Analysen der Krankenkassendaten zeigen: Millionen gefälschte Impfpässe und möglicherweise 35 Mio. Ungeimpfte

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Bild: Impfpass, Wiki Commons, Superikonoskop, Lizenz: CC BY-SA 1.0

von Niki Vogt

Das „Impfdashboard“ sagt – Stand 8. April 2023- dass In Deutschland sind 76,4 Prozent der Bevölkerung (63,6 Millionen Menschen) grundimmunisiert sind, 62,6 Prozent (52,1 Million Menschen) eine  „Auffrischungsimpfungen“ bekommen haben, 15,2 Prozent (12,7 Millionen Menschen) mindestens zwei „Auffrischungen“. Nicht geimpft sind  22,1 Prozent der Bevölkerung (18,4 Millionen Menschen).

Letztere Zahl beinhaltet aber auch Kinder, die gottseidank nicht geimpft werden mussten. Unter den Erwachsenen seien, so das PEI (Paul Ehrlich Institut) nur 9 Millionen ungeimpft. Das stimmt aber so nicht, sagt Tom Lausen. 

Tom Lausen, Jahrgang 1967, wurde in Hamburg geboren und arbeitet seit 1987 als Programmierer und Datenanalyst. Von Beginn der sogenannten Corona-Pandemie an beschäftigte er sich eingehend mit den haltlosen Begründungen immer weiterer goutierender Gerichtsurteile zu den grassierenden Grundrechtseinschränkungen im Land. Schließlich begann er im August 2020 auf Bitten seines Bruders, des Hamburger Rechtsanwaltes Sven Lausen, vertiefende Recherchen zum Thema und begab sich auf die Suche nach der Wahrheit im Corona-Datenchaos sowie zur politisch behaupteten Überlastung des Gesundheitssystems. Mittlerweise wird seine Arbeit von einem weltumspannenden Netzwerk aus hochkompetenten Koryphäen unterstützt — von unter anderem Informatikern, Statistikern, Notärzten, Krankenhauscontrollern, Richtern, Staats- sowie Rechtsanwälten.

Dieser Tom Lausen hat die Daten von Krankenkassen analysiert und kommt zu dem Schluss, dass 12-15 Millionen erwachsene Menschen in Deutschland einen gefälschten Impfpass haben. Das sind dann mindestens 21 Millionen Erwachsene, es können aber durchaus auch 24 Millionen sein. Zählt man die 9,4 Millionen Kinder dazu, wären es schon fast 35 Millionen Menschen in Deutschland, die ungeimpft sind. Laut Krankenkassendaten haben Ärzte in 2,5 Millionen Fällen Rechnungen für Behandlungen von Impfnebenwirkungen bei den Kassen abgerechnet. Soviel zu Herrn Gesundheitsminister Lauterbachs „Sehr seltenen Nebenwirkungen“.

Die Zahlen ergeben sich, wie schon erwähnt, aus der Auswertung von Krankenkassendaten und aus den Gerichtverfahren gegen Ärzte, die solche gefakten Impfbescheinigungen ausgestellt haben.

Fraglich ist, wie man eine gefakte Impfung beim Arzt entdecken kann. Nimmt der Arzt ein offizielles Impfstoffgläschen, klebt die Chargenbanderole in den Impfpass und unterschreibt, kann eigentlich niemand wissen, ob der Impfstoff in dem Arm des Patienten gelandet ist oder nicht. Allenfalls durch eine Blutprobe wäre möglicherweise feststellbar, ob das Impfserum darin nachweisbar ist.

Sollten tatsächlich es tatsächlich 35 Millionen Ungeimpfte sein, was bei einer Bevölkerung von 83,2 Millionen Menschen in Deutschland etwa 42 Prozent sind, sieht die Impfbilanz deutlich „schlechter“ aus.

Den Ärzten, die diese falschen Impfpässe ausgestellt haben, die Strafrechtlich als Urkundenfälschungen behandelt werden, gebührt ja eigentlich großer Dank. Wer weiß, wie vielen sie großes Leid, ein beschädigtes Leben, Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod erspart haben. Es ist ja längst bewiesen, dass von den Ungeimpften nie eine höhere Ansteckungsgefahr, als von den Geimpften ausging.

Es ist eher so, dass wahrscheinlich von den Geimpften die größere Gefahr ausging. Gegen Ende der Pandemie war es ein offenes Geheimnis, dass die Corona-Infizierten auf den Krankenhausstationen hauptsächlich Geimpfte waren. Und es ist auch bekannt, dass der Covid-Test bei Geimpften später positiv anschlägt, als bei Ungeimpften. Sie gehen also mit einem negativen Test noch fröhlich unter Leute, obwohl sie schon ansteckend sind.

Nichtsdestotrotz drohte den Besitzern gefälschter Impfpässe  Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren! Die Süddeutsche berichtete noch am 30 November 2022, als Corona eigentlich fast vorbei war, dass die Staatsanwaltschaft Kiel gegen rund 450 Verdächtige wegen dieser falschen Impfpässe ermittelte. Es seien schon 133 Verfahren anhängig, 79 Veruteilungen bereits erfolgt und bei den Ermittlungen 225 Wohnungen durchsucht.

Einsatzkräfte stellten dabei (Blanko-)Impfpässe, gefälschte Impfstoffaufkleber, Stempel, Zertifikate und mehr als 200 Mobiltelefone sicher. Im April hatten die Behörden eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.

In 200 Fällen meldeten Apotheken den Verdacht der Fälschung, in weiteren 100 Fällen benachrichtigten Kollegen oder Chefs die Polizei, wenn ihnen anscheinend gefälschte Impfpässe vorgelegt wurden. Das bedeutet, dass es erkennbare Fälschungen waren. Wenn aber ein Arzt mit gültigem Chargennummern-Aufkleber den Impfpass ausstellt, den Impfstoff selbst aber ins Waschbecken spritzt, statt in den Patienten, dann ist das von außen nicht erkennbar.

Zur Zeit steht ein solcher Arzt vor Gericht. Der Fall hat Aufsehen erregt. Der Arzt Dr. Heinrich Habig hatte seine Praxis in Recklinghausen. Er steht vor Gericht, weil er Menschen vor der – mittlerweile unbestritten hoch gefährlichen – Genspritze beschützt hat. Er stellte Impfpässe aus, obwohl er das Impfserum nicht spritzte, anderen stellte er Impfbefreiungs-Atteste aus. Wie vielen Menschen er damit Schäden, schwere Leiden oder gar den Tod erspart hat, kann niemand beziffern. Und wenn es nur einer gewesen wäre … es wäre die Sache wert gewesen. Sehr viele, besonders seine Patienten, sehen in ihm einen Helden, der Respekt und großen Dank verdient. Das Gericht sieht ihn als Verbrecher und verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Das ist noch nicht alles, sondern nur ein „Teilurteil“. Weitere Prozesse werden folgen. Am Ende wird es ein Gesamturteil werden, das sicherlich darüber liegt. Wie hoch, wird man sehen, es ist von vier Jahren Haft – abzüglich der Untersuchungshaft die Rede.

In diesem Prozess wurden Pflöcke in den Boden gehauen, um die rechtliche Grundlage für Zweihundert weitere Fälle zu schaffen. Der vorsitzende Richter am Landgericht Bochum, Frau Petra Breywisch-Lepping, sah in dem Fall Dr. Habig keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für das Handeln des Arztes. Den Impfunwilligen habe ja der Rechtsweg offen gestanden.

Sein Rechtsanwalt Christian Moser berichtete auf Telegram:

Recht gesprochen?

In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil über 207 Fälle verkündet.
Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.
Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor.
Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.

Die „Polizisten für Aufklärung“ erläutern die juristische Sichtweise der Kammer folgendermaßen:

Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmumgsmethoden nach § 136a StPO lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgeübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Rechtsmittel sind möglich. Revision wird eingelegt werden.“

 

Die Motivation des Angeklagten, Menschen zu helfen, die mittels Nötigung zur (riskanten) Impfung gedrängt wurden – was als ein rechtswidriger Angriff gewertet werden kann, denn es ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung, lässt das Gericht nicht gelten. Auch den Einwand Habigs, er habe getreu dem Hippokratischen Eid gehandelt, demnach der Arzt auf keinen Fall schaden anrichten dürfe, wischt man vor Gericht beiseite. Das Thema Impfschäden wird nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dr. Habigs Verteidiger führten an, er haben gewusst, dass die Impfung gefährlich ist. Und ein Arzt habe sich nach der Berufsordnung für Ärzte, nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben des Gesetzes zu richten. Das ist auch einleuchtend. Denn Gesetze sind durch Abstimmung schnell erlassen – und zwar von Regierungen und/oder Parlamenten, die entweder keine Ahnung von den Konsequenzen ihres Tuns haben – oder aus moralisch verwerflichen Gründen handeln. Ein Arzt, der aufgrund eines Gesetzes Schaden für seine Patienten kommen sieht, darf dann nicht einfach doch diese schädlichen Therapien vornehmen.

Doch gerade dieses Argument, dass er für die Patienten in Notwehr gehandelt habe wird schlicht angelehnt. Eine Notwehr, mit der Habigs Rechtsanwalt Schmitz argumentierte, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.

Die mRNA-Impfung wird nicht in Frage gestellt, allen Erkenntnissen zu deren massiver Gefährlichkeit zum Trotz. Es heißt auch, dass Patienten Habigs mit Drohungen, sie physisch zu einer Feststellung ihres tatsächlichen Impfstatus zu zwingen, zu Geständnissen gezwungen worden sein sollen.

Auch Dr. Habigs Einlassung, er habe ja seiner Aufklärungspflicht zu den Nutzen und Risiken der Corona-Impfung gar nicht nachkommen können, weil der Beipackzettel zur Impfung keine Informationen enthielt, auch nicht zu möglichen Nebenwirkungen. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Patient aufgeklärt werden muss, um überhaupt einwilligen zu können und diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen.

All diese völlig nachvollziehbaren Einlassungen Dr. Habigs fielen auf verdorrten Boden. Nachdem er lange erklärt und und begründet hatte und sein Schlusswort gesprochen, applaudierten die Zuhörer im Saal.

Angesichts der Tatsache, dass über 40% der Menschen in Deutschland gar nicht geimpft sind, trotz des immensen Drucks und der Tag und Nacht trommelnden Propaganda, zeigt den Mächtigen eines: Sie kriegen auch bei einer nächsten „Pandemie“ einen großen Teil nicht freiwillig an die Nadel. Dann kommen noch die 2,5 Millionen dazu, die wegen der Impfnebenwirkungen zum Arzt gingen.

Dann stehen ca 35 Millionen Menschen in Deutschland zusammen gegen die Propaganda der Impfungen und natürlich diejenigen, die zu den 2,5 Mio. gehören, die wegen Impfnebenwirkungen beim Arzt waren. Auch diejenigen, die nur ihre Freiheit erlangen wollten, werden für Impfexperimente wegfallen.

Eine Zwangsimpfung wird erheblichen Widerstand erzeugen.

Es gibt aber noch viel mehr Leute, die sich zwar haben freiwillig impfen lassen und nun in Angst leben, es könnten ihnen auch Schäden, chronische Krankheiten, Herzprobleme, Thrombosen, Turbokrebs drohen. Sehr viele sagen: „Ich bin zwar geimpft, aber da hab ich das noch alles geglaubt. Ich werde mich aber sicher nicht nochmal impfen lassen. In meinem Umfeld sind es schon (X)-Bekannte, die große Probleme durch die Impfung bekommen haben, sogar (Y) Todesfälle deswegen kenne ich. Nein, ich lasse mich nicht nochmal impfen!“

Das wissen diejenigen, die hinter der ganzen, weltweiten Impfkampagne stecken, allerdings auch. Sie werden ihre Agenda aber nicht aufgeben. Also werden sie sich etwas ausdenken, bei dem sie davon ausgehen, dass ihnen die Menschen nicht mehr entkommen können.

Ein Weg wäre, das Denunziantentum, die Impf-Zertifikate und die Bespitzelung zu erhöhen und ausschließlich in streng kontrollierten Impfzentren vorzunehmen, So dass man sich nicht an den Arzt seines Vertrauens wenden kann. Ein zweiter wäre, die offen Widerständigen noch weiter unter Druck zu setzen und zu Parias zu stempeln, sie dann restlos vom Leben ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden die widerständigen Mediziner und Prominenten als Schwerverbrecher vor Gericht gezerrt. Eine perfide Strategie, die mittlerweile nicht nur bei Covid angewendet wird, sondern auf allen möglichen Gebieten schon eingesetzt wird. Auch hierzu hat Herr Lausen in einem Exklusivgespräch einiges zu sagen: