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von Niki Vogt
In einem Brief von 81 Wissenschaftlern an den Bundestag heißt es: Eine Impfpflicht ist „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“.
Eine Gruppe von 81 Wissenschaftlern hat eine 70 Seiten umfassende These erarbeitet. Deren Fazit: Eine Corona-Impfplicht ist verfassungswidrig. Das Team aus Wissenschaftlern deckt ein breites Spektrum ab: Juristen, Mediziner, Psychologen, Literaturwissenschaftler, Physiker und Chemiker. Man kann also nicht den Einwand erheben, wenn ein Jurist das sagt, dann weiß er vielleicht nicht gut genug über die medizinische Seite Bescheid. Oder wenn ein Mediziner sich gegen eine Impfpflicht ausspricht, er habe keinen Ahnung von Verfassungsrecht.
All die Wissenschaftler stimmen in ihrem Urteil überein: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Überdies sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen sind enorm“. Die Wissenschaftler rechnen zudem „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“.
Das ist denen, die die ganze Sache von Anfang an aufmerksam verfolgen, längst bekannt und klar. Aber die Bundestagsabgeordneten, die ab 16. März die Lesungen innerhalb von drei Tagen absolvieren und Mitte April entscheiden sollen über die Impfpflicht, diese Abgeordneten bekommen offiziell immer noch das Narrativ der sicheren, effektiven und verträglichen Impfstoffe serviert. Wie viele Abgeordnete den Mut haben, sich abseits der von oben verordneten Darstellungen zu informieren, wissen wir nicht.
Daher ist es eine großartige Sache, dass 81 Forscher sich zusammengetan haben und einen Brief an die Bundestagsabgeordneten verfasst haben, in dem sie auf die Risiken, Bedenken und rechtlichen Probleme hinweisen. Denn die Nebenwirkungen, bemängeln die Forscher in ihrem Anschreiben, sind „bislang nur unzureichend erforscht“, zudem „werden zuvor unerwartete Symptomatiken beobachtet“. Darüber hinaus registrieren die Wissenschaftler „alarmierende Sicherheitssignale: Parallel zu den Wellen der Impfkampagnen ist ein Anstieg von Todesfällen sowie bestimmter Krankheitsmuster wie etwa Myo- und Perikarditis nachzuweisen“. Die fachlich breit aufgestellte Gruppe von Doktoren und Professoren hatte schon im Januar 2022 mit „sieben Argumenten gegen eine Impfpflicht“ auf sich aufmerksam gemacht. Das aktuelle Papier vertieft die sieben Argumente durch Metastudien zum aktuellen Forschungsstand sowie durch eigene Forschungsarbeiten.
Diesen Brief sollte man sich ausdrucken und zu eventuell anberaumten Pflichtberatungsterminen mit einem Impfarzt mitnehmen.
Und hier ist dieser Brief im Wortlaut, sowie darunter die Namen der Wissenschaftler zu lesen:
Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.
Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
- Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
- Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
- Ist diese Maßnahme erforderlich?
- Ist diese Maßnahme angemessen?
Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen. Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen oben genannten Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen (hier klicken), auf die wir jeweils verweisen.
- Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
- Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.]. - Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2]; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3]. - Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].
Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.
Unterzeichnende: Prof. Dr. Jessica Agarwal, Prof. Dr. Thomas Aigner, Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Prof. Kerstin Behnke, Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Prof. Dr. Andreas Brenner (CH), Prof. Dr. Klaus Buchenau, Dr. Matthias Burchardt, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn, Prof. Dr. Ole Döring, Prof. Dr. Gerald Dyker, Dr. Alexander Erdmann, Prof. Dr. Michael Esfeld (CH), Dr. Claas Falldorf, Dr. Matthias Fechner, Dr. med. Johann Frahm, Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Frank Göttmann, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Prof. Dr. Lothar Harzheim, Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht, Prof. Dr. Saskia Hekker, Prof. Dr. Martina Hentschel, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Prof. Dr. Detlef Hiller, Prof. Dr. Oliver Hirsch, Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Dr. Agnes Imhof, Dr. René Kegelmann, Prof. Dr. theol. Martin Kirschner, Dr. Sandra Kostner, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, Prof. Dr. Christof Kuhbandner, PD Dr. Axel Bernd Kunze, Dr. Norbert Lamm, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. Christian Lehmann, Dr. h. c. theol. Christian Lehnert, Prof. Dr. Normann Lorenz, Prof. Dr. Stephan Luckhaus, PD Dr. Stefan Luft, Prof. Dr. Jörg Matysik, Dr. Christian Mézes, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Prof. Dr. Ralph Neuhäuser, Dagmar L. Neuhäuser, Dr. med. Sven Gerhard Nevermann, Dr. Henning Nörenberg, Prof. Dr. Gabriele Peters, Prof. Dr. Christian Pietsch, Dr. med. Steffen Rabe, Prof. Dr. Konrad Reif, Prof. Dr. Günter Reiner, Prof. Dr. Matthias Reitzner, Prof. Dr. Markus Riedenauer, Prof. Dr. Günter Roth, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, Dr. Jens Schwachtje, Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Anke Steppuhn, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH), Prof. Dr. Lutz Stührenberg, Dr. med. Henrik Ullrich, Prof. Dr. Tobias Unruh, Dr. med. Hans-Jürgen Vogel, Dr. habil. Ulrich Vosgerau, Dr. Christine Wehrstedt, Dr. Jan Christoph Wehrstedt, Prof. Dr. Christin Werner, Prof. Dr. Martin Winkler (CH), Dr. med. Jens Wurster (CH), Prof. Dr. Christina Zenk.