Geschäftsleute und Ladenbesitzer beginnen mit zivilem Ungehorsam: Immer mehr schließen sich an bei „Wir machen auf!“

Niki Vogt auf Telegram folgen

 

Von Niki Vogt

Es gibt durchaus Erkenntnisse dazu, dass die Ansteckungen nicht in den Geschäften und Gaststätten grassieren. Diese Unternehmen haben recht gute Hygienekonzepte entwickelt.  Das Sogar Bundesminister Jens Spahn versprach am 1. September noch:

Und nur zwei Monate darauf tat es die Regierung doch. Dass Versprechen von Politikern einfach reihenweise gebrochen werden, sind wir ja gewohnt. Nur ist das, was hier und in anderen Ländern den Menschen angetan wird, unfassbar schädlich: Die Wirtschaft wird zerstört und wenn die eh schon zögerlich und zu spät ausgezahlten Hilfen einmal aufhören (müssen) und die Aufhebung der Insolvenz-Anzeigepflicht irgendwann enden (muss), dann wird sich das ganze Elend erst richtig zeigen. Auch der Spiegel beschreibt ein ziemlich erschreckendes Szenario, wenn die unvermeidliche Insolvenzwelle anrollt. Es wird eine enorme Depression geben und viele werden verzweifeln.

Dabei ist nach Meinung einiger Ökonomen das „Stop-and-go“ Verfahren, das die Bundesregierung anwendet, noch viel schädlicher, als ein einmaliger, strenger Lockdown. Die Unternehmen machen nämlich große Anstrengungen, alles wieder in Gang zu bringen, nehmen Geld in die Hand, nehmen Kredite auf und legen sich ins Zeug – nur um nach kurzer Zeit wieder vor die Wand gefahren zu werden, was noch ruinöser ist. Oder sie richten sich in der Grauzone ein: Manche Restaurants, die Essen zum Abholen verkaufen, fahren sich recht gut damit, die Gehälter für das Bedienungspersonal einzusparen, melden dafür Kurzarbeitsgeld an, bekommen Ausfallgeld und nehmen die Einnahmen aus den Außer-Haus-Lieferungen schwarz ein. Und so, wie die Politik verfährt, wird sich der „Graue Markt“ noch enorm vergrößern.

Seit es sich abzeichnet, dass der Lockdown noch sehr viel länger gehen könnte, allgemein besonders beliebte und sachkundige Politiker, wie Herr Lauterbach, fordern schon den unbegrenzten Lockdown. Wer so etwas von sich gibt, der darf sich dann nicht wundern, wenn den kleinen Unternehmern und Geschäftsleuten die Hutschnur platzt.

Auch der Nordkurier berichtet.

Dass der Lockdown, der bislang offiziell bis zum 10. Januar befristet ist, verlängert wird, gilt seitens der Politik als ausgemacht. Gleichzeitig wächst die Zahl derer weiter, die die Maßnahmen kritisch sehen: Die Gruppe „Wir machen auf – Kein Lockdown mehr” auf Telegram wächst seit dem Wochenende im Minutentakt, in rund 24 Stunden versammelten sich knapp 50.000 Interessierte und der Zähler tickt unaufhörlich weiter. Unter dem Stichwort „Wir machen auf“ diskutieren Gewerbetreibende nun über einen „wilden“ Ausstieg aus dem Lockdown. Auf der zugeordneten Homepage „coronapedia.de” wurde ein Forum eingerichtet, in dem die Protestaktion diskutiert und geplant wird.

Sie bekommen auch großen Zuspruch:

Die Kommentare darunter sind lesenswert.

Das hier saust gerade in Thüringen durch die Sozialen Medien:

Der Kanal „Thüringer Widerstand“ organisiert ganz offenbar eine große Zahl von Geschäftsleuten, die einfach den Laden wieder aufmachen. Irgendwelche Bußgelder scheinen sie nicht zu interessieren. Und dafür gibt es anscheinend auch einen rechtlichen Grund. Ebenfalls über die Sozialen Medien verbreitet sich, dass die Rechtsanwälte sich kundig gemacht haben und herausgefunden, dass hier das EU-Recht den Geschäftsleuten Recht gibt.

Das findet man auf der Gesetzessammlung Curia und es hört sich so an:

Unternehmer machen wieder auf !!! Die Rechtslage: Die Unternehmer sind alle im Schutzbereich des Unionsrechts – weil potentiell grenzüberschreitend – tätig, sei es im Schutzbereich des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit. Danach sind Beschränkungen der Grundfreiheiten den deutschen staatlichen Stellen explizit verboten.

Zwar könnten Beschränkungen unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes ausnahmsweise durch zwingende Erfordernisse des Gemeinwohls gerechtfertigt sein. Sind sie aber nicht, schon gar nicht mit dem bloßen Schlagwort epidemische Lage nationaler Tragweite/Gesundheitsschutz/Infektionsgeschehen.

Die Beweislast für eine Rechtfertigung der jeweiligen Eingriffe liegt beim Staat und das Wichtigste: Im Unterschied zu den Grundrechten aus dem Grundgesetz sind die Rechte auf freien Warenverkehr bzw. freien Niederlassung und Dienstleistung unmittelbar anwendbar, das heißt, der Unternehmer kann diese Rechte der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Richter und auch dem Gesetzgeber unmittelbar entgegenhalten als höherrangige Freiheitsrechte.

Das gilt sogar gegenüber bestandskräftigen Verbotsverfügungen, aus denen dann nicht vollstreckt werden dürfte (EuGH, Ciola).

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=44555&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Offensichtlich stößt diese Vorgehensweise schon bei ziemlich vielen Geschäftsleuten auf offene Ohren. Kein Wunder. Man kann Menschen nur zur Duldung zwingen, solange sie noch etwas zu verlieren haben. Wer an dem Punkt angekommen ist, wo ihm nichts mehr genommen werden kann, der geht dann in die Offensive. Hier die entsprechende Webseite, auf der auch Anwälte ihre Hilfe anbieten, wenn es Ärger geben sollte. Es sind viele Anwälte au verschiedenen Rechtsbereichen, die sich unter dem Hashtag  #WirLassenEuchNichtAlleine Hinter die Gewerbetreibenden stellen:

Deutschland – Wir machen auf: Gewerbetreiber, Gastronomie, Einzelhandel, Kosmetik, Friseure, … – corona-blog.net (corona-blog.net)

Ein Sportbedarfs-Händler in Rosenheim geht voran. Er wird alle seine fünf  intersport-Geschäfte in der Region wieder öffnen:

„Irgendwann ist das Fass voll.“ Udo Siebzehnrübl, Betreiber eines Sportgeschäfts in Rosenheim, will eine mögliche Verlängerung des coronabedingten Lockdowns nicht mehr hinnehmen. Der 60-Jährige will seine fünf Intersport-Geschäfte zum 11. Januar wieder öffnen – und hofft auf Nachahmer aus der Branche.

Natürlich hoffen die Geschäftsleute, dass die Kunden kommen und kaufen. In den Blogs versichern begeisterte Bürger, dass sie zum Einkaufsbummel gehen werden.

Auch Gastronomen in den Niederlanden gehen auf die Barrikaden – sie machen auf – FOCUS Online. Auch in den Niederlanden stehen bei den Hoteliers und Gaststättenbetreibern die Zeichen auf Sturm. Unternehmer aus etwa 60 Städten und Regionen wollen am 17. Januar ihre Türen öffnen – egal, was die Regierung dann an Corona-Regeln vorschreibt. 

In Equador hob das Verfassungsgericht den Ausnahmezustand auf, mit dem die Regierung wieder einmal einen neuen Lockdown durchsetzen wollte. Der Originalbericht aus Equador ist hier zu lesen: