Die letzten nicht US-amerikanischen „Global Player“ werden liquidiert – Aufgezeigt am Beispiel VW

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von Joachim Füseter

(Fußnoten nach Nummer unter dem Artikel)

Vor einigen Monaten stand der VW-Konzern, einst der größte Autobauer der Welt und noch heute Deutschlands führender privater „Arbeitgeber“ und Steuerzahler, inzwischen aber um mehr als 30 Milliarden Euro „Straf“zahlungen geschröpft, ohne dass ein Ende in Sicht wäre, erneut im Fokus der Wahrheitsmedien. Dieses Mal soll es sich nicht wie vor acht Jahren um einen „Skandal“, sondern um eine „Krise“ handeln, die nur durch drastische Maßnahmen, so die Schließung von drei der zehn deutschen Werke mit 35.000 Beschäftigten (ca. 30 % der Gesamtbelegschaft!), Lohn- und Gehaltskürzungen von bis zu 18 % für die Angestellten der restlichen Werke, abgewendet werden könne, wobei weitere Betriebsschließungen nicht ausgeschlossen werden, damit Volkswagen „fit für die Zukunft“ bliebe.[1] Verantwortlich dafür seien angeblich zu hohe Arbeitskosten, der fehlende Absatz von jährlich 500 :00 Fahrzeugen, die Konkurrenz aus China und der wundersam verschlafene Anschluss an die E-Mobilität.

Abgasemissionen willkürlich festgelegt

Blicken wir zurück: Der erste Schlag gegen VW kam von den USA – Sowohl dort als auch in Europa muss jeder Fahrzeughersteller, der eine neue Modellreihe auf den Markt bringt, eine sogenannte Typengenehmigung erhalten, wofür ein standardisierter Testzyklus bei einer zugelassenen Prüforganisation durchlaufen werden muss. Hierbei dürfen willkürlich und ohne Realitätsrelevanz festgelegte Abgasgrenzwerte, die Jahr für Jahr verschärft werden, nicht überschritten werden. VW wurde damals vorgeworfen, für diese Genehmigung eine zuvor übliche Abschalteinrichtung eingebaut zu haben, die Motorschäden während des Testzyklus verhindern sollte, jedoch zum Zeitpunkt der Anzeige mit Einschränkungen  verboten war. Sie erkennt nämlich, dass es sich um einen Testzyklus handelt, und drückt für diesen Fall die Abgasemissionen auf das gesetzlich vorgeschriebene – wie gesagt willkürlich festgelegte – Maß.[2]

Dass die Abgaswerte auch ohne diese Abschaltvorrichtung im Normalbetrieb des Autos auf der Straße immer höher ausfallen als im Testbetrieb, darf nicht von dieser folgenschweren Willkür ablenken, die zumindest für die grünverseuchten Europäerhirne den Auftakt zur Liquidierung ihrer eigenen Autoindustrie bildet (bei den Japanern musste man zumindest eingeklemmte Pedale aus dem Zylinder zaubern). Um diesen Gedanken gar nicht erst aufkommen zu lassen bzw. in weniger verseuchten Hirnen wieder zu eliminieren, wurden einzelne VW-Funktionäre von US-amerikanischer Seite zu extrem hohen Strafen verurteilt, scheinen also echte Schwerverbrecher zu sein (die KDR führt dann standardmäßig zu dem Gedanken, daß die Strafe übertrieben sei – womit sich der falsche Gedanke der Berechtigung einer Bestrafung an sich jedoch auf der Hirnhaut festgebissen hat).

VW-Manager und Techniker verhaftet und mit hohen Strafen bedroht

Oliver Schmidt wurde z.B. im Januar 2017 vom FBI vor seinem Rückflug nach Deutschland in Miami verhaftet und wegen Verschwörung (hier ist der Gedanke an sie also nicht pathologisch oder faschistisch) zum Betrug und Verstoß gegen die amerikanischen Umweltgesetze angeklagt und eine Haftstrafe von 169 Jahren angedroht, die nach seinem „freiwilligen“ Geständnis auf sieben Jahre und 400.000 € Strafe reduziert wurde. Seine Haftstrafe verbüßte er vier Jahre lang in den USA, obwohl er von Anfang an eine Überstellung nach Deutschland erwirken wollte. Endlich zurück in Deutschland, musste Schmidt nochmals vier Monate ins Gefängnis. Nach langem Ringen wurde die restliche Strafe auf seinen Antrag hin zur Bewährung ausgesetzt. Kurz zuvor wurde sein US-Kollege James Liang, ebenfalls deutscher Staatsbürger, zu 40 Monaten Haft und 200.000 USD verurteilt, weil er seine Schuld sofort einräumte und sich als Kronzeuge hergab. Begründung: Er habe die US-Behörden durch den Einbau einer illegalen Software zur Manipulation von Abgaswerten getäuscht. Nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe wurde er nach Deutschland überstellt, das letzte Drittel auf Bewährung ausgesetzt. Nach seiner Entlassung sagte Liang, insbesondere die Haft in US-Gefängnissen habe ihm sehr zugesetzt. Ein weiterer Prozess erwartet ihn, diesmal von der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Über Interpol hatten die US-Behörden weitere fünf VW-Manager und Techniker, die in Deutschland lebten, zur Fahndung ausgeschrieben, alle wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltvorschriften, weshalb sie Deutschland nicht mehr verlassen konnten, ohne Gefahr zu laufen, verhaftet zu werden.

 

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn des „bandenmäßigen Betrugs“ bezichtigt

Und das war noch nicht alles: Nachdem der „Skandal“ durch die hiesigen Wahrheitsmedien in das öffentliche „Bewusstsein“ gehämmert war, hagelte es weitere Anzeigen gegen verschiedene Konzerngrößen, allen voran den damaligen, heute 78jährigen VW-Chef Martin Winterkorn, dessen Verfahren nach wie vor läuft und augenblicklich nur krankheitsbedingt unterbrochen wurde. Er muss sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten. Bereits bis Ende 2016 wurde gegen 37 Personen bei 28 Hausdurchsuchungen ermittelt. Hier ein Beispiel, um die Unverhältnismäßigkeit ermessen zu können:

Audi Vorstandsvorsitzender zum Schwerverbrecher stigmatisiert

Der langjährige Vorstandsvorsitzende der Audi AG Rupert Stadler wurde im Zuge einer 200 Polizisten starken Razzia, die am 18. und 19. April 2018 bei Porsche in Zuffenhausen und Weissach stattfand, von der Staatsanwaltschaft schwer belastet. Er habe zusammen mit dem Porsche-Entwicklungsvorstand Michael Steiner eine Präsentation, die am 19.11.2015 vor der US-Umweltbehörde EPA stattfand, manipuliert, so dass die Herren-Behörde falsch informiert worden sei. Aus diesem Grund wurde am 11.6.2018 seine Privatwohnung durchsucht. Zur Last gelegt wurden ihm: Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung, weshalb er für 17.177 manipulierte Diesel mit einem Schaden von 41 Mio. € verantwortlich sei. Wegen „Verdunkelungsgefahr“ wurde er ein paar Tage später in U-Haft genommen. Gleich einen Tag später wurde er von Audi beurlaubt und am 2.10.2018 mit sofortiger Wirkung entlassen. Nach vier Monaten U-Haft wurde er gegen Auflagen und Geldzahlungen aus der Haft entlassen. Der Prozeß startete am 30.9.2020, es wurden 181 (!) Verhandlungstage für zwei Jahre angesetzt. Das Gericht stellte bei einem „Geständnis“ seiner Schuld in Aussicht, ihn mit 1,5–2 Jahren Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 1,1 Mio. € davonkommen zu lassen. Nach 171 Verhandlungstagen, die bezeichnenderweise in dem berüchtigten Stadelheimer Hochsicherheits-Gefängnis, der zentralen Hinrichtungsstätte der Nazis, in der auch das RAF-Mitglied Ingrid Schubert angeblich Selbstmord begangen haben soll, zwei Jahren und neun Monaten Verhandlungsdauer und der Vernehmung von 190 Zeugen, gestand er Mitte Mai 2023 seine „Schuld“. Der so stigmatisierte „Schwerverbrecher“ wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 1,1 Mio. € an die Staatskasse und verschiedene karitative Einrichtungen verurteilt. Das Ganze versteht sich zzgl. Gerichtskosten in Millionenhöhe. Im Juli legte er Berufung gegen dieses Urteil ein, das Verfahren ist noch anhängig.

