USA: Massenhaft falsch-positive Tests – Produkthaftungsklage gegen Christian Drosten?

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von Niki Vogt

Der zur Zeit weltweit gängigste Test auf eine Corona-Infektion ist ein PCR-Test, der maßgeblich von dem Virologen an der Berliner Charité, Critian Drosten, entwickelt wurde. Mittlerweile steht der Test sehr in der Kritik. Zum einen, weil er offenbar auch auf Gensequenzen anderer Coronaviren anspringt, also die Viren aus der großen Corona-Familie, die wir schon immer kennen und an die wir gewöhnt sind. Aber auch auf „Fetzchen“ von zerstörten Coronaviren, die der Körper schon besiegt hat. Überdies ist es auch eine Frage, durch wie viele Vermehrungszyklen (Amplifikationszyklen) ein Labor die Probe laufen lässt. Irgendwo um die 35 Zyklen sind Standard. Sind es zwei weniger, hat man kaum noch positive Befunde, sind es zwei mehr, kann ein großer Teil schon als positiv anschlagen. 

Der Test ist außerdem nicht validiert.

In den USA wird sogar Kritik im Mainstream laut

Die New York Times berichtet sogar, dass bis zu 90 Prozent der mit diesem  Covid-19-PCR-Test gewonnenen Resultate-Ergebnisse sogar falsch sein könnten. Nun heißt es, es könnte sogar sein, dass der Superstar-Virologe Drosten möglicherweise mit einem Produkthaftungs-Prozess rechnen muss. Denn die besagten PCR-Standardtests sollen laut der New York Times „eine Menge Leute“ als positiv diagnostiziert haben, die aber vielleicht nur recht vernachlässigbare Menge Virusmaterial im Körper haben und daher sehr wahrscheinlich gar nicht ansteckend sind“, schreibt die New York Times.

In three sets of testing data that include cycle thresholds, compiled by officials in Massachusetts, New York and Nevada, up to 90 percent of people testing positive carried barely any virus, a review by The Times found.

Übersetzung: „Bei drei Datensätzen von Tests, von Beamten aus Massachusetts, New York und Nevada zusammenstellten, enthielten wegen zu hoher Schwellenwerte bis zu 90 Prozent der positiv getesteten Personen kaum eine Viruslast“.
Heißt das, 90 Prozent der Positiv-Getesteten waren gar nicht positiv? Sogar Fachleute waren verblüfft, dass diese Personen als Coronavirus-Träger diagnostiziert wurden, berichtet New York Times (NYT).

Tests mit so hohen Schwellenwerten (zu viele Vermehrungszyklen, zu empfindlich) können nicht nur lebende Viren, sondern auch genetische Fragmente erkennen, Reste von Infektionen, die kein besonderes Risiko darstellen – ähnlich wie ein Haar in einem Raum zu finden, lange nachdem eine Person gegangen ist, zitiert die NYT einen Mediziner.

Jeder Test mit einer Zyklusschwelle über 35 ist zu empfindlich, stimmte Juliet Morrison, Virologin an der University of California zu. „Ich bin schockiert, dass die Leute denken würden, dass 40 ein Positives darstellen könnten“, sagte sie. Eine vernünftigere Abgrenze wäre 30 bis 35, fügte sie hinzu. Dr. Mina sagte, er würde die Zahl auf 30 oder sogar weniger setzen.

Man kann das aber auch so ausdrücken: Wenn man eine Patientenprobe nur genug Vermehrungsszyklen durchlaufen lässt, wird sie immer positiv diagnostiziert, es sei denn sie enthält nicht einmal ein Fitzelchen des genetischen Materials des gesuchten Virus.

Wurde der PCR-Test eilig zusammengeschustert und durchgewunken?

Und noch ein Umstand lässt aufhorchen: Der Drosten-Covid-19-PCR -Test wurde anscheinend mit sehr heißer Nadel zusammengeflickt. Er wurde gar nicht anhand einer Gensequenz dieses Covid-19-Virus konstruiert. Die „Nährlösung“ (der Primer), in der die Viren einer Probe vervielfältigt werden, muss ziemlich exakt dem Genom oder Teilen des gesuchten Virus entsprechen, um genau den oben beschriebenen  Effekt zu minimieren, dass irgendwelche Residuen, Virenfetzchen oder Teile ähnlicher Viren massenhaft kopiert werden und ein wilder Salat davon als positives Ergebnis interpretiert wird. Für den „Goldstandard des Covid-19-PCR-Tests“ wurde aber einfach das alte SARS-Virus aus dem Jahr 2003 als Ausgangsmaterial benutzt:

„Der PCR-Test auf SARS-CoV2 wurde als Modell anhand von Genomdaten des SARS-CoV von 2003 und social-media-Nachrichten erstellt, ohne eine Patientenprobe untersucht zu haben!“, sagt der Mediziner Dr. med. Steffen Ghani. Und die WHO habe – laut Ghani – diesen Test bereits am  selben Tag, wo er eingereicht wurden, nämlich am 21.01.2020, schon sofort freigegeben. Das riecht fatal nach Absprache.

Schon viele Experten und Wissenschaftler, auch in Deutschland, haben bemängelt, dass nur  „DNA-Fragmente vervielfältigt, sortiert und analysiert“ werden, was aber nichts über Ansteckungsgefahr oder gar eine mögliche Erkrankung aussagt, sondern nur darüber, ob jemand schon einmal Kontakt mit einem Coronavirus hatte.

Könnte Christian Drosten und/oder Deutschland verklagt werden?

Ein PCR-Test mit einem Primer, der schnell zusammengeschustert und gleich durchgewunken wird, obwohl er gar nicht auf das akute Virus zugeschnitten ist, sondern auf ein 17 Jahre altes, verwandtes Virus, dazu Amplifikationszyklen, die auch noch eine viel zu hohe Positivenrate erzeugen – und daraufhin getroffene Lockdownmaßnahmen, die eine Schneise der Verwüstung in Volkswirtschaften und in das Leben von Hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt fräsen … das sieht nach einer Produkthaftungsklage vom Allerfeinsten aus. Im Visier stehen da Herr Christian Drosten, aber auch die Bundesrepublik Deutschland.

Das wäre nicht einmal neu, das wurde schon im Abgasskandal mit VW vor einem US-Gericht durchdekliniert.

Hier in Deutschland hat sich eine Gruppe Juristen aufgemacht, sich in eine solche Produkthaftungsklage in den Staaten einzuklinken. Denn in den USA gibt es – im Gegensatz zu Europa – die Möglichkeit einer echten Sammelklage, was dort „class action“ genannt wird:

Allen voran Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, LL.M. (UCLA) aus Göttingen. Er ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt aktiv, zugelassen in Deutschland und Kalifornien. Er ist Gründungsmitglied der Stiftung „Corona-Ausschuss“. Mit ihm arbeiten Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann aus Berlin sowie Rechtsanwältin Cathrin Behn und Rechtsanwalt Tobias Weissenborn aus Göttingen federführend auf der deutschen Seite. Daneben ist eine Reihe von Anwälten tätig, die nicht nach außen in Erscheinung treten können, weil die Kanzleien, in welchen sie beschäftigt sind, Bedenken haben, Mainstream-Mandate und Mandate der öffentlichen Hand zu verlieren, wenn ihre Corona-Schadensersatz-Tätigkeit bekannt wird. Rechtsanwältin Fischer wird sich zudem als Medizinrechtlerin um die Aufarbeitung der Corona-Folgen wegen z. B. verschobener Operationen, Therapien etc. kümmern. Dr. Hoffmann ist bereits aktiv in der „Task Force Masken“. Beide sind wie Dr. Fuellmich Mitglieder im anwaltlichen Corona-Ausschuss. Rechtsanwalt Marcel Templin ist ebenfalls in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und als Lehrbeauftragter auch in der juristischen Ausbildung engagiert. Im Haftungsrecht arbeitet er seit Jahren deutschlandweit mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, und er organisiert und koordiniert diese Zusammenarbeit für den Corona-Schadensersatz.

Informationen dazu findet man auf der Webseite „Corona-Schadensersatzklage„. Wer und wie man dort auch seinen eigenen individuellen Schadensersatz eifordern kann und wie die Sammelklage funktioniert, ist dort ausführlich beschrieben.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich erklärt es auch hier in einem Video: