Unfassbar! Der Arzt und Held Heinrich Habig wird trotz allem wieder eingesperrt!

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von Niki Vogt

Diese Meldung hat mich sehr erschüttert und traurig gemacht. Ich durfte ein Gespräch mit diesem mutigen und aufrechten Mann führen und war eigentlich davon überzeugt, dass niemand mehr an seiner Rechtschaffenheit zweifeln kann. Aber wir sehen ja (auch an Michael Ballweg) dass heute Recht und Gerechtigkeit mit Füßen getreten werden. Man muss halt etwas finden, um die Widerständigen gegen den Wahnsinn kleinzukriegen. Bestrafe einen, erziehe Hundert.

Dr. Heinrich Habig (MD) wurde zu 2 Jahren und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er Menschen in Deutschland während der COVID-Zeit geholfen hatte. Aus Gewissensgründen. Er ist ein wahrer Held. Er soll falsche Impfzeugnisse ausgestellt haben … und wenn das so ist, hat er wahrscheinlich auch Leben gerettet. Und doch verwarfen die Richter in Karlsruhe die Revision gegen das 2. (Teil-)Urteil des Landgerichts Bochum vom 21. September 2023. Ihr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der Heinrich Habig in mehreren Verfahren in dieser Sache vertreten hat, zitierte Bei einem Gespräch mit Boris Reitschuster aus dem Beschluss, dass „die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben“ habe. Und doch soll der Arzt wieder hinter Gittern.

Reitschuster schreibt:

Für den Rechtsanwalt ist das ein Skandal und er fragt sich insbesondere, weshalb der BGH in seinem Beschluss vollständig auf eine Begründung verzichtet habe. Die Antwort liefert der Jurist aber gleich mit und glaubt, „dass sich der BGH wohl nicht vor der ganzen Fachwelt bis auf die Knochen blamieren wollte“.

Das beginne, so Schmitz, mit der Aufspaltung eines Strafprozesses, der auf einem (!) einheitlichen Tatgeschehen und einer (!) Anklage bestanden habe und höre mit den zahlreichen Ungereimtheiten, die die Prozesse begleitet haben, noch lange nicht auf. Zu der „Neuerung des Landgerichts Bochum“, wie der Anwalt die Aufspaltung eines Strafprozesses in zwei Teilurteile bezeichnet, hätte es die Fachwelt sicherlich außerordentlich interessiert, ob und wie der BGH diese rechtfertigen wolle.

Diese stelle einen „fundamentalen Bruch mit den Regeln des Strafprozessrechts“ dar, der nach Schmitz‘ Überzeugung in allen juristischen Fachzeitschriften besprochen worden wäre. Umso erstaunter zeigt sich der Rechtsbeistand der Eheleute Habich, dass der BGH nun keine Begründung geliefert habe, kann dies andererseits aber auch nachvollziehen: „Denn nicht vorhandene Beschlussgründe kann keine juristische Fachzeitschrift besprechen. So einfach geht heutzutage ‚Recht‘-Sprechung. Die Gründe bleiben – im Geheimen!

Der Arzt Heinrich Habig soll auf Wunsch oder gar inständigem Bitten seiner Patienten viele Impfzeugnisse ausgestellt haben, ohne die Impfung auch verabreicht zu haben.

In zwei voneinander getrennt durchgeführten Verfahren wurde Habig vor dem Landgericht Bochum zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten sowie 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt, die nach Einschätzung von Schmitz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von rund 3 Jahren und 6 Monaten zusammengefasst werden dürften. 16 Monate (!) davon hat der Nicht-Impfarzt bereits in U-Haft verbüßt, aus der Habig im September 2023 zunächst entlassen worden war. Sein Anwalt, Herr Schmitz vermutet, dass man dadurch zwei sehr lange Untersuchungshaft-Zeiten verhängen konnte.

Wer die Einzelheiten wissen will, hier ist der sehr detaillierte Bericht von Boris Reitschuster.

Und hier ist mein Gespräch mit dem mutigen und unbeugsamen Arzt Heinrich Habig: