Psychiatrisierung von Unbequemen – Nicht im „bösen Russland“: in Deutschland in Lohr am Main!

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Bild: Gemeinfrei, Commons, ai-generiert

von Niki Vogt

Was hat sich die Welt über Guantanamo echauffiert und erst über Russland! Da können sich die Gazetten gar nicht genug aufregen darüber, das Unbequeme in psychiatrischen Einrichtungen verschwinden.

So schreibt der „Tagesanzeiger“ noch im Dezember 24 voller Bitterkeit: „Mit einer alten Masche lässt Russland Opponenten in Psychiatrien verschwinden“. Keine Frage, das gehört zu den perfidesten Methoden, einen Menschen zu vernichten, jeden Tag ein bisschen und er hat keine Chance. Ist er zu ruhig, wird er dort verrotten und möglicherweise in die Debilität medikamentiert. Wehrt er sich, ist er ein gemeingefährlicher Irrer, den man ruhig stellen muss – mit demselben Ergebnis, nur brutaler.

Dutzende „Andersdenkende“ werden als psychiatrische Patienten festgehalten, schreibt Reuters empört im Februar 2025. In Russland kümmern sich Menschenrechtsorganisationen darum, diesen Leuten zu helfen. Immer wieder lesen wir Überschriften, wie „Zwangspsychiatrie für Kreml-Kritiker – Russische Aktivisten berichten von schockierenden Maßnahmen des Regimes“ Bekannt sind 48 Fälle. Und auch Wikipedia widmet diesem Thema einen Eintrag.

Die Deutschen wiegen sich in seliger Sicherheit

Huijuijuiiii, denkt der brave deutsche Michel, WIE GUT, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und das kann man ja so glauben, denn, wie in allen Ländern, in denen solche perfiden Methoden angewandt werden, sind die Medien systemkonform. Und wie überall ist es so, dass das, was nicht berichtet wird, auch nicht existiert. Nanu? Wir hier, in Deutschland haben doch bombenfeste Bürger- und Menschenrechte! Also kann uns ja so etwas Gruseliges nicht passieren. Das ist bekanntermaßen eben nicht so und ja, es gibt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland und das nicht selten.

Nun, es gibt aber auch immer noch mutige Menschen, die die Wahrheit aufdecken. Und hin und wieder schaffen sie es doch in die Schlagzeilen. Da gab es einmal diesen Fall von Gustl Mollath, einer der bekanntesten Justizskandale der Bundesrepublik. Der Mann wurde 2006 wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt und obwohl – oder vielleicht auch weil – er sich vehement gegen den Vorwurf wehrte und das Ganze das Potenzial eines Riesenskandals hatte, verschwand er via Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie. Einer der Gründe: Er beschuldigte seine Frau, sie habe für die HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Das durfte nicht aufkommen und so wurde er als Krimineller und irrer Totschläger hingestellt. Ein Richter wertete seine Aussagen als Wahnvorstellungen. Erst Jahre später stellte sich heraus, dass Mollath die Wahrheit gesagt hatte, wie die Bank bei einer internen Prüfung feststellte.

Mollath war also vollkommen zu Unrecht mehr als sieben Jahre seines Lebens in der Zwangspsychiatrie eingekastelt. Erst dann wurde er wieder freigelassen und bekam eine Entschädigung: 600.000 Euro vom Freistaat Bayern. Umgerechnet ein Jahresgehalt von nicht ganz 86.000 €, oder ein Monatsgehalt von ca. Siebentausend €.

Der Psychiatrie-Skandal von Thomas Krebs wird totgeschwiegen

Wieder einmal Bayern. Hier wird der Ex-Polizist Thomas Krebs seit fast sechs Jahren unter rechtswidrigen, ja, zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Bedingungen und Maßnahmen in der Zwangspsychiatrie gefangen gehalten. Er war zwar auffällig geworden, aber hatte nie Gewalttaten oder Angriffe auf Menschen begangen.

Thomas Krebs, ein ehemaliger Elitepolizist, er war der Leibwächter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Wegen Dienstvergehen – er gab polizeiliche Informationen heraus, fuhr unter anderem ohne Fahrerlaubnis und anderen, nicht gewalttätigen Strafverfahren, wurde er 2005 aus dem Dienst entlassen. Eine absolute Katastrophe für Thomas Krebs. Auch mehrere Ehen scheiterten. Thomas Krebs rutschte ab dieser Zeit in eine Drogenabhängigkeit. Er konsumierte Cannabis, Amphetamine, Alkohol und Steroide, aber keine „harten Drogen“. Er geriet wegen seiner Verhaltensweisen unter Drogen in sehr schwierige Situationen, hatte dadurch auch Probleme mit der Polizei. Da er körperlich topfit war, Kampfsportler, Kickboxer (schwarzer Gürtel) war er für die Polizei ein schwieriger Fall. So tobte er bisweilen im Drogenrausch und reagierte noch nicht einmal auf Pfefferspray der Polizeibeamten, wie dem Urteil  des Landgerichts der 1. Strafkammer  Aschaffenburg zu entnehmen ist. Da er ein ausgebildeter Spezialist in Nahkampftechniken und Waffen ist, wurde er als „gefährlich“ eingestuft und weggesperrt. Weil er keine Straftaten begangen hat, kam nur Zwangspsychiatrisierung in Frage? Seit sechs Jahren ist der Mann nun „clean“ und von den Drogen weg. Er verweigert deswegen auch die Psychopharmaka.

Dirk Lauer, der am nächsten an dem Fall dran ist, erlebte nach eigener Darstellung Thomas Krebs als einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist. Und doch wird Thomas Krebs genau das verweigert.

Ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht

Die Seite „Behördenstress“ schreibt – passend zum Wahlspruch der Seite:

Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat!
Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“

Denn trotz aller Auffälligkeiten in seinem Verhalten hat sich Thomas Krebs nicht als ein gefährlicher Täter gezeigt. Er wurde nur aggressiv – ohne anzugreifen – wenn man ihn unter Amphetamin (subjektiv) bedrohte. Irgendwann stand dann die Diagnose „Schizophrenie, schizoaffektive Störung“ im Raum. Das Gericht hat diese Diagnose nie hinterfragt und auch nicht eingepreist, dass der Mann diese Aussetzer nur unter Drogen zeigte. Dass Thomas Krebs ein gefährlicher Irrer sei, wurde nur aufgrund dieser tatsächlich schwierigen Situationen mit der Polizei angenommen. Dazu kam, dass der Bruder von Thomas Krebs, Peter Krebs, sein direkter Nachbar war, ständig die Polizei rief, sein Bruder Thomas zeige ein „seltsames Verhalten“. Das führte dazu, dass die Polizei sehr häufig erschien und schon leicht gereizt schon wieder anrücken musste. Das befördert natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.

Im Jahr 2023 kam ein Sachverständiger (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei.

Denn eine (Zwangs-)Unterbringung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Betroffenen krankheitsbedingt, dauerhaft und erheblich ist. Dabei darf die Beurteilung dieser Gefährlichkeit nicht auf verzerrten, provozierten oder durch Dritte beeinflussten Situationen beruhen, heißt es nach  nach § 63 StGB.
Dazu kommt, dass dieser Paragraph § 63 StGB bestimmt:

„Die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darf nicht auf Situationen gestützt werden, die
durch Drittverhalten provoziert oder verstärkt wurden.
Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Einsätze objektiv gerechtfertigt waren oder ob sie
durch familiäre Konflikte ausgelöst wurden.“

Das ist aber ein sehr interessantes Detail: Die Nachbarschaft berichtet, dass der Bruder von Thomas Krebs sehr daran interessiert sei, das Haus, was Thomas gehört, zu übernehmen. Er hat sich offenbar vorgestellt, dass Thomas Krebs nie wieder aus dem Maßregelvollzug herauskommt und damit das Haus frei wird. Das könnte auch ein Grund sein, warum er immer wieder die Polizei alarmiert hat und damit die Situation immer weiter eskalierte, weswegen Thomas Krebs als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die Polizei wurde möglicherweise nicht aufgrund objektiver Gefahren, sondern aufgrund „familiärer Spannungen“ und persönlicher Motive alarmiert.
Damit sind die polizeilichen Einsatzberichte, die im Urteil als Beleg für Gefährlichkeit
herangezogen werden, nicht ohne Weiteres verwertbar. Aber all das wurde in dem ersten Gutachten als bare Münze und Beweis der Gefährlichkeit gewertet, ohne dass der Gutachter berücksichtigte, dass die ständige Provokation des Bruders und eine Gereiztheit der regelmäßig alarmierten Polizisten langsam, aber sicher diese Situation über die Zeit zum Siedepunkt brachte.

Es ist an der Zeit, dass dieser Fall neu und vorurteilsfrei verhandelt und bewertet wird! Thomas Krebs hat niemanden wirklich verletzt. Er hat eine zweite Chance verdient. Es kann nicht sein, dass jemand sich zwar in Schwierigkeiten gebracht hat, aber keine Chance mehr hat, sein Leben in Ordnung zu bringen. Soll er ein Leben lang immer wieder mit Vollfesselung (Hand und Fuß plus Bauchfesselung), wie ein irrer Schwerverbrecher vorgeführt werden, wenn ein Arzt ihn untersucht? Auch das ist rechtswidrig und nur erlaubt „bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung“.

Es ist bereits eine lange Petition beim Bayerischen Landtag eingegangen, engagierte Menschen und Rechercheure, wie „Fantareis“ von OPPOSITION24 und der ehemalige Polizist Dirk Lauer haben sich dieses himmelschreienden Falles angenommen und arbeiten sich durch Berge von Papier und Akten. Artikel wurden veröffentlicht und siehe da, die Klinikleitung reagierte:

Ein Dokument mit Text über psychiatrische Behandlungsprobleme und eine mögliche Patientenverlegung zeigt rechtliche und therapeutische Bedenken.

Thomas Krebs soll wieder anderswohin verlegt werden, da durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit das Vertrauensverhältnis zwischen „Patient“ und dem „Therapeutischen Arbeitsbündnis“ nachhaltig zerstört sei. Schon vorher hatte das Bezirkskrankenhaus versucht, Thomas Krebs in eine andere Einrichtung zu verlegen, doch das Landgericht Würzburg untersagte das. Nun sei aber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Der kryptische Satz am Ende gibt zu denken:

Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen erscheint es angezeigt, Sie über den geplanten, erneuten Versuch einer Verlegung zu informieren, da die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen nicht mehr fortbestehen.“

Der „Patient“ Thomas Krebs hatte zwar wenig Spielraum, nutzte aber das Wenige um so unbequem zu werden, dass man ihn so bald wie möglich loswerden wollte? Fürchtete man, die ganze Sache könnte zu viel Aufmerksamkeit bekommen und ein Schlaglicht auf die Praxis der Zwangspsychiatrisierung werfen? War man sich nicht sicher, dass hier vielleicht doch gegen Gesetze, „Patienten“-Rechte, Regelungen oder Behandlungsrichtlinien verstoßen wurde?

Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?“

Seltsamkeiten, die Aufklärung fordern

Damit nicht genug. Es gibt auch merkwürdige Ungereimtheiten, die aufgeklärt werden müssten.

Warum wird ein erfolgreich „resozialisierter“, gesunder Mann, der niemanden verletzt hat nicht freigelassen?

Fantareis“ fragt zu Recht:

Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Massregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?

Der Messermörder von Aschaffenburg wurde mehrfach nach nur wenigen Tagen aus der Psychiatrie in Lohr entlassen – dann ermordete er zwei Menschen. Der Fall Thomas Krebs wirft also mehr als berechtigt Fragen auf. Wir bleiben dran und berichten weiter!

Die Petition hat gute Aussichten, nicht abgelehnt zu werden, denn:

Der Patient Thomas Krebs soll seit mehr als 5,6 Jahren unter rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und teilweise menschenrechtswidrigen Maßnahmen gelitten haben.

Die Petition listet zahlreiche Kritikpunkte und dokumentierte Rechtsverstöße auf, darunter:

  • Verwehrte Akteneinsicht über 16 Monate trotz klarer Rechtslage.

  • Manipulierte Dokumentation („Kriterien-Einschätzung“) und fehlende Originalunterlagen.

  • Unbegründete Kontrolle und Zurückhaltung privater Post.

  • Willkürliche Rücknahme von Lockerungsstufen, ohne rechtliche Grundlage.

  • Massive medizinische Versäumnisse, u. a. verzögerte Behandlung eines Augeninfarkts.

  • Medikamentendruck, obwohl Gutachten eine medikamentöse Behandlung nicht empfahlen.

  • Fesselungen bei Ausführungen, die laut Gericht als rechtswidrig eingestuft wurden.

  • Versuchte Zwangsverlegung nach Werneck – ebenfalls rechtswidrig.

  • Hinweise auf mangelhafte Zustände und strukturelle Probleme im Maßregelvollzug.

Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits vor Gericht als rechtswidrig bestätigt.

Die Petition fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Vorfälle umfassend aufzuklären, die Klinik anzuweisen, rechtswidrige Praktiken einzustellen, Personalentscheidungen zu treffen und eine echte Resozialisierung von Thomas Krebs zu ermöglichen.