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von Niki Vogt
Rufen wir uns die Ereignisse des Herbstes 1977 in Erinnerung:
Die Todesnacht von Stammheim war immer von Gerüchten umgeben. Die drei angeblichen Selbstmorde der drei RAF-Terroristen Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Andreas Baader wurde und wird angezweifelt. Eine vierte inhaftierte Terroristin, Irmgard Möller überlebte, wenn auch schwer verletzt. Diese Tode bildeten den Schlusspunkt einer Reihe von Ereignissen, die Deutschland damals sehr erschütterten und die als der „Deutsche Herbst“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen sind.
Zuerst ermordete die RAF den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Nach der Verurteilung des RAF-Führungskaders zu lebenslanger Haft versuchte die „Zweite Generation RAF“ die inhaftierten Anführer freizupressen. Dazu wurde der hoch angesiedelte Wirtschaftsfunktionär Hanns Martin Schleyer entführt und später ermordet. Der Versuch, Jürgen Ponto aus seiner Villa zu entführen schlug fehl, Ponto wurde dabei erschossen. Eine Lufthansamaschine, die „Landshut“ wurde nach Mogadischu entführt, der Kapitän wurde ebenfalls ermordet. Die Maschine wurden von der deutschen Spezialeinheit GSG9 gestürmt.
Heute, 43 Jahre danach, konnten wir einen Zeitzeugen dazu befragen, der sich verpflichtet fühlt, sein Wissen in dieser Sache weiterzugeben:
Am 18. Oktober 1977, nachdem die inhaftierten RAF-Anführer von der Erstürmung der „Landshut“ und der Befreiung der Geiseln erfuhren, sollen sie sich zum gemeinsamen Selbstmord verabredet haben. Jan-Carl Raspe soll diese Nachricht aus dem Radio erfahren haben und die anderen Gefangenen über eine Sprechanlage informiert haben. Dabei sollen sich alle vier zum Selbstmord entschlossen haben.
Baader und Raspe erschossen sich nach offizieller Darstellung mit eingeschmuggelten Pistolen, Gudrun Ensslin hängte sich am Fensterkreuz auf und Irmgard Möller soll sich mit mehreren Messerstichen in die Herzgegend versucht haben, zu töten. Zwei ehemalige RAF-Angehörige, Susanne Albrecht und Monika Helbing sagten aus, dass es geplante Suizide gewesen seien, die als Mord dargestellt werden sollten, um den Staat als gewissenlosen Täter dastehen zu lassen. Unter den RAF-Insidern seien diese Selbstmorde unter dem Namen „Suicide Action“ bekannt. Die Überlebende Irmgard Möller dagegen bestritt eine Verabredung zum Selbstmord und behauptete, es sei eine staatliche Mordaktion gewesen. Dieser Meinung waren auch die RAF-Strafverteidiger Otto Schily, Hans Christian Ströbele und Karl-Heinz Weidenhammer.
Auch der Spiegel veröffentlichte einen langen Artikel zu den Widersprüchen. Die Umstände lassen in der Tat berechtigte Zweifel an den Suiziden zu.
So gab es interessanterweise genau in der Nacht zum 18. Oktober einen Stromausfall in großen Teilen der JVA Stammheim, der es eingeschleusten Killern möglich gemacht hätte, unbemerkt in den Hochsicherheitstrakt im siebten Stock zu kommen und die Taten zu begehen. Das wurde auch in der Presse der DDR breit diskutiert. Es erscheint Fachleuten relativ unwahrscheinlich, dass die Inhaftierten Baader und Raspe zwei Pistolen samt Munition in einem Buch einschmuggeln konnten oder eine Gegensprechanlage betreiben durften. In einem Protokoll eines Aufsichtsbeamten Hans Springer der JVA Stammheim, ist vermerkt, er sei für die Zeit zwischen 0:30 Uhr und 3:30 Uhr telefonisch von einer unbekannten Person von seinem Posten abberufen worden. Man habe ihm aber versichert, dass die Bewachung der Gefangenen sichergestellt werde. Es gibt jedoch begründete Zweifel an der Echtheit des Vernehmungsprotokolls, da der verwendete Schreibmaschinen- als auch der Schrifttyp mit 96 anderen, zum Vergleich herangezogenen Protokollen aus der damaligen Zeit nicht übereinstimmt.
Dass Andreas Baader sich selbst einen Genickschuss beigebracht haben könnte ist möglich, aber für Experten unwahrscheinlich, da das Gutachten der Tatortuntersuchung des BKA feststellte, dass der Genickschuss aus einer Entfernung von 30 bis 40 Zentimeter abgefeuert wurde, was für Baader unmöglich gewesen wäre, zumal weder Schmauchspuren an seinen Händen noch seine Fingerabrücke an der Waffe gab. Dasselbe bei Jan-Carl Raspe.
Stichhaltige Beweise für einen „Staatsmord“ gab es jedoch nie. Allerdings vermitteln die Widersprüche bei der Untersuchung Historikern, wie Christoph Zmolnig, den Eindruck einer einseitigen Ermittlungsarbeit der Behörden.
Christoph Zmolnig ist einer derer, die sich mit jedem Detail der Ermittlungen auskennen. Selbstmord oder nicht, dass sich die Ereignisse so zugetragen haben sollen, wie es die Ermittlungsakten darstellen, sei unwahrscheinlich. Wir hatten die Gelegenheit, auch ihn zu seiner Einschätzung der Sache zu befragen.
Christoph Zmolnig hat kein anderes Anliegen, als die Wahrheit. Er möchte auch der ihm bekannten Familie Gudrun Ensslins zur Gerechtigkeit verhelfen. Er erstattete im Dezember 2018 Strafanzeige wegen des Verdachts von Tötungsdelikten zum Nachteil von Baader, Ensslin und Raspe.
Hier das Schreiben Christoph Zmolnigs an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. In dieser Anzeige sind noch einmal alle Widersprüchlichkeiten aufgelistet, die für eine Tötung statt Selbstmord der drei Gefangenen spricht:
Und hier ist die Antwort der Staatsanwaltschaft
Eine neue Facette in dieser Sache ist nun die Aussage von Norbert Hammes hier im Interview mit dem freien Journalisten Wolfgang van de Rhydt. Wir konnten über den Hostoriker Christoph Zmolnig einen Kontakt aufbauen zu Norbert Hammes, dessen Vater einer der grauen Eminenzen der Bundesrepublik dieser Zeit war. Hinter den Kulissen war er einer der Wirtschafts-Strippenzieher und pflegte enge Bande mit den Bilderbergern und den USA. In einer alkoholisierten Silvesternacht vertraute er seinem Sohn seine hochkarätigen Verbindungen an und ein paar Jahre später erfuhr Norbert Hammes auch die wahren Hintergründe der Stammheimer Todesnacht …
Mit Wolfgang van de Rhydt fand Norbert Hammes einen versierten Gesprächspartner. Was auch immer hinter der Stammheimer Todesnacht steckt und ob es jemals eine echte Aufklärung dazu geben wird, wie immer man auch zu der RAF und ihren Taten stehen mag – diese Vorgänge sollten nicht in Vergessenheit geraten. Der Rechtsstaat hat bis heute nie Rechenschaft dazu abgelegt.
Hier ein Artikel darüber aus der Stuttgarter Zeitung als PDF: