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Gleich zwei Anfragen brachten die Bundesregierung gestern erneut dazu, sich mit Lügen aus der Affäre zu ziehen. Haben Sie, lieber Leser, dazu etwas in der Qualitätspresse gelesen? Wir klären auf, wie dreist Bundesgesundheitsminister Spahn die Bürger täuscht. Beide Anfragen kamen von der FDP-Fraktion, die damit offenbar Wählerstimmen sammeln will. In der Drucksache 19/20932 geht es um die Planungen für den sogenannten Immunitätsausweis. Auf die Frage, ob die Bundesregierung weiterhin die Einführung eines Immunitätsausweises plane, antwortet die Bundesregierung:
In den Fällen, in denen eine Immunität gegen eine übertragbare Krankheit nachgewiesen werden muss, kann – wie etwa im Fall des Nachweises einer Masernimmunität gemäß § 20 Absatz 9 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Das Instrument eines Immunitätsnachweises ist also bereits in anderem Zusammenhang gesetzlich geregelt. Die Bundesregierung hat ihre Überlegungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 noch nicht abgeschlossen.
Dass Jens Spahn weiterhin an seinen Plänen festhält, haben wir bereits mehrfach berichtet. Aber es kommt noch besser.
Frage 2 lautet: Sind der Bundesregierung Länder bekannt, die etwa für Reisende einen Immunitätsnachweis einführen möchten, und wenn ja, welche, und wann soll dieser in welcher Form eingeführt werden?
Und wird wie folgt beantwortet:
Der Bundesregierung sind keine Planungen für eine Einführung von Immunitätsausweisen in anderen Staaten bekannt.
Weiß die Bundesregierung wirklich nicht, dass in Österreich ein elektronischer Impfpass verpflichtend eingeführt wird, der genau die erfragten Kriterien erfüllt? Dreister kann man eigentlich nicht lügen. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat mehrfach wiederholt, dass eine Rückkehr zur Reisefreiheit erst mit einem Impfstoff wieder denkbar sei.
Und weiter führt die Bundesregierung aus, dass Jens Spahn den Ethikrat um eine „Einschätzung“ gebeten habe. Diese soll bis September vorliegen. Was die Empfehlungen des Ethikrates wert sind, konnte man bereits am Beispiel der „Masernschutzimpfung“ erkennen. Es wurde ganz im Sinne von Spahn eine „moralische Pflicht zum Impfen“ hervorgehoben.
Ebenso geht die Bundesregierung davon aus, dass eine „Immunitätsdokumentation auch im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die betroffenen Gleichheitsrechte grundsätzlich verfassungsgemäß ausgestaltet werden könnte.“
Die zweite Anfrage der FDP brachte die Lügen auf den Tisch, mit denen Jens Spahn sich die Zustimmung zu seinem Gesetz „Stärkung der Impfprävention (Masernschutz)“ erschlichen hat. Von der jetzt so oppositionell auftretenden FDP gab es übrigens nicht eine einzige Gegenstimme. Die Fraktion wollte wissen:
Wie hat sich die Durchimpfung von Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Art der Impfung aufschlüsseln)?
Und hier die Antwort, in der von einer Quote von über 90 Prozent die Rede ist:
Die Impfquoten der lange etablierten Impfungen (Diphtherie, Tetanus, Polio, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B) lagen in den letzten zehn Jahren mit mehr als 90 % auf hohem Niveau, sind aber insbesondere in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Die Impfquoten der ersten Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln liegen zum Schuleingang seit zehn Jahren bei über 95 % und bei der zweiten Impfung sind sie in diesem Zeitraum von etwa 90 % auf inzwischen 93 % angestiegen.
Wozu dann die Aufklärungskampagnen über angebliche Impfmuffel und das Gesetz zur Masernschutzimpfung, wenn laut RKI bereits bei einer Immunitätsrate ab 75 Prozent die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist? Ganze 514 Masernfälle wurden dem Institut 2019 gemeldet. Es kann nicht gleichzeitig von einer Impfmüdigkeit und einer Impfquote von über 90 Prozent die Rede sein. Eines von beiden muss erlogen sein.
Und wie immer, wenn der sogenannte Ethikrat ins Spiel gebracht wird, fällt die „Empfehlung“ im Sinne der Fragesteller aus. Zufälle gibt’s, die gibt es gar nicht. So wurde auch auf ähnliche Weise versucht, die Zustimmung zur Widerspruchslösung bei der „Organspende“ zu erschwindeln.
Ab September, wenn die „zweite Welle“ rollt und die „Empfehlung des Ethikrates“ vorliegt, wird Spahn alles dafür tun, um seine Pläne umzusetzen.