 

Anwaltskanzleien stopften sich die Taschen voll

Nachdem die erste Klage eines Privatmannes bzw. höchstwahrscheinlich Provokateurs gegen VW Bestand hatte, boten Anwaltskanzleien, die im Internet wie Pilze aus dem Boden schossen, allen „Skandal-Geschädigten“[3] ihre Dienste durch „Aufklärung“ über ihre Rechte und Ansprüche gegenüber VW an. Durch ein Urteil des BGH vom 26.6.2023, durch das die Ansprüche auf Schadenersatz nicht nur auf 5–15 % des Kaufpreises festgelegt, sondern der Rahmen von bisher Vorsatz auf Fahrlässigkeit erweitert wurde, kam es erneut zu einer starken Schädigung des Konzerns. Zusätzlich verklagte Bayern VW auf 700.000 €, Hessen auf 3,9 Mrd. € und Baden-Württemberg auf 400.000 €. Begründung? Steuereinbußen!

Es wurde wirklich nichts, aber auch gar nichts ausgelassen, um VW auch in Deutschland maximal zu schädigen: Die gleichgeschaltete, genauso wie die schweizerische nur noch transatlantischen Herren hörige Presse ließ selbst Fahrzeuge prüfen, und SPIEGEL-online meldete z.B., dass die Verträglichkeit von Abgasen an – ogottogott! – Affen getestet worden sei. Zeitgleich wurde VW von verschiedenen europäischen Ländern mit Strafanzeigen überzogen.

Merke: Die Grundlage all dieser Anklagen ist die rein willkürliche Festlegung von Abgaswerten und Testverfahren!

 Doch wie kam es nun zur Ausweitung der Schikanen auch auf andere Automobilhersteller?! […]

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Ketzerbriefe 253 – Flaschenpost für unangepaßte Gedanken, 80 S., € 5.-,
ISSN 0930-0503 / ISBN 978-3-89484-316-8
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Inhalt

  • In memoriam Khaled al-Asaad (und einige Überlegungen zu einem jüngst rekonstruierten Keilschrifttext)
    von Peter Priskil
  • Volkswagen – Die letzten nicht US-amerikanischen »Global Player« werden liquidiert
    von Joachim Füseter
  • Autofahrer aufgepaßt!
    Bericht eines Prüfingenieurs
  • Aus der Welt der Ideologeme (XLIII)
    Was ich schon immer mal kapieren wollte:
    Die Unschärferelation 
    von Bruno Zweistein
  • Was steckt hinter dem »Rollator-Putsch«?
    von Ursula Leitner
  • Das Demokratie-Theater der BRD geht zu Ende – Rheinland-Pfalz gibt den Startschuß
    von Fritz Erik Hoevels
  • Leserzuschrift
    Hinweise für Reisende nach Lykien und Antalya
  • Flugblatt
    Für die Wiederbeachtung der Verfassung!
  • Charlie Kirk
    Märtyrer der Meinungsfreiheit

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[1]  Was die Werkschließungen angeht, wurde im Dezember 2024 etwas zurückgerudert, das – sofern es überhaupt stimmt – ändert aber nichts an den Stellenstreichungen und sonstigen Einschnitten für die Belegschaft.
[2]  Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Absatz 2 sagt eindeutig: Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeuges zu gewährleisten.
[3]  In Wahrheit gab es keinen einzigen Geschädigten, da die Fahrzeuge ohne Probleme funktionierten. Erst nach den vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verfügten massenhaften Rückrufen zeichneten sich die betroffenen Fahrzeuge durch schlechtere Leistung und höheren Spritverbrauch aus.