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von „Unser Mitteleuropa“
Das CoV-Komplott wird von insgesamt drei Dimensionen getragen: Einer medizinischen, politischen und einer juristischen Dimension. Zu jedem dieser Bereiche stellen sich mittlerweile drängende und brennende Fragen:
UNSER-MITTELEUROPA hat exklusiv mit Dr. med. Andreas Heisler, dem Präsidenten des in der Schweiz ansässigen unabhängigen Ärzte- und Gesundheitsnetzwerks ALETHEIA – mit mittlerweile über 12.000 Unterstützern – gesprochen. ALETHEIA wurde im Sommer 2020 zu Zeiten des Ausbruchs der CoV-Plandemie gegründet, um Realitätssinn und Bürgerverantwortung den unglaublichen Exzessen und Auswüchsen des CoV-Regimes des Staates entgegenzusetzen.
Nach unserem Artikel zu Dr. med. Heisler und seiner Einschätzung der Lage vor rund einem Jahr, hat UNSER-MITTELEUROPA Dr. med. Heisler gebeten, unseren Lesern heute wieder einen aktuellen Überblick zum Jahrhundert-Verbrechen mit CoV zu geben:
Frage: In einem Offenen Brief vom 6. Oktober 2022 an das Eidgenössische Department für Inneres (EDI) konstatiert ALETHEIA, dass die Schweizer Bevölkerung „mit menschenrechtswidrigen Maßnahmen“ drangsaliert und das CoV-Zertifikat „mit unseriösen Argumenten“ eingeführt werde. Trotz dieses Sachverhaltes hat sich das Schweizer Volk in mittlerweile drei Referenden der wissenschaftlichen Unverhältnismäßigkeit seiner Dienstherren in Bundesbern ausgeliefert und schien in seiner Entscheidung nicht von Aletheia – der Göttin der Wahrheit – gemäß griechischer Mythologie getragen:
- am 13.6.2021 zum Covid-19-Gesetz mit 60,2%
- am 28.11.2021 zur Erweiterung des Covid-19-Gesetzes mit 62%
- am 18.6.2023 zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes mit 61,9%
Wie erklären Sie die Unterwürfigkeit des Schweizer Stimmvolkes gegen Vernunft, wahre Wissenschaft und den anwachsenden Berg entsprechender Fakten?
Dr. Heisler: Eine Antwort auf die Frage könnte tatsächlich die Unterwürfigkeit des Schweizer Stimmvolkes gegen Vernunft, wahre Wissenschaft und den anwachsenden Berg entsprechender Fakten sein.
Leider hat sich auch die Bevölkerung in der Schweiz während der so genannten Covid-Pandemie als viel zu obrigkeitsgläubig und eingeschüchtert präsentiert. Auch hier haben sich die Prinzipien der Diffamierung, der Denunziation und des Mitläufertums von ungeahntem Ausmaß gezeigt.
Eine andere Erklärung für die hohe Zustimmung zur Verlängerung bzw. Erweiterung von verfassungsrechtlich problematischen Gesetzen und Verordnungen, die zudem menschenunwürdig sind, könnte möglicherweise auch aktive Wahlmanipulation sein.
Was besonders stutzig macht ist, dass bei den ersten beiden Abstimmungen eine Wahlbeteiligung von jeweils 60 % bestand, bei der dritten nur von 40 %: Dennoch kommt es zu praktisch identischen Zustimmungsraten. Das gibt mir zu denken.
Frage: Am 8. Juli 2021 forderte Aletheia Swissmedic in einem Offenen Brief an das EDI, die Zulassung der sogenannten Covid-„Impfstoffe“ zu sistieren, nachdem die sogenannten „Impfungen“ gegen CoV unwirksam, unsicher und unnötig wären. Hat Swissmedic im Nachgang versucht die Argumente von Aletheia zu entkräften?
Dr. Heisler: Die Swissmedic hat sich nie mit den Argumenten auseinandergesetzt. Es war lediglich zu hören, dass es sich um eine zeitlich befristete (de facto notfallmässige) und rechtmäßige Zulassung handelt. Die Impfstoffe seien sicher und wirksam.
Frage: Stellt das Ergebnis der Referenden Bundesbern künftig einen Freibrief für medizinische Experimente am Menschen aus?
Dr. Heisler: Ich vermute, dass selbst ein negatives Ergebnis der Referenden, d.h. eine Ablehnung durch das Stimmvolk, den Bundesrat nicht gehindert hätte, im Zweifelsfall wieder medizinische Experimente am Menschen zuzulassen. So ist es allerdings leider dazu gekommen, dass der Bundesrat sich tatsächlich auf das Prädikat «durch die direkte Demokratie bestätigt» abstützen kann.
Frage: Stellt solches Verhalten einen Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“ aus dem Jahr 1947 dar?
Dr. Heisler: Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem Verhalten tatsächlich um einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947. mRNA-verpackte Nanolipide sind bislang noch nie am Menschen ausprobiert wurden. Die Zulassungsstudienlage ist äußerst dürftig; es sind viel zu wenige Menschen viel zu kurz «behandelt» worden. Die gesamte präklinische Phase, die mindestens 2 Jahre dauern würde, hat nicht stattgefunden. Diese lässt sich auch nicht am Computer simulieren, wie von den so genannten Wissenschaftlern und den Mainstream-Medien dargestellt wurde.
Das wahre Ausmaß der Katastrophe zeigt sich immer mehr und lässt sich in der Übersterblichkeit und dem Geburtenrückgang seit dem Ausrollen der so genannten Impfkampagne darstellen.
Frage: Führten die von Ihnen geschilderten nutzlosen bzw. kontraproduktiven staatlichen Maßnahmen dazu, dass Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich kündigten oder gekündigt wurden?
Dr. Heisler: Was ich jetzt sehe, ist der unmittelbar bevorstehende Kollaps unseres Gesundheitswesens. Was uns zu Beginn der so genannten Pandemie angedroht worden ist und nur durch die unsäglichen Massnahmen hätte verhindert werden können, ist jetzt nach Beendigung der «Plandemie» durch die WHO auch in der Schweiz eingetreten: Das Gesundheitswesen funktioniert nicht mehr, selbst Notfälle werden oft inadäquat behandelt.
Insbesondere Patienten mit Nebenwirkungen der mRnA-Spritze werden nicht ernst genommen und landen oftmals verzweifelt in der Psychiatrie.
Dieser Zustand ist dadurch zu erklären, dass viele Mitarbeiter/innen aus dem Gesundheitsbereich sich dem Impfdruck nicht beugen wollten und gekündigt haben. Diejenigen, die sich dem Menschenexperiment unterworfen haben, fallen oft kurz- oder langfristig wegen mehr oder weniger gravierenden Nebenwirkungen aus. Letztendlich hat der Personalmangel zu dieser Krise geführt.
Frage: Waren die geschilderten Auswüchse des CoV-Regimes die Hauptverursacher der heutigen Krisen und Engpässe im Gesundheitswesen?
Dr. Heisler: Aus meiner Sicht sind diese Auswüchse der Hauptgrund für die heutige Krise und die Engpässe im Gesundheitswesen, die die Bevölkerung immer mehr zu spüren bekommt. Die Qualität der medizinischen Versorgung und der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Allgemeinen hat in den letzten drei Jahren in der Schweiz drastisch abgenommen. Dies zeigt sich auch an der Tatsache, dass bestimmte Medikamente – zum Teil auch lebenswichtige Antibiotika – nicht oder immer wieder nicht lieferbar sind.
Frage: Welchen Repressalien waren Sie und Ihre Kollegen ausgesetzt, die sich nicht dem CoV-Regime unterwarfen.
Dr. Heisler: Die Repressalien halten bis zum heutigen Tag an: Es kommt immer wieder auch jetzt noch zu Gerichtsurteilen, indem Kollegen in der Schweiz zu Bussen und sogar zu bedingten Haftstrafen wegen Maskenattesten oder Impfunfähigkeits-bescheinigungen verurteilt werden. Es ist zu Haus- und Praxisdurchsuchen wegen dem Ausstellen von Maskendispensen oder wegen Abgabe von wirksamen Medikamenten wie Ivermectin oder Chlordioxid-Lösung gekommen.
Die mit Abstand drakonischste Maßnahme war die Zwangspsychiatrisierung meines Kollegen Dr. Thomas Binder im Mai 2020. Er musste eine Woche lang in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung wegen so genannten «Corona-Wahns» ausharren und sich anschließend für eine gewisse Zeit medikamentös zwangsbehandeln lassen. Diese Massnahme hat dazu geführt, dass viele Ärzte in der Schweiz nicht aufgemuckt haben.
Frage: Wie stehen die vermeintlichen Todesfälle aufgrund von CoV im Verhältnis zu den Opfern mit Impfschäden?
Dr. Heisler: Im Kanton Luzern sind nach offiziellen Angaben 470 Menschen im Zusammenhang mit der SarsCov-2-Viruserkrankung verstorben. Diese waren zwischen 80 und 100 Jahre alt und es sind offensichtlich auch Patienten in die Statistik eingegangen, die z.B. an einem Motorradunfall verstorben sind und kurz vor ihrem Ableben einen positiven SarsCov-2-Test auswiesen.
Selbst nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein positiver Test kein Beweis für eine Infektion. Es ist davon auszugehen, dass noch viel weniger Menschen wirklich an dem Virus, falls es ihn je gegeben haben sollte, verstorben sind. Die Todesrate liegt demzufolge im Promille-Bereich bezogen auf eine Bevölkerung von 400’000 Menschen im Kanton Luzern. Auch in meiner Praxis gab es in den zurückliegenden drei Jahren so gut wie keine echten Covid-Toten, was die Zahl von 470 Toten im Kanton Luzern als viel zu hoch und dennoch als realistisch erscheinen lässt.
Demgegenüber stehen selbst in meiner Praxis verschiedene tragische Todesfälle, die ich durchaus im Zusammenhang mit der mRNA-Spritze sehen muss. Eine junge 30-Jährige, die tot in der Waschküche zusammenbricht ist mir in meiner mehr als 20-jährigen Karriere als Hausarzt noch nie untergekommen. Das passiert nicht einfach so: Fakt ist, dass zwei Kleinkinder von noch nicht einmal 1- bzw. 3 Jahren zu Halbweisen gemacht worden sind. Das Ergebnis der gerichtlich angeordneten Obduktion liegt mir leider nicht vor.
Frage: Wie kann den Impfopfern geholfen werden?
Dr. Heisler: Das ist ein sehr weites Feld. Zunächst kann den Impfopfern dadurch geholfen werden, dass man sie ernst nimmt und anhört. Dies wird von den wenigsten Ärzten, aus verschiedenen Gründen, geleistet. Teils aus Scham, teils aus Ignoranz und teils aus Korruptionsgründen. Wir versuchen, sehr individuell das Problem der Patienten zu erfassen. Dabei fällt auf, dass wir es mit einem sehr schillernden Bild an Nebenwirkungen zu tun haben. Von daher gibt es auch keine einfache Patentlösung, die für alle Betroffenen gleichermassen gilt. Wir stehen auch mit Kollegen in der Schweiz und im Ausland im Austausch.
Frage: Stellen mRNA Injektionen in der Realität keine Impfungen, sondern vielmehr eine Gentherapie dar, wie manche Experten behaupten?
Dr. Heisler: Da die Behörden, entgegen anderslautender Versprechungen zu Beginn der so genannten Impfkampagnen, die Impfung sei wirksam, inzwischen zugeben mussten, dass sie weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt, ist der Begriff «Impfung» falsch und völlig irreführend.
Es soll suggerieren, dass es sich um eine praktisch harmlose medizinische Maßnahme handelt – die Vorsilbe mRNA-(Impfung) wird tunlichst verschwiegen. Ich würde auch nicht den Begriff Gentherapie wählen, weil eine Therapie nur bei Krankheiten und Erkrankten eingesetzt wird. Mit dem so genannten Impfstoff ist man aber grösstenteils auch auf völlig Gesunde losgegangen. Von daher würde ich eher von einem Gen-Experiment sprechen; welche Auswüchse und Folgen das für die Betroffenen haben wird, ist erst jetzt und in der Folge zu sehen. Es ist davon auszugehen, dass neben den vielen Thrombosen/Embolien, Herzinfarkten, Schlaganfällen und auch Autoimmunerkrankungen und neurologischen Syndromen es zu immer mehr Krebsfällen kommen wird. Die grosse Befürchtung meinerseits liegt darin, dass dann vor allem die jüngere Generation unter solchen Ereignissen leiden wird.
Frage: Stellen die Ergebnisse besagter Referenden Verstöße gegen Art. 118b80 zur „Forschung am Menschen“ der Schweizer Verfassung dar, zumal es dort unter Punkt (d) heißt: „Eine unabhängige Überprüfung des Forschungsvorhabens muss ergeben haben, dass der Schutz der teilnehmenden Personen gewährleistet ist“?
Dr. Heisler: Das sehe ich genauso. Hier müssen natürlich die Juristen zu Wort kommen. Aus meiner Sicht handelt es sich klar um ein globales Menschenexperiment; der Schutz der teilnehmenden Personen wurde völlig hintangestellt. Und dies für eine Erkrankung, die nicht gefährlicher gewesen ist als eine normale Grippe.
Frage: Wie lässt sich erklären, dass die WHO am 7. März 2020 Fatalitätsraten von 3.4% weltweit verbreiten konnte und ungestraft Angst und Panik unter den Bevölkerungen verbreiten durfte?
Dr. Heisler: Da es zu einer völligen Unterjochung der Medien und auch des Justizapparates in den meisten Ländern auf dieser Welt gekommen ist, können die WHO und all ihre Helfershelfer in den einzelnen Staaten ungestraft Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen. Die «Schreckung» [Anmerkung der Redaktion: Juristischer Terminus der Schweiz für «Volksverhetzung»] der Bevölkerung ist in der Schweiz eine Straftat.
Leider kann aufgrund der jetzigen Konstellation nicht gegen die Medien und die Behörden vorgegangen werden, da die Gerichte nicht mehr unabhängig sind.
Frage: Wie lässt sich der Zick-Zack-Kurs der WHO zum Thema „asymptomatische Verbreitung“ von CoV‑2 interpretieren?
Dr. Heisler: Dieser Zickzack-Kurs der WHO lässt sich nur dadurch erklären, dass eine asymptomatische Erkrankung bzw. asymptomatische Verbreitung völlig unwissenschaftlich sind. Ein Beweis hierfür wurde nie angetreten. Es hat sich im Gegenteil herausgestellt, dass die Krankheit in der Realität sehr viel weniger ansteckend ist. Alle Massnahmen waren völlig übertrieben und haben überhaupt nichts gebracht ausser Leid und Kosten.
Frage: Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten berichteten am 27.06.2023, dass nach Auskunft des BRD-Bundesgesundheitsministeriums mindestens 755 Millionen OP- und FFP2-Masken verbrannt werden sollen. Das Ministerium sagt, drei Millionen Masken wurden schon verbrannt. Der vormalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geriet im Frühjahr 2020 in einen Kaufrausch: Der Bundesrechnungshof monierte besagte „Überbeschaffung“. Man spricht von gesamt 5,8 Milliarden Masken, die 6,3 Milliarden € kostet hätten. Man kann vermuten, dass eine Entsorgung durch Verbrennen nicht sonderlich gut fürs Klima sein kann. Gab es medizinische Gründe, Masken rechtzufertigen oder wie lässt sich dieser Super-Flop der Politik heute erklären?
Dr. Heisler: Das Tragen der Maske hatte keinerlei medizinischen Effekt. Es ging darum, damit das Narrativ der gefährlichen Killergrippe in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Außerdem kann die Maske als Symbol der Unterwerfung und des Sklaventums angesehen werden. Dies hat auch in der Schweiz bestens funktioniert, da hier das Maskentragen bis zum Exzess durchgeführt und auch eingefordert worden ist.
Der Maskenbeschaffungs- und Vernichtungsskandal in Deutschland – in der Schweiz sind möglicherweise ähnliche Machenschaften gelaufen – zeigt das Ausmaß der Korruptheit und Verlogenheit der Politik. Nicht nur die Gesundheit der Patienten ist geschädigt worden, sondern auch die Natur und unsere Umwelt. Es sind Millionen, vielleicht sogar Milliarden von Masken im Meer entsorgt worden. Dies ist eine Katastrophe für Flora und Fauna und damit auch für die Gesundheit der gesamten Menschheit.
Frage: Die renommierte medizinische Publikation Lancet musste eine gefälschte Studie gegen Hydroxychloroquin vom 22. Mai 2020 wieder zurückziehen: Hat die Schweiz die Behandlung von CoV mit alternativen Medikamenten, wie z.B. mit Hilfe von HCQ oder Ivermectin durch Behörden behindert, wie es auch in vielen anderen Staaten von überstaatlicherseits durchgesetzt wurde?
Dr. Heisler: Offensichtlich war es so, dass international, aber auch in der Schweiz bestimmte Medikamente als gefährlich und als verboten deklariert worden sind. Hierzu gehören Hydroxychloroquin und Ivermectin, aber auch andere probate Mittel, wie z.B. Vitamin D. Dies musste aus Sicht der Gegenseite so gemacht werden, da eine notfallmässige Zulassung eines Impfstoffes nur möglich ist, wenn keine adäquate Behandlung möglich wäre. Auch hierin zeigt sich die völlig verbrecherische Neigung der Ärzte und Behörden.
Ich kenne Kollegen in der Schweiz, die wegen der Abgabe von Ivermectin berufsrechtlich verfolgt und gebüsst worden sind. Dies ist mit einer der großen Skandale der letzten drei Jahre in diesem Land. Auch hierin zeigt sich die Korruptheit der Behörden und Ärztegesellschaften.
Frage: Wie erklären Sie sich, dass in Schweizer Medizin-Labors selbst nach Bekanntgabe der WHO vom 20.1.2021 (Information Notice for Users 2020/05) zu PCR Tests, noch immer mit viel zu hohen Zyklusschwellwerten (Ct values) – z.B. mit Ct 40 statt 27 – weitergearbeitet wurde und falsche Diagnosen produzierten?
Erklärung von mir: Die PCR-Tests (Polymer Chain Reaction – polymerer Kettenreaktionstest), mittels derer man angeblich vollkommen sicher feststellen konnte, ob jemand mit Covid infiziert war oder nicht, funktionieren grob vereinfacht so, dass das gesuchte Proteinmolekül des Erregers oder sogar nur ein Teil davon mit einer technischen Methode in einer Probe (z.B. Blut oder Speichel) gefunden und kopiert werden, bis eine Menge erreicht ist, die chemisch feststellbar und quantifizierbar ist. Je mehr Kopiervorgänge man macht, um so höher ist die dann die durch das ständige Kopieren entstandene Masse des gesuchten Erreger-Proteins. Ab einer gewissen Menge davon spricht man von einem Infektionsnachweis (obwohl ein PCR-Test dazu eigentlich nicht taugt und auch nicht entwickelt wurde). Bei genügend häufigen Kopiergängen kann also ein Schnipsel eines bestimmten Proteins (das aber nicht unbedingt zu dem gesuchten Erreger gehören muss) eine signifikante Menge herbeikopiert werden, die den Probanden als Infizierten einstuft. Tatsächlich hatte dieser aber eine minimale Menge davon im Körper, die sein Immunsystem längst besiegt hat und der Proband ist eigentlich gesund. Wenn also zu oft kopiert wird, kann selbst ein Kerngesunder als krank eingestuft werden. Eine Infektion lässt sich schon nach 27 Kopierzyklen feststellen. Doch stattdessen werden sogar heute noch 40 Zyklen in den Laboren gefahren, so dass viele als Covid-Infizierte gelten, die nur ein par wenige mögliche Proteinsequenzen eine Coronavirus aufweisen. Damit wurden die gefürchteten „Inzidenzen“ zu einer riesigen Pandemie aufgeblasen.
Dr. Heisler: Die Schweizer Medizinlabors haben in der Corona-Zeit einen Reibach gemacht. Sie sind damit mitverantwortlich für die Etablierung und Aufrechterhaltung einer Test- und Medienpandemie.
Die hohen Zyklusschwellenwerte sollten eine möglichst hohe Inzidenz der Erkrankung suggerieren. CT-Werte über 35 sind nicht zu verwerten, außerdem darf ein Test in der Medizin nur an Symptomträgern und niemals an symptomlosen, d.h. gesunden Menschen durchgeführt werden.
Frage: Die Rede von Dr. David E. Martin, Vorsitzender der M‑CAM International LLC und Batten Fellow der Universität von Virginia, die er auf Einladung von EU-Parlamentariern im Mai 2023 in Brüssel halten konnte, ist auf der Webseite von ALETHEIA verlinkt: Dr. Martin zeigt in seinen Ausführungen auf, dass bereits im Jahr 1967 die ersten Versuche am Menschen mit veränderten Coronaviren in Form einer transatlantischen Zusammenarbeit zwischen USA und Großbritannien begannen. Zusätzlich wurde mit Schweinen und Hunden experimentiert. Im Jahr 1990 meldete Pfizer das erste Patent – US Patent 637224 – auf einen vermeintlichen Impfstoff mit Spike Proteinen für besagten Veterinärbereich an. Warum stellten sich schon damals die vermeintlichen Impfungen gegen CoV als völlig unwirksam heraus?
Dr. Heisler: Die Fragestellung müsste für mich anders lauten: Warum hat man auch heute auf ein schon damals völlig unwirksames Verfahren wie die mRNA-«Impfung» gegen SarsCov‑2 zurückgegriffen?
Die ganzen von Dr. Martin aufgezeigten Machenschaften legen den Verdacht nahe, dass es sich tatsächlich um eine lange im Voraus angelegte Plandemie handelt. Aus meiner Sicht ist es medizinisch und wissenschaftlich sinnbefreit einen schnell mutierenden Atemwegskeim durch eine wie auch immer geartete Impfung ausrotten zu wollen.
Frage: Dr. Martin informiert, dass im Jahr 1984 eine „HIV Inc.“ angedacht wurde, um mit Hilfe von CoV ein globales Impfregime vor dem Schreckgespenst HIV durchzusetzen. Das Experiment musste aufgegeben werden, weil über 50% der Personen der HIV Test-Behandlung verstarben oder schwere Impfschäden davontrugen. Darauf ließ man die Maske endgültig fallen, nachdem die Universität von North Carolina Chapel Hill (UNC) das US Patent 7279327 auf ein sogenanntes infektiöses replikationsdefizientes Klon eines Coronavirus – infektiös für das Epithel menschlicher Lunge – anmelden liess. Es war eine Erfindung die einer Biowaffe entspricht und vom NIAID (US National Institute of Allergies and Infectious Diseases) von 1999 – 2002 finanziert worden wäre. Dr. Martin unterstellt, dass jene Schöpfung aus dem Labor ein Jahr später unter dem Namen SARS 1.0 in Fernost zum Einsatz kam. Es scheint ein klarer Verstoß gegen die Biowaffen Konvention vorzuliegen: Was unternahmen die hiesigen Behörden in der Schweiz und Europa dagegen?
Dr. Heisler: Ich denke, dass schon damals die Behörden in der Schweiz und Europa nichts gegen den Verstoß gegen die Biowaffenkonvention unternommen haben. Was hier genau gelaufen ist, ist aus meiner Sicht spekulativ, ich stelle fest, dass ich immer mehr Anstrengungen unternehme, um an möglichst gut recherchierte und seriöse Artikel gelange, um mir hier ein besseres Bild machen zu können.
Frage: Im Jahr 2003 isolierte CDC (US Centers for Disease Control & Prevention) unter Bruch der Biowaffenkonvention einen SARS Coronavirus und unternahm den Versuch mit einer von China heruntergeladenen Sequenz dafür eine Patent anzumelden: Dies gelang erst im Jahr 2007 [US-Patent 7776521 „CoV isolated from Humans], weil das Patentamt den Antrag zuvor zweimal zurückgewiesen hätte. Am 9.10.2007 registrierte UNC US-Patent 7279327 unter dem Namen „Methods for Producing Recombinant Coronavirus“ [Methoden zur Produktion eines rekombinierbaren Coronavirus]. Wurde die Menschheit nach SARS 1.0 so im Jahr 2020 mit einem rekombinierbaren CoV-19 aus dem Labor beglückt?
Dr. Heisler: Nach meiner Kenntnis wird die zunächst als Verschwörungstheorie abgetane Hypothese, das Virus sei aus einem Biowaffenlabor in Wuhan entwichen, mittlerweile von gewissen westlichen Kreisen verfolgt. Ob die Freisetzung unbeabsichtigt oder vorsätzlich erfolgt ist, darüber wird noch gestritten. Unabhängig davon, wie das Virus in Umlauf kam, ist für mich jedoch klar, dass hier Absicht dahinterstand, um die erwünschte Test- und Medienplandemie global loszutreten.
Frage: Die Gensequenzen aus 2003, 2005 & 2006 sind zu 89% – 99% ident mit CoV‑2: Dr. Martin erläuterte, dass ab dem Jahr 2005 besagte Forschung als Technologie zur Biowaffen-Kriegsführung, dotiert mit über 10 Milliarden USD über das NIAID und Verteidigungsministerium gelaufen wäre. Besagte staatliche Kollaboration gipfelte 2016 in einem Schreiben des NIAID an die Universität von North Carolina Chapel Hill, welches das Biowaffen-Labor der UNC vom Gain-of-Function (GOF: künstliches Schärfermachen der abträglichen Virusfunktionen durch Laborarbeit) Moratorium, welches zuvor von der US-Regierung erlassen wurde, freistellte. Zwischen 2008 und 2019 wären in den USA, BRD und China insgesamt 73 Patente für hauptsächlich ACE‑2 Rezeptor [Binde Rezeptor] Domain, Cleavage Site [Spaltungsstelle] und das Spike Protein angemeldet. Ab dem Jahr 2016 wäre in der Fachliteratur der sogenannte „Wuhan Institute of Virology Virus‑1“ – WIV‑1 – schon vorgestellt. 2019 – sieben Monate vor CoV‑2 Patient Nr. 1 – ließ Moderna vier ihrer Patente um den Terminus „accidental or indentional release“ [Freisetzung des Pathogens durch Unfall oder Absicht]. Ist damit der Beweis erbracht, dass jenes Pathogen CoV‑2 als „made in USA“ einzustufen wäre und China über den Tisch gezogen wurde, indem man über GOF-Unterbeauftragungen der USA ans Institut of Virology (WIV) nur einen Markennamen, wie „WIV‑1“ kreierte, um von den wahren Masterminds abzulenken?
Dr. Heisler: Das halte ich aus den oben genannten Gründen für sehr wahrscheinlich.
Frage: Wie erklären Sie sich, dass nach Vorliegen der erdrückenden Beweislage keines der 193 Mitgliedsländer in der Lage und/oder bereit scheint, gegen besagte organisierte Kriminalität staatlicher – und transnationaler Art politisch und juristisch vorzugehen?
Dr. Heisler: Die Sars-Cov-2-Pandemie, wie sie uns von den Medien weisgemacht worden ist, ist global konzertiert und von langer Hand vorbereitet worden.
Wer als Arzt, Jurist oder als Mitglied einer Behörde oder einer politischen Institution gegen das Narrativ ausschert wird drangsaliert und mundtot gemacht. Die institutionellen Schutzmechanismen funktionieren nicht mehr.
Frage: Erfordert besagtes staatliches Unvermögen gepaart von Willfährigkeit gegenüber überstaatlichen Monopolisten inklusive dem Totalversagen staatlicher Justiz, dass das System westlicher Partei-Oligarchien, welches immer unverfrorener externe Interessen, doch nicht mehr die seiner Bürger vertritt, einer gründlichen Reform zu unterziehen wäre, bevor das ganze System zusammenbricht und von außen übernommen würde?
Dr. Heisler: Es bedarf einer tiefgreifenden Umwälzung der Gesellschaft, auch das so genannte demokratische Parteien-System muss sehr stark hinterfragt werden. Das Prinzip des Organismus der sozialen Dreigliederung, welches der Gründer der Anthroposophie Rudolf Steiner Anfang des letzten Jahrhunderts entwarf, sehe ich als passende Schablone um eine neue, menschliche und freie Gesellschaftsform, die möglichst staatsfern ist, zu etablieren. Dies muss in allen Bereichen der Gesellschaft und nicht nur im Gesundheitswesen umgesetzt werden. Erst dann ergibt sich für mich ein lebenswerter Gegenentwurf zum Transhumanismus.
Frage: Nach dem «erfolgreichen» Testlauf mit dem Smart-Virus-CoV verfolgt die WHO den Plan, gestützt auf den medizinisch-industriellen Komplex, nun zum entscheidenden letzten Schlag auszuholen: Das WHO-Komplott sieht vor, als dann Weltgesundheits-Überregierung nicht nur überstaatliche Exekutivgewalt über Gesundheit, Pandemievorsorge und Zwangsbehandlungen auszuüben, sondern auch Vollmachten zur Zensur und Verfolgung