpflicht im Verbandkasten auch die Bußgelder weiter hochgeschraubt werden. Unter zehn Euro wird dann nichts gehen.
Auf Anfrage an das Bundesverkehrsministerium erfuhr die Deutsche Presseagentur (dpa), dass die Pflicht zur Maskenmitnahme ein Vorstoß des Bundesverbandes Medizintechnologie gewesen sei.
Dieser Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sitzt in Berlin und ist – der eigenen Auskunft nach – eine Interessenvertretung (Lobby) von Industrie- und Handelsunternehmen des Medizinprodukte- und Medizintechnik-Bereiches. „Mitglieder sind über 230 deutsche und internationale Unternehmen dieser Sparte mit insgesamt über 190.000 Mitarbeitern. Im BVMed sind auch die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert.“
Ei, wie fein, na, so eine Überraschung! Da hat wieder eine Lobby die Politik und Gesetzgebung zum eigenen Marktvorteil bestimmt. Das ist anscheinend heute ganz normal. Aber offenbar ist die Einflussnahme dieses Verbandes auf die Politik besonders wirkungsvoll, ja sogar preisgekrönt:
Im Zuge der (damaligen) Gesundheitsreform sollten Krankenkassen verpflichtet werden, die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln auszuschreiben, um dann mit dem günstigsten Anbieter einen Exklusivvertrag zu schließen. Im Juni 2008, ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der geplanten Neuregelung, ging die Initiative „meine Wahl!“ an die Öffentlichkeit, die sich als „Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelherstellern und Versorgungspartnern“ ausgab. In der Liste der Unterstützer war auch der Bundesverband Medizintechnologie aufgeführt, dem mehr als 200 Hersteller und Händler von Rollstühlen, Prothesen, Inkontinenzprodukten und ähnlichen medizinischen Hilfsmitteln angehören. Allerdings wurde mit keinem Wort erwähnt, dass es sich bei dem Bundesverband (Medizintechnologie) um den Initiator und Hauptfinanzier des Aktionsbündnisses handelte.
Die Lobbyorganisation der Hilfsmittelbranche hatte die PR-Agentur „Weber Shandwick“ damit beauftragt, eine „bundesweite Betroffenen-Bewegung“ gegen die Kostendämpfungspläne zu organisieren. Die Agentur setzte sich deshalb mit zahlreichen Selbsthilfegruppen in Verbindung und malte „schwerwiegende Belastungen“ der Patienten und andere negative Konsequenzen der Reform an die Wand. Weil in dem Anschreiben auf die federführende Rolle des Wirtschaftsverbandes hingewiesen wurde, war die Resonanz bei den Patientenorganisationen zunächst gering.
Schließlich gelang es der PR-Agentur Weber Shandwick aber, branchennahe Patientenorganisationen für die „meine Wahl!“-Kampagne zu gewinnen.
Im Herbst 2010 befasste sich der Deutsche Rat für Public Relations mit dem Vorwurf, bei den von Weber Shandwick inszenierten Protestaktionen handele es sich um eine „Pseudobürgerinitiative“. Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der PR-Branche erkannte jedoch kein Fehlverhalten. Es habe keine Täuschung der Öffentlichkeit gegeben, weil der Name der Agentur im Kleingedruckten (im Impressum und bei der Kontaktanschrift von „meine Wahl!“) aufgeführt worden sei. Im Oktober 2008 revidierte der Bundestag die geplante Neuregelung und machte die Ausschreibung von Lieferverträgen von einer Soll- zu einer Kann-Bestimmung.
Die Agentur Weber Shandwick brüstet sich auf ihrer Internetseite bis heute mit dem Erfolg der eigenen Lobbyarbeit. Es sei gelungen, das Aktionsbündnis ‚meine Wahl!‘ als „Anwalt der Patientenrechte“ zu etablieren.
Für die intransparente PR-Kampagne ‚meine Wahl!‘ wurde der BVMed zusammen mit der PR-Agentur Weber Shandwick für die Lobbykratie-Medaille 2011 nominiert.
Nun hat der BVMed wieder einen Coup für seine Unternehmen gelandet. Alle Fahrzeuglenker müssen demnächst zwei Masken im Verbandskasten mit sich führen. Laut einem Artikel in Auto Motor Sport “tummeln sich rund 67 Millionen Fahrzeuge“ auf Deutschlands Straßen. Setzen wir mal ganz bescheiden 10 Cent pro Maske an (dafür bekommt man kaum eine), dann sind das 13.400.000 Euro (in Worten Dreizehnmillionen-vierhunderttausend Euro), die der Bundesbürger für jeweils zwei Masken ausgeben müssten. Das ist doch ein nettes Geschäft, das man sich nicht entgehen lässt, nicht wahr?
Interessant: Der Geschäftsführer des BVMed, Dr. Marc-Pierre Möll hat ein Studium der Politikwissenschaften, Philosophie und Soziologie absolviert und promovierte zum Dr. phil an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Er ist Lehrbeauftragter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Und er hat eine wissenschaftliche Arbeit an der Uni Heidelberg geschrieben mit dem Titel: „Gesellschaft und totalitäre Ordnung – eine theoriegeschichtliche Auseinandersetzung mit dem Totalitarismus“
Hübsch, nicht wahr? Zur Erinnerung: An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn studierte ein sehr bekannter Herr historischer Bedeutung namens Walter Hallstein, Mitglied des Rechtswahrerbundes, der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, des NS-Luftschutzbundes und des NS-Dozentenbundes, dessen Führungsoffizier er später wurde. Das hat ihm jedoch nie geschadet. Nach dem Krieg wurde er Rektor der Uni Frankfurt. Einen Posten im bayerischen Wirtschaftsministerium, der ihm von Ludwig Erhard angeboten wurde, lehnte er ab.
Er war während des Dritten Reiches der strategische Kopf hinter IG-Farben (Bayer, BASF, Hoechst, u.a.), dem größten Öl- und Pharmakartell IG-Farben. Im Jahr 1942 war die Hälfte der chemischen Industrie Europas unter der Kontrolle von IG Farben. In der „Denkschrift über die Vereinigung der deutschen Farbenfabriken“ schrieb damals Carl Duisberg voller Begeisterung:
„Aber dennoch sind […] die Vorteile des Zusammenschlusses so gewaltig groß. Ist der gute Wille vorhanden […], die der deutschen Farbenindustrie die Weltherrschaft für Dezennien hinaus sichern würde, der geeignete Weg wird sich schon finden lassen.“
Das mit der Weltherrschaft, die man mit der NSDAP und der Wehrmacht zusammen erringen wollte, funktionierte dann doch nicht so richtig. Herrn Walter Hallstein hat aber auch das nicht geschadet. Hallstein wurde am 7. Januar 1958 auf einer Außenministerkonferenz in Paris zum Präsidenten der ersten Kommission der frisch entstandenen EWG gewählt, die sich heute zur Europäischen Union aufgebläht hat.
Da ist doch eine theoriegeschichtliche Arbeit zur Auseinandersetzung mit dem Totalitarismus aus der Ecke der Medizintechnik geradezu überfällig, wo zurzeit wieder ein neuer Medizin- und Pharma-Totalitarismus im Entstehen ist, der unter der Ägide eines Herrn, der eigentlich Computer-Software entwickelte, zur Corona-Welt-Diktatur mutiert.
Die Pharma-Industriesparte scheint schon immer ein besonderes Verhältnis zu den „Powers to be“ (den aktuell herrschenden Mächten) gepflegt zu haben und kann offenbar stets ihre Interessen durchsetzen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf der Webseite „dieUnbestechlichen.com“