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von Niki Vogt
Das Phänomen ist schon öfter sehr auffällig in Erscheinung getreten. Immer wieder geschah es, dass Berichte über Politiker oder sehr bekannte Persönlichkeiten mit Titelfotos versehen wurden, die auffällig große, leuchtende rote Punkte oder Farbflächen aufwiesen und kurz danach war derjenige in Ungnade gefallen oder plötzlich „vom Bildschirm verschwunden“. Fotos von Ex-Verfassungschef Hans-Georg Maaßen oder Tübingens Bürgermeister Boris Palmer, SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz und anderen Politikern oder Wirtschafts- und Finanzgrößen werden erstaunlich oft mit roten Punkten und schwarz umwölkt gezeigt, wenn derjenige „zum Abschuss“ freigegeben wird oder kurz davor steht.
Boris der Unbeugsame „Wider-den-Stachel-Löcker“, hatte im Juli 2020 das große Ohgottogott-Thema aufgegriffen: Er nannte die jungen, männlichen Flüchtlinge, die in Stuttgart und Frankfurt die Innenstadt verwüstet haben und einen Krieg gegen die Polizei angezettelt, nicht „Partygänger“ oder „Krawallmacher unterschiedlicher Herkunft“, sondern sagte die Wahrheit. Und nicht nur das, er nannte es auch ein „unverschämtes Rotzbubengehabe“. Was angesichts der angerichteten Sachschäden und der Verletzten noch sehr zurückhaltend war.
Ja, und da sehen wir sie plötzlich wieder, die große, leuchtendrote Fläche auf dem Pressefoto. Und irgendwie fällt es auf, dass der rote Punkt oder rote Flächen immer dann bei Politikern und Prominenten auftauchen, wenn ihre Position angreifbar ist – und sie angegriffen (bzw. „niedergeschrieben“) oder sonst irgendwie negativ dargestellt werden sollen.
Jetzt ist – und das ist sehr überraschend, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit diesem „Lasergewehrpunkt“ zu sehen. n-tv titelt: „Widerstand gegen Corona-Kurs – Die Stunde der Exekutive ist vorüber“ und auf dem Titelbild prangt ein geradezu neonroter, dicker Punkt und er ist Frau Bundeskanzlerin verdammt nah. Das Lasergewehr schießt sich geradezu ein. Und auch um ihr Herrscherhaupt wölkt es sich schwarz. Zufall? Überinterpretiert?
Kaum. Denn hier sind weitere Beispiele, die nachvollziehbar aufzeigen, dass das eine Art Code sein muss, denn es passt IMMER (Leider kann ich aus Copyright-Gründen immer nur auf die Seite verlinken):
So beispielsweise Frau Andrea Nahles, die sich in ihrer Partei nicht mehr lange halten konnte, nachdem dieses Foto über dem Artikel erschien, in dem das Fanal des Angriffs geblasen wurde. Dass so ein Bild einfach ein fototechnischer Fehler ist, ist ausgeschlossen. Das Feld um Frau Nahles Kopf wurde absichtlich geschwärzt, um den roten Punkt wirksam platzieren zu können.
Hans Georg Maaßen warnte 2016 vor der steigenden Gefahr von Anschlägen in Deutschland, als er noch Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war. Keine gute Idee, besonders nicht, dass er den zu erwartenden Terror dem IS und damit dem Islam zuschrieb. Als Warnung gab es einen dicken roten Punkt, aber noch war der ziemlich transparent. Als Hans-Georg Maaßen aber zum Abschuss freigegeben wurde, wurden die Medien deutlicher: Sein Konterfei wurde schwarz umwölkt und schwupps, da ist er, der dicke rote Punkt, wie ein Laser Pointer eines Scharfschützengewehrs. Und kurz darauf war er auch schon weg.
Dasselbe geschah Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie bekam gleich zwei große rote Megapunkte auf schwarzem Grund und ei, ei, schon am nächsten Tag war sie weg vom Fenster.
Auch Martin Schulz bekam das übliche, schwarz umwölkte Konterfei mit roter Fläche, als er angezählt war und sein Untergang beschlossen.
Nicht besser erging es AfD-Politiker Alexander Gauland, der besonders schwarz umwölkt wurde. Allerdings war sein roter Punkt transparent … vielleicht, weil das noch nicht sein Karrierende war, aber eine Botschaft, dass er zu denen gehört, die niedergeschrieben werden müssen?
Olaf Scholz wiederum wagte es, Martin Schulz anzugreifen, als der noch Säulenheiliger der SPD war. Ganz dumme Idee. Die Warnung kam stantepede mit schwarzen Wolken und rotem Laserpoint.
Sogar der Drehhofer wurde mit einem roten Laserzielpunkt verwarnt, als er eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr forderte. Man stellt sich Frau Merkel nicht entgegen. Auch dann nicht, wenn man nachher garantiert umkippt. Eine kleine Warnung hatte er schon vorher bekommen. Er hatte sich nicht laut genug wegen der Neonazi-Fake-Geschichte in Chemnitz entrüstet: Kleiner roter Punkt und angedeutete schwarze Wolke.
Nicht nur Politiker, auch Top-Manager trifft der rote Punkt. Wie hier beispielsweise ein paar Beispiele zu sehen sind.
Wer missliebig wird oder ist und schlecht dargestellt werden muss, bekommt den roten Punkt oder eine rote Fläche. Natürlich auch US-Präsident Donald Trump.
Oder auch hier noch einige Beispiele …
Nun erscheint unsere allseits geliebte Kanzlerin mit rotem Gefahrenflor und in Verbindung mit der Überschrift scheint alles daraufhin zu deuten, dass da ein paar Leute aufwachen und wittern, wohin die Reise geht. Kürzlich übte Lars Brocker, der Vorsitzende Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, harsche Kritik am Kurs der Corona-Politik. Der renommierte Spitzenjurist bezeichnete die Corona-Verordnungen der Bundesregierung vollkommen unverblümt „verfassungswidrig“ und nannte die Bundesregierung ein »Corona-Sonerrechtsregime«:
„Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung, (…) weil weiterhin allein die Exekutive handelt.“
Solch deutliche Worte von einem Verfassungsrichter sind eine dringende Warnung, dass ein „Weiter so!“ aus Berlin eine schwere Regierungskrise bis hin zum Regierungssturz auslösen könnte. Wenn die Bundestagsabgeordneten dieser Regierung nicht bald Einhalt gebieten und die Funktionstüchtigkeit der demokratischen Grundordnung wieder herstellen, könnte es der Bürger tun. Die Legitimation hat er aus dem Grundgesetz.
„Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen“, sagte der oberste Richter des Landes Rheinland-Pfalz. „Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.“
Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften in den Corona-Rechtsverordnungen womöglich „von einem Tag auf den anderen kassieren“, weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen, sagte Brocker der „Rhein-Zeitung“. „Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung“, betonte Brocker.
Die deutsche Politik reagiert auf die steigende Zahl der positiven Tests mit strengeren Regeln – die Verwaltungsgerichte kippen sie wieder. Haben die Parlamente überhaupt noch eine Kontrollfunktion? Ein deutscher Richter und ein Schweizer Journalist beantworten diese Frage mit einem eindeutigen „Nein“ und gehen mit der Bundesregierung hart ins Gericht.
Auch der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, forderte in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Beteiligung des Bundestags. Auch er kritisiert, alle zentralen Entscheidungen würden von den Regierungen in Bund und Ländern getroffen. „Es wird allerhöchste Zeit für demokratische Legitimierung der Corona-Politik.“
Frau Bundeskanzlerin und ihre Minister, besonders Gesundheitsminister Jens Spahn möchten aber von der unbeschränkten Macht ungern lassen. Zu schön war das ungebremste Durchregieren und der Gegenwind kommt ungelegen. Herr Minister Spahn möchte seine Sonderrechte noch weiter behalten, die sein Ministerium im Frühling problemlos erhielt, als noch alle fürchteten, die „Corona-Pandemie“ könnte tatsächlich ein globaler Killer sein. Es wurde ja bestimmt, dass diese Sonderrechte dann enden sollen, wenn „der Bundestag ein Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließt“. Der Bundestag wird aber kaum noch gefragt, alle möglichen Abgeordneten sind im Home-Office und es sieht nicht so aus, als werde dort in absehbarer Zeit etwas beschlossen. Also könnte es sein, dass erst das festgelegte Ende der Sonderrecht „spätestens im März 2021“ den Corona-Zirkus beendet.
In einem Gesetzentwurf aus Spahns Ministerium, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, heißt es nun jedoch, dass die bisherigen Regelungen „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist, verstetigt“ werden sollen. Aus zeitlich befristeten Sonderregeln soll also eine Dauerlösung werden. Und diese Befugnisse haben es in sich. Demnach könnte das Gesundheitsministerium etwa Bahn-, Bus-, Flug- und Fährunternehmen verbieten, Menschen aus Risikogebieten zu transportieren oder sie verpflichten, kranke Passagiere oder solche, bei denen es den Verdacht einer Infektion gibt, den Behörden zu melden.
Herr Minister Spahn möchte sich also ad libitum und bis ER abwinkt noch mehr Sonderrechte verschaffen, mit denen er noch brutaler in die Freiheits-, Bürger- und Menschenrechte der Deutschen eingreifen kann. Und zwar auf Dauer.
Das freut aber das kleine, verbliebene Häuflein Opposition gar nicht und plötzlich hört man andere Töne. Plötzlich erschallt Kritik aus den Oppositionsbänken. Spahns Macht-Ambitionen gehen ihnen denn doch zu weit.
Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, fordert endlich eine Mitbestimmung durch die Mitglieder des Bundestages. Es gehe nicht an, dass alle zentralen Entscheidungen nur von den Regierungen in Bund und Ländern getroffen werden. „Es wird allerhöchste Zeit für demokratische Legitimierung der Corona-Politik.“ Auch Claudia Roth zeigte sich verunsichert von des Zweifels Blässe angekränkelt und es schwant ihr: „Da ist irgendwas in eine Schieflage geraten.“
Carsten Schneider, Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, kündigt ein Ende des „Verordnungsregimes“ an. Er will die „Spielräume für die Exekutive wieder stärker beschränken“. Auch Ralph Brinkhaus, Parteigenosse des Gesundheitsministers Spahn, kündigte an, dass der Bundestag nach Monaten ständiger Notverordnungen wieder ein Wörtchen mitreden wolle bei den Entscheidungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19.
Wolfgang Schäuble, ansonsten eher nicht als übertrieben konziliant verrufen, kleidete seine Kritik sehr vorsichtig in Worte: „Je intensiver und breiter wirkend der Grundrechtseingriff ist, desto höher muss die parlamentsgesetzliche Regelungsdichte sein.“
FDP-Bundestagsvize Wolfgang Kubicki warnte: „Wenn wir als Parlament unsere Aufgabe jetzt nicht wahrnehmen, dann hat die Demokratie einen dauerhaften Schaden.“
Ja, nicht nur die Demokratie, Herr Kubicki.
Der Journalist Stefan Schubert findet klarere Worte:
Wer die schwerwiegendsten Grundrechtseinschränkungen seit Ende des zweiten Weltkriegs mit Verordnungen regelt, muss sich auch vorwerfen lassen, dass es der »merkelschen Corona-Politik« an jedweder demokratischer Legitimation fehlt. Es verfestigt sich der Eindruck, dass ganz bewusst die Gesetzgebung durch den Bundestag missachtet und übergangen wird, weil der Bundesregierung die Verfassungswidrigkeit vieler ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen bekannt ist.