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von Anselm Lenz
Das Kartell aus herrschender Politik und meinungsführenden Medien gerät in der Corona-Krise ins Wanken. Die demokatische Bewegung gegen das Corona-Regime zeigt, dass Widerstand möglich ist — auf Basis des Grundgesetzes. Im Inneren des Kartells rumort es, vor allem unter Journalisten. Es zeigt sich auch, dass Widerstand erfolgreich sein kann. Zugleich nehmen die Versuche zu, die Opposition nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ von innen her zu spalten. Doch die Demokraten verteidigen weiter die Grundrechte, auch mit dem „Sommer der Aufklärung“.
Regierungsinsel, Konzernmedien und jene, die dazu gehören wollen, haben sich im Zuge der Corona-Affäre völlig verfranst. Anstatt auf den Boden von Wissenschaftlichkeit, Gewaltenteilung und Verfassungstreue zurückzukehren, heizen sie die Spaltung der Gesellschaft an. Sie führen einen asymmetrischen Krieg um die Meinungshoheit, den sie nicht gewinnen können. Die Oppositionsbewegung feiert Erfolge — und bereitet sich ab Samstag auf einen „Sommer der Aufklärung“ vor.
„Der Demokratische Widerstand (DW) hat das uneingeschränkte Recht, eine Einschätzung der Pandemie zu Papier zu bringen“, schrieb Professor Giorgio Agamben nach Berlin. Agamben ist weltweit anerkannter Ethiker zum Thema der Biopolitik, jenem Forschungsfeld, das sich kritisch mit der Ausweitung der immer direkteren Kontrolle über die Körper und Daten der Menschen befasst. Der Ethiker und Essayist ist Mitherausgeber der Wochenzeitung DW ohne dessen Redaktionsmitglied zu sein. Agamben lehrt in Paris und Venedig.
Das Magazin Der Spiegel hatte zuvor behauptet, Agamben distanziere sich zugunsten des Notstands-Regimes von der Wochenzeitung, die zuletzt in einer Auflage von über 500.000 Printexemplaren und dem kostenlosen E-Paper die Menschen in der Bundesrepublik mit der oppositionellen Meinung versorgte, die in Konzernmedien wie Fernsehen und Tageszeitungen unterdrückt wird.
Agamben wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass der Titel der Wochenzeitung „auf eines der Rechte in der deutschen Verfassung verweist“ — nämlich das Recht auf Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4. Dort heißt es, dass jeder Bundesbürger „das Recht zum Widerstand“ hat — und zwar „gegen jeden, der es unternimmt“, die Bundesrepublik als „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ „zu beseitigen“. Der Artikel 20 ist wie der Artikel 1 des Grundgesetzes — „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ — durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Eine Frage der Haftung
Während die Opposition ihre Erfolge feiert und die Regierung um eine Lockerung der Alltagsrestriktionen nicht umhin kommt, findet in den großen Medienbetrieben kaum eine Öffnung zum Diskurs statt. Betriebe wie Der Spiegel, Die Zeit, Die Tageszeitung, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung, dpa, ARD, ZDF, die dritten Programme und die meisten Radiosender fahren den Regierungskurs. Dies geschieht auf Anweisung und Direktiven aus der Konzernhierarchie, wie etwa die Zeit-Journalisten Oskar Piegsa und Christoph Twickel gegenüber dem Autor dieses Artikels schriftlich einräumten.
Am 13. Mai schrieben sie:
„Wir kamen am Samstag mit Interesse an Ihrem Engagement & mit der Idee, ein Porträt zu schreiben (…). Anfang dieser Woche kristallisierte sich dann raus, dass das Politikressort sich ganz auf Rechtsextreme konzentrieren will, das Dossier auf Verschwörungstheoretiker à la Hildmann. Christoph Twickel & ich waren der Meinung, dass Sie in beide Kontexte nicht hineingehören.“
Es ist ein Beispiel von vielen, in denen sich JournalistInnen melden, die direkt oder indirekt zugeben, dass sie nicht ihre Sicht der Dinge aufschreiben dürfen, sondern ChefredakteurInnen durchregieren und ein diversifiziertes Meinungsbild aktiv unterdrücken. Angesichts des Umfangs der Nahezu-Gleichschaltung muss davon ausgegangen werden, dass dies auf Anweisung direkt von der Regierung und der Konzerneigentümer geschieht. Bereits zu Beginn des Corona-Regimes meldete sich ein NTV-Redakteur und gab der Redaktion des Demokratischen Widerstandes preis, dass sich die Familie Bertelsmann bei allen MitarbeiterInnen mit einem Video gemeldet hatte, in dem die Konzerneigentümerfamilie geradezu befiehlt, den Corona-Kurs der Regierung zu unterstützen.
Digitalismus und Machtzuspitzung
Ebenso ist von einzelnen RedakteurInnen und MitarbeiterInnen der einstmals frech-alternativen Tageszeitung taz zu hören, dass man sich für den Kurs der Zeitung „zutiefst schämt“. Für die stattgefundenen Verfolgungsaufrufe gegen Oppositionelle — etwa von Erik Peter, Peter Laudenbach und Mohamed Amjahid — bitte man sogar „um Entschuldigung“. „Diese Form regressiver Berichterstattung“ über Oppositionelle sei „ein Rückschritt in finsterste Zeiten des Journalismus in Deutschland“, der auf das „Home Office“-Regime zurückzuführen sei: In den Corona-Wochen gab es keinen echten redaktionellen Austausch. Stattdessen wurde die Zeitung von Zuhause aus gemacht. Ein weiterer Beweis dafür, dass die Abschaffung physischer Präsenz und der totale Digitalismus dazu führen, dass einzelne Techniker und Chefs alleine die Macht über das Veröffentlichte ausüben. Diesen Zustand scheinen sie zu genießen und befeuern zu wollen — oder sie haben direkte Anweisungen von der Regierung entgegengenommen und befolgt.
Von einigen wenigen Konzernmedienvertretern wird mittlerweile sogar der Begriff des Antisemitismus gegen Oppositionelle verwendet. Dabei ist die behauptete Feindschaft gegenüber Juden nicht nur in fast allen Fällen eine Lüge, sondern gereicht seinerseits bereits zu einer schweren Beleidigung, die justitiabel ist.
Außer Frage steht, dass Antisemitismus und Menschenhass generell keine Chance haben dürfen. Wenn aber bürgerliche Vertreter deutscher Konzern- und Staatsmedien mit dem Begriff des Antisemitismus inflationär agieren, um den Regierungskurs gegen Oppositionelle und Intellektuelle zu unterstützen, stellt sich die Frage, ob sich das Konzept des „sekundären Antisemitismus“ hier nicht zu seiner eigenen Perversion verwendet wird; die Folge ist nämlich ein Prozess der Umwertung des singulären Zivilisationsbruchs des Holocausts, den ab 1999 der damalige Außenmminister Joschka Fischer (Grüne) damit begann, dass er die Vorbereitung eines illegalen Angriffskriegs von deutschem Boden aus mit der Shoah zu rechtfertigen versuchte.
Missbrauch der Shoah
Die Folge: Das erzwungene Bombardement der Stadt Belgrad durch bundesdeutsche Bomberpiloten mit Zerstörungsfolgen bis heute. Wer die Diffenzierung aufgibt, um eigene Ziele zu erreichen — im genannten Fall des Karrieristen Fischer ist es der Angriffskrieg und die eigene Beliebtheit bei der US-Außenministerin Madeleine Albright —, der zerstört damit die Kernbereiche geschichtlicher Redlichkeit und trägt womöglich zur allgemeinen Verunsicherung im Geschichtsbild bei. Wer die Büchse der Pandora nicht öffnen will, muss auch bei Corona bei der Wahrheit bleiben oder dahin zurückfinden. Die Wahrheit zu Corona lässt sich nur ermitteln, wenn alle wissenschaftlichen Meinungen gehört werden.
Antisemitismus? Glücklicherweise stehen Pogrome gegen Bevölkerungsgruppen nicht bevor, sind nicht Ziel der Leute, die sich oppositionell äußern — und auch nicht in der Kritik etwa an dem Microsoft-Milliardär Bill Gates tiefenpsychologisch angelegt. Das Hantieren mit dem Konzept des „sekundären Antisemitismus“ trägt mittlerweile seinerseits Züge gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, weil es gegen Oppositionelle und Minderheiten missbraucht wird. Das ist ein Menetekel, unwissenschaftlich und sollte in Deutschland nicht vorkommen. Bill Gates geht es derweil übrigens dem Vernehmen nach gut.
Dem guruartigen Personenkult um den früheren Computer-Profi und dessen Präsenz als ultrakapitalistischer Erlöserfigur muss unbedingt kritisch begegnet werden. Seine Ablösung als umfassende Machtfigur darf gefordert werden, nicht nur in medizinischen Fragen.
Presserat und Regressforderungen
Und damit zurück in die Gegenwart und zur Medienkritik: Neben den kaum reparablen persönlich-kollegialen Zerrüttungen stellt sich auch die Frage nach dem Agieren des Presserates, der genau dies zu verhindern hätte. Anklagen wegen übler Nachrede, Verleumdung, Angriffe auf die persönliche Ehre der Person sowie geschäftsschädigendem Verhalten laufen — und werden erfolgreich sein. Doch die Regressforderungen betreffen nicht nur die Streitigkeiten einstmals kollegial operierender Branchenkollegen. Besonders betroffen sind SchülerInnen und Familien mit Kindern — und fast alle kleinen und mittleren Händler, Gastronomen, Hoteliers, viele Angestellte, Arbeiter und FreiberuflerInnen. Und damit die Basis unserer Gesellschaft. Doch wie weiterhin zusammenleben? Es muss einen Ausgleich geben.
Am Mittwoch, den 3. Juni, titelte die Ostsee-Zeitung aus Rostock: „Corona-Schock für Hotels: Versicherungen zahlen nicht.“ Wenn das Schule macht und sich nun die Versicherungskonzerne aus der Corona-Affäre ausklinken, kommen auf die Regierung damit weitere Ausgleichsforderungen zu, die kaum noch im Milliardenspektrum darstellbar sein dürften, sondern eher in die Billionen gehen. Die Entschädigungen für Oppositionelle, misshandelte DemonstrantInnen und in der persönlichen Integrität angegriffene JournalistInnen dürften daran nur einen verschwindend geringen Teil ausmachen, auch wenn deren mutwillige und direkte Schädigung am eindeutigsten nachweisbar ist.
Geschädigt wurden aber sehr viele, die von ihren eigenen Monatseinkünften leben müssen oder in schulischer Ausbildung sind. Zudem ist der Umgang mit Alten und Kranken höchst fraglich, ebenso wie die perversen Anordnungen, das Haus nicht zu verlassen und nachweislich sogar gesundheitsschädliche und die Persönlichkeit entstellende Mundschütze zu tragen.
Erfolge der Opposition
Die Abschaffung der Freiheitsrechte hat also nicht nur verfassungsrechtliche Folgen, sondern unmittelbare Schädigungen beruflicher und sogar gesundheitlicher Art. Die Maßnahmen sind nicht demokratisch mandatiert und nicht verfassungskonform ausgewogen worden, obwohl besseres Wissen vorlag. Dieses verfügbare Wissen wurde nicht in Konzideration gezogen und als öffentliche Sache diskutiert, sondern absichtlich unterdrückt. Das dokumentarische Wissen darum liegt ebenfalls vor.
Bei einem solch umfassenden Verfassungsbruch kann es keine umfassende Immunität für alle Regierungsmitglieder und Abgeordnete geben. Wichtig wird sein, dass diese Haftung auch persönlich besteht und umso mehr in fairen, rechtsstaatlichen Verfahren bestimmt werden muss.
Eine Rückkehr zu den erreichten zivilisatorischen Errungenschaften dient also auch den Corona-RegentInnen selbst, weil sie Unschuldsvermutung, Rechtsstaatlichkeit und Abschaffung der Todesstrafe garantieren. Es wird nach Ende der Corona-Affäre vor allen Dingen um friedliche Aufklärung und Aufbruch zu echter Demokratie mit einem repräsentativen Pressebild gehen müssen, nicht um Revanche oder gar Rache. Es geht der Opposition um einen Austausch der Führung auf Regierungsebene und in den GEZ-Medien — Neuwahlen und in einem zweiten Schritt um eine Verfassungsreform auf Basis des Grundgesetzes, die mehr Demokratie in Politik und Wirtschaft herbeiführt.
Freidrehende Funktionäre
Damit die im Ansatz berechtigten und nachvollziehbaren ressentimentgeladenen Gefühle in der Bevölkerung nicht überhand nehmen, müssen frühzeitig effektive Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden, in dem sich Verantwortliche erklären können. Eine Tür zur Verständigung und zivilisiertem Umgang muss immer geöffnet bleiben, wenn wir die erreichten Grundrechte für alle sichern wollen, um gemeinsam in die Zukunft gehen zu können. Menschen machen Fehler, handeln unter wirtschaftlichem Druck oder in Zuständen moralischer Panik. Das kann auch im Grunde demokratisch orientierte Regierungsvertreter in Staat und Medien betreffen.
Was keine Möglichkeit ist, ist die Opposition weiterhin zu inkriminieren. Nachdem in der Woche vor dem 30. Mai dem Trägerverein der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ Steine von Seiten eines Gewerkschaftssekretärs bei der Deutschen-Journalisten-Union in den Weg gelegt wurden, der den Redaktionsmitgliedern die Presseausweise abnehmen will, anstatt etwa für den Autor dieser Zeilen die wegen dessen oppositionellen Journalismus nicht ausbezahlten Honorare bei der Tageszeitung taz einzufordern, wurde nun auch noch ein Konto bei der Sparkasse gesperrt, über das der Verein die Spenden und Druckkosten bediente. Der Gedanke liegt nahe, dass in beiden Fällen Einflussnahmen von Berliner Parteifunktionären gewirkt haben könnten.
Die Kontosperrung geht indes angeblich auf ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen der IBB-Gelder für Freiberufler zurück, das sich aber auf ein anderes Konto bezieht. Die Vereinsgründung und die Händelung von Spendengeldern lief im Trägerverein „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ von Anfang an unter anwaltlicher Aufsicht und der Aufsicht einer Schatzmeisterin des Vereines. Der Verein in Gründung ist eine legale juristische Person, auch in Zeiten, in denen die Amtsgerichte regulär arbeiten und Zeit brauchen, bis sie den Eintrag ins Vereinsregister vornehmen. Die Gegenprobe bei der IBB ergab: Es gibt gar kein unlösbares Problem und die Aktion geht nicht von dort aus. Die stark parteiorientierte Sparkasse wurde — ohne Vorwarnung durch Anruf oder sonstiges — selber aktiv. (Nachtrag: Mittlerweile funktionieren alle Spendenkonten des Trägervereins der Zeitung wieder und sollen laut Bankfiliale auch geöffnet bleiben [Stand Mittwoch, 3. Juni 11:40 Uhr]; die Sparkasse hat sich bis dato nicht erklärt oder gar dafür entschuldigt. Die Zeitung wird den Vorgang dezidiert aufklären, denn auch für Banken wie für KundInnen gilt die Unschuldsvermutung. Der Vereinsvorstand legt allen SpenderInnen auf Nachfrage dezidiert Rechenschaft ab.)
In derselben Woche meldeten zwei der Druckereien, dass sie seit zwei Wochen massiv unter Druck gesetzt würden, unsere Zeitung nicht mehr zu drucken: Durch Mails, Anrufe und Besuche. — Alle Fragen dazu beantwortet indes Professor Agamben, siehe oben.
Korrekte Demonstrationen — von Seiten der Demokraten
Und auch bei den Hygiene-Demos lief alles von Anfang an korrekt ab — von Seiten der DemokratInnen von nichtohneuns.de. Vor dem 28. März gab die Versammlungsbehörde sogar die Art und Weise der Vorgehensweise durch, was auch niemand bestreitet: Die Möglichkeit während des Notstands-Regimes, sei eben die Verteilung von Grundgesetzen und Zeitungen „on the fly“, also als Teil von Spaziergängen.
Seit dem zweiten Kundgebungs-Samstag werden eine Vielzahl von Kleindemonstrationen angemeldet, sowohl in Berlin als auch bundesweit. Das ist hundertfach dokumentiert und belegt. Nichtohneuns.de war nie selbst Veranstalter von Demonstrationen, sondern ist ein dezentrales Netzwerk, im Grunde lediglich eine Homepage mit angeschlossenem Neuen Forum und einer Wochenzeitung. Das ist allen Beteiligten von Anfang an bekannt und angesichts der zentralstaatlich gelenkten Repressalien die einzige Möglichkeit, für Grundgesetz und die Versammlungsfreiheit für alle zu demonstrieren.
Dies übrigens auch für Menschen, die die Opposition nicht gut finden. Das ist ihr Recht, auch für dieses standen wir ein und stehen die Oppositionellen ein. Insbesondere in Berlin jedoch haben die DemokratInnen der Opposition ein landesverfassungsbrüchiges Stadtgouvernement gegen sich, das die Polizei teilweise sehr stark für persönliche Interessen instrumentalisiert hat.
Sommer der Aufklärung
Die Erfolge der Demokratiebewegung machen sich dagegen bereits jetzt bemerkbar: Etwas mehr alltägliche Freiheiten kehren zurück. Wer auf den Maskenzwang besteht, wird nicht mehr vollends ernst genommen. In der Bevölkerung hat sich das Wissen über die oppositionelle wissenschaftliche Meinung weit verbreitet. Diskussionen finden überall statt.
Nachdem nun die Regierungskreise bemerkt haben, dass sie bei der Corona-Wahrheit auf einem sinkenden Schiff sitzen, sie die wachsende Opposition nicht loswerden und es nun auch mit einer sehr großen Oppositionellen Wochenzeitung zutun haben, wird mittlerweile versucht, die Demokratiebewegung von innen her zu spalten.
Wir kennen das. Und begegnen allen Angriffen mit Solidarität auf unserer Seite — auf in den Sommer der Aufklärung! Im Amphitheater im Berliner Mauerpark fand am vergangenen Samstag bereits eine Agorá statt, eine Zusammenkunft von DemokratInnen zur Diskussion.