Der Skandalfall Thomas Krebs BKH Lohr: Endlich die Wende nach langem Kampf!

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Bild: Pexels, public domain

von Niki Vogt

Die Helfer und Unterstützer des offensichtlich zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie vergrabenen Ex-Polizisten Thomas Krebs konnten es kaum fassen: Trotz dem neuen Gutachten, trotz eklatanter Fehler und unverantwortlicher Willkür und einem Gerichtsbeschluss gegen das BKH Lohr, der die Rechte des weggeschlossenen und seiner Rechte beraubte Mann wieder herzustellen beschlossen hat, ging das Martyrium des Mannes weiter.

Der Beschluss des Gerichts sagt glasklar aus, dass die Rupert-Mayer-Klinik in Lohr am Main dem schon seit sechs Jahren einsitzenden Thomas Krebs die Lockerungsstufe C1 zugestehen müsse. Der Mann hatte niemanden verletzt, ist sein Jahren komplett „clean“, war sich seiner Lage völlig bewusst und zurechnungsfähig, verweigerte sogar psychoaktive Substanzen, um ihn ruhig zu stellen und war nie ausfällig oder gewalttätig geworden. Dennoch wurde er bei Besuchen vorgeführt, wie ein gefesseltes, wildes Tier. (Hier die Vorgeschichte)

Von Anfang an war die ganze Sache dubios

Die Seite „Behördenstress“ schrieb damals:

Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat!
Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“

All das begründete man mit dem Gutachten des ersten Sachverständigen, das aber 2023 durch einen neuen Sachverständige (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis kam. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei. Zumal die Umstände, die zu dieser Einweisung führten, sehr dubios und konstruiert waren.

Maßnahme gerichtlich als rechtswidrig eingestuft – und nichts ändert sich!

Was dem Gerichtsbeschluss folgte, machte den dringenden Eindruck, dass man in Lohr das Ganze stillschweigend aussitzen wollte, obwohl man in der Klinik den Gerichtsbeschluss sofort hätte umsetzen müssen.

Dirk Lauer, ebenfalls Ex-Polizist, schrieb am 11. März 2026:

Für zusätzlichen Unmut sorgt ein weiteres Detail aus dem Klinikalltag. Nach Angaben aus dem Umfeld von Thomas Krebs erhielt dieser ein Schreiben, in dem ausgerechnet er selbst darüber informieren sollte, dass die nächste Lockerungsstufe umgesetzt werden müsse. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Klinik nun offenbar erneut nach einer verbummelten Woche Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen will – eine Entscheidung, die erst Monate nach der gerichtlichen Klarstellung getroffen worden sein soll. (…) Der vorliegende Beschluss vom 16.10.2025 – Az. 203 StObWs 370/25 wurde bis heute nicht umgesetzt! “

Sogar Familienbesuch wurde verweigert!

Nicht nur das: Thomas Krebs wollte sein Recht wahrnehmen, seine alten Eltern zu besuchen. Ein Vorhaben, was eigentlich sogar gefördert werden sollte. Nach Darstellung seiner Anwältin wollte er am Wochenende für eine kurze Besuchszeit zu seinen betagten Eltern. Abholung und die Rückbringung zur Klinik war organisiert. Doch die Klinik schmetterte laut der Anwältin das Vorhaben mit einem knappen Satz ab. Für Thomas Krebs ein Schlag ins Gesicht – und der nächste Schlag für den um familiäre Nähe Kämpfenden.

Fast könnte man dahinter den Versuch sehen, den Mann so weit zu drangsalieren, dass er durchdreht, um genau das dann als Beweis vorzubringen, dass Thomas Krebs eben doch ein gefährlicher und unberechenbarer, psychisch kranker Mensch sei und die Zwangsmaßnahmen eben doch gerechtfertigt seien und bleiben.

Thomas Krebs blieb nichts anderes übrig, als abermals vor Gericht zu ziehen. In dem Schriftsatz werden der Klinik massive Vorwürfe gemacht. Dirk Lauer schreibt:

Die Ablehnung sei offenkundig rechtswidrig, ermessensfehlerhaft und verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die Anwältin argumentiert, die Klinik habe gar keine echte Einzelfallprüfung vorgenommen, sondern sich nur schematisch hinter internen Stufenmodellen verschanzt. Gerade im Maßregelvollzug müsse aber geprüft werden, ob eine konkrete Gefahr bestehe oder ob ein begrenzter, gesicherter Besuch möglich sei. Nach Darstellung des Antragstellers fehlten dafür in dem Bescheid jede nachvollziehbare Begründung und jede tragfähige Tatsachengrundlage. Besonders brisant: Auch die familiären Bindungen und die eingeschränkte Mobilität der Mutter seien nach seiner Auffassung komplett ausgeblendet worden.“

Der Schriftsatz der Anwältin stellt fest, dass der Besuch bei den Eltern kein Luxus, sei. Vielmehr sei so eine Familienbindung ein zentraler Teil von Resozialisierung, Behandlung und Menschenwürde. Das Gericht möge die Klinik verpflichten, Thomas Krebs den Besuch bei den Eltern zu ermöglichen. Sogar um so einen zutiefst menschlichen Wunsch, den jeder nachvollziehen kann und der sogar sehr positiv zu bewerten ist, muss erbittert gefochten werden. Eine Schande.

Die Begründung der Anstalt gegen den Besuch: Dieser sei nicht Teil der Lockerungsstufen. Dabei waren die enstprechenden Lockerungsstufen (C1/C2) bereits genehmigt, aber von der Anstalt nicht vollzogen worden.

Nach über sechs Jahren und ständiger Schikane: Thomas Krebs muss in die Notaufnahme

Am 10. April musste Thomas Krebs mit einem Augeninfarkt in die Notaufnahme eingeliefert werden. Vorausgegangen war, dass er von einer Angestellten der Klinik unterrichtet wurde, dass ein externer Gutachter kommen und ihn untersuchen werde. Es war ein Gutachter, der schon mehrfach von Thomas Krebs und seinen Anwälten aus guten Gründen abgelehnt worden war. Thomas Krebs erklärte sehr ruhig, dass dieser Gutachter bereits mehrfach abgelehnt wurde und dass es überdies keine Schweigepflichtsentbindung gebe. Die Angestellte sicherte ihm daraufhin zu, dass der Gutachter auch nicht kommen werde.

Aber auch das wurde unterlaufen.

Plötzlich taucht der betreffende Arzt Dr. V. auf, versucht Kontakt aufzunehmen, spricht von Aufklärung und Gesprächen – doch Thomas bleibt standhaft, ruhig, entschlossen. Kein Wort, kein Einlenken, stattdessen ein klares Signal: Hier wird nichts gegen den eigenen Willen zugelassen!

Thomas schilderte die Situation so:

Sie kam dann auf die Idee die Wache (Pforte) anzurufen und dort zu sagen, dass ich nicht wünschen würde, dass Prof. V. zu mir durchgelassen wird. Diesen Vorschlag von ihr empfand ich als gut und richtig. Fr. B. versicherte mir um ca. 8:00 Uhr, dass sie dies auch durchgeführt hat. Als ich dann ab ca. 8:10 Uhr im Gruppenraum mit meinem BV Hr. L. telefoniert habe, um ihm dies zu schildern, klopfte es nach wenigen Minuten 1x kurz und die Tür wurde direkt geöffnet. Ich drehte mich etwas erschrocken um und Prof. V. stand in der Tür, stellte sich vor und sagte, er müsse kurz mit mir reden – „nur ein paar Minuten!“
Ich sagte trotz der Überraschung ruhig und völlig emotionslos „entschuldigen Sie bitte, aber ich telefoniere hier – verlassen Sie bitte …“„… den Raum.“ Prof. V. blieb starr und provokativ mitten im Türrahmen stehen und hielt sogar mit seiner rechten Hand den Türgriff fest. Als ich dies registrierte und er mich die Tür nicht von innen zumachen ließ, sah ich meine einzige Chance „diese Situation“ verlassen zu können darin, dass ich ihm das Telefon hingehalten habe mit den Worten „dann reden Sie mit meinem Bevollmächtigten!“
Da er mit der linken Hand einen großen Koffer/Aktentasche hielt, griff er mit seiner rechten Hand zum Telefon und ließ den Türgriff los. Dies nutze ich sofort aus, um mich ohne
Einsatz meines Körpers an ihm vorbei zu mogeln.

Ich ging dann einige Meter weg (in die Küche) und wartete. Nach ca. 3–4 Minuten rief er laut meinen Namen, um mir das Telefon zurückzugeben. Ich ging wortlos an ihm vorbei, nahm das Telefon an mich und begab ich wieder in den Gruppenraum.

Ich war völlig emotionslos während der ganzen Sache, aber innerlich durch die Art und Weise stark angespannt. Fr. B. versicherte mir, dass sie Prof. V. davon abhalten wollte den Gruppenraum gleich zu Anfang überhaupt zu betreten. Sie wies ihn darauf hin, dass ich gerade telefonieren würde.

Eine sofortige Blutdruck-Pulsmessung ergab 166/91 96 Puls, was für mich als Sportler sehr hoch ist. Nach dem ich gleich starken Druck sowie dunkle Schatten in meinem linken Auge, sowie ein Rauschen im linken Ohr verspürte, entschloss sich die Stationsärztin Fr. M. mich notfallmäßig zum Augenarzt zu schicken.“

Die jahrelange Misshandlung von Thomas zeigt Wirkung!

Die behandelnde Ärzte konnten zwar einen Augeninfarkt ausschließen, doch ihre Diagnose wirft ein bedenkliches Schlaglicht, welchen Dauerschikanen man in einer solchen Klinik ausgesetzt ist. Allein, ohne die Möglichkeit sich zu entziehen, wenn es zu belastend wird, jahrelang ausgeliefert der sorgfältig verhüllten psychischen Dauerfolter durch „medizinische Kompetenz“ und Regelmissbrauch, im Zweifelsfall sogar dem Unterlaufen von klaren Gerichtbeschlüssen, macht jeden noch so widerstandsfähigen Normalmenschen mürbe. Es ist einfach zu viel, auch für einen gesunden, starken Menschen, insbesondere, wenn man nicht ausschließen kann, dass man aus dieser Hölle nie wieder herauskommt, außer im Sarg.

Die Ärzte stellten fest, dass am Auge selbst keine akute gefährliche Erkrankung vorliegt. Eine Netzhautablösung konnte ausgeschlossen werden, die Netzhaut sei intakt und anliegend. Aber der letzte Satz hat es in sich:

Hier offenbart sich das Ergebnis einer solchen Dauer-Erniedrigung, subtiler psychischer Folter, Hilflosigkeit des Opfers und kein Ende davon in Sicht. Die Ärzte stuften diese Symptome als Ergebnis psychischer Belastung ein. Damit steht plötzlich nicht mehr das Auge, sondern die seelische Verfassung im Mittelpunkt, obwohl schon zweimal Augeninfarkt (Sehsturz) und ein begleitendes Ohrenproblem mit Rauschen und Hörsturz festgestellt worden waren. Der letzte Satz „Es besteht kein akuter Behandlungsbedarf“ bezieht sich offenbar darauf, dass eine spezielle Augenbehandlung nichts bringen würde. Der Mann muss einfach aus dieser fatalen Situation herauskommen, sonst wird er noch – vielleicht final – zusammenbrechen.

Das ist eine kalte, subtile Zerstörung eines Menschen, der sich keines Verbrechens schuldig gemacht hat. Und das ausgerechnet in dieser Klinik, die auf eine wenig ruhmreiche Geschichte zurückblicken kann und eine Stele mit reuevollen Worten dazu aufgestellt hat.

Psychiatrieopfer Thomas Krebs neben dem Klinikmahnmal in Lohr.

Eine Wende bahnt sich an: Ist der Gutachter Prof. V. wirklich unabhängig?

Die Klinikleitung verlegte sich immer darauf, dass alles akkurat und nach den Regeln gelaufen sei und nur Thomas Krebs der Störfaktor sei. Während Thomas immer wieder die nächste Stufe seiner Lockerungen fordert, wird er jedesmal ausgebremst. Obwohl das Landgericht Würzburg bereits schwarz auf weiß bestätigte, dass Thomas mehrfach rechtswidrig an seinem Fortkommen gehindert wurde, spielt die Klinikführung weiter ihre „Wir haben alles richtig und regelkonform gemacht“. Dann versuchte man es damit, dass ein Klinikarzt die Aufarbeitung der Taten und eine Drogen-Therapie bei Thomas anordnet. Dirk Lauer kann’s nicht fassen:

Thomas sitzt seit über sechs Jahren in der Therapie fest! Es stellt sich die brennende Frage, was die hochbezahlten Therapeuten in der ganzen Zeit eigentlich getrieben haben, wenn sie jetzt erst mit den absoluten Grundlagen um die Ecke kommen. Wenn nach über einem halben Jahrzehnt im Maßregelvollzug erst jetzt die Basis-Arbeit beginnen soll, gleicht das einer Bankrotterklärung für die gesamte Klinik-Leitung.
Dr. C., der überfordert wirkte, behauptet felsenfest, Thomas leide unter einer drogeninduzierten Psychose – eine Einschätzung, die auch andere Experten teilen. Doch blickt man in die Akten der Vergangenheit, traut man seinen Augen kaum. Jahrelang wurde Thomas von seinem ehemaligen Therapeuten Herrn H. auf eine völlig andere Krankheit, eine schizoaffektive Störung, behandelt. Dieser massive Widerspruch zerreißt die gesamte therapeutische Strategie der Einrichtung. Wenn die aktuelle Führung Recht hat, war die jahrelange Behandlung zuvor schlichtweg falsch und die darauf basierenden Beurteilungen und Gutachten sind nichts als Makulatur.

Ja, was denn nun? Welche Koryphäen frickeln denn in dieser Klink an der Psyche der Patienten herum? Was sind denn das für Gutachter und Therapeuten? Oder geht es nur darum, sich jetzt aus der Patsche zu retten?

Denn nun machen sich seit der ersten Aprilwoche massive Zweifel an der unabhängigen Begutachtung des Prof. V. bemerkbar. Dirk Lauer, der sich tief in diesen Fall eingegraben hat und wie ein Mungo die Schlange nicht loslässt, setzte sich auf die Spur der Begutachtungspraxis der Klinik Lohr. Er sieht hier ein „strukturelles Problem“ innerhalb der Klinik. Da gibt es eine Liste, die zahlreiche Patienten aufführt, deren Begutachtungen durch jenen externen Professor V. auffällig negativ ausgefallen sein sollen. Allein auf der Station F6 soll ein erheblicher Teil (11 von 19 Personen) der dort untergebrachten Patienten betroffen sein.

Der Rechtsbeistand von Thomas Krebs hat mittlerweile diese Liste und prüft derzeit. Aber auch aus anderen Bereichen der Klinik finden sich diese sehr auffälligen Muster. Man spricht von auffälligen Häufungen negativer Gutachten durch diesen Prof. V., was dringende Fragen zur Unabhängigkeit seiner Gutachten aufwerfen.

„Der Eindruck, dass es sich nicht um neutrale externe Bewertungen, sondern um systematisch gleichgerichtete Einschätzungen handeln könnte, sorgt für zunehmende Unruhe.“

Im Raum steht der schwerwiegende Vorwurf, dass durch solche Begutachtungen bestehende „Unterbringungssituationen stabilisiert“ werden könnten. Bedeutet im Klartext: Wäre es möglich, dass besagter Professor V. durch diese Gutachten der Klinik die Patienten auf Dauer erhält, um so das Geschäft am Laufen zu halten? Wer einmal drin ist, kommt kaum noch heraus, denn jeder Patient bringt gutes Geld? Aber warum würde der Professor V. das tun? Hat er einen Vorteil davon?

Kritiker sehen hier ein mögliches Interessengeflecht, das die Objektivität der Verfahren infrage stellt. Ob sich diese Vorwürfe bestätigen, bleibt Gegenstand weiterer juristischer und öffentlicher Aufarbeitung. Klar ist jedoch: Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Kontrollmechanismen innerhalb des Systems.

Plötzlich Paukenschlag! Fehldiagnose und falsche Einweisungsgründe!

Jahrelang wurde Thomas Krebs auf eine „schwere psychische Störung“ behandelt, doch jetzt ist plötzlich alles anders. „Case Manager“ wie Dr. C. („Ich gehe von einer drogeninduzierten Psychose aus. Herr Krebs hatte lange stabile Phasen, wenn er keine Drogen nahm.“) bringt den Sprengsatz in der ganzen Geschichte zur Explosion. Thomas Krebs wurde von Anfang an völlig falsch diagnostiziert!

Psychologin Frau W. sieht das plötzlich auch so: Die angeblich „schwere psychische Störung“ eine Fehldiagnose. Großartig. Jahrelang sind die Weißkittel nicht drauf gekommen, was doch nach Aktenlage nachzulesen und völlig klar war: Eine Psychose, die nur durch den Konsum von gefährlichen Wachmachern ausgelöst worden war. Daraus hat Thomas Krebs selbst gar keinen keinen Hehl gemacht und diese Wirkungen sind ja auch jedem Mediziner bekannt.

Dr. W. und die Klinikführung im BKH LOHR am Main stellen nun selber klar, dass die alte Diagnose schlichtweg nicht haltbar ist, wenn die Drogen das wahre Problem waren. In den geheimen Notizen der Beteiligten wird sogar gelästert, dass die Logik der alten Diagnosen hinten und vorne nicht passt.

Überdies ist Thomas Krebs seit mehreren Jahren ohne jeglichen Konsum von Drogen, verweigert sogar die Einnahme von Psychopharmaka, bleibt ruhig und besonnen, obwohl er unter enormem Stress gestanden hat und eine Schikane nach der anderen hinnehmen musste. Er wurde schlichtweg unberechtigt in der Klinik festgehalten, was einer Folter gleichkommt. Ein medizinisches und moralisches Totalversagen, das diesem Mann nicht nur sein Leben ruiniert hat indem man ihn jahrelang quälte, missachtete und einsperrte, ja nicht einmal seine Eltern hat besuchen lassen.

Dirk Lauer schreibt:

Jetzt herrscht das totale Chaos in den Gerichtssälen von Aschaffenburg, denn die neuen Erkenntnisse wirbeln alles durcheinander! Die Richter stehen vor einem Trümmerhaufen aus Paragraphen und psychiatrischen Gutachten, während die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts unter dem neuen Verdacht glühen. Diagnosen wie Schizophrenie oder Manie fliegen aus dem Fenster, stattdessen rücken Alkohol, Cannabis und gefährliche Stimulanzien in das Zentrum des Skandals. Das Urteil der Experten ist gnadenlos: Ohne die Dröhnung war Herr Krebs über lange Zeiträume völlig stabil – ein Befund, der die gesamte bisherige Freiheitsstrafe in ein völlig neues, fragwürdiges Licht rückt!

Sofortige Freilassung von Thomas Krebs!

Es kann und darf nun keine andere Entscheidung geben, als die, Thomas Krebs sofort auf freien Fuß zu setzen und eine Entschädigung für die Leidenszeit in dieser Klinik zu verhängen.
Wir dürfen gespannt sein. Ob die Klinik neben dem (zu Recht) reuevollen Klinikmahnmal eine kleine Tafel für den Leidensweg des Thomas Krebs an der Wand anbringt mit dem Versprechen, nie wieder Menschen aufgrund schlampiger Diagnosen zu foltern und einzukerkern und auch noch stur jede Bemühung von außen, den armen Mann zu befreien, mit allen Mitteln zu unterlaufen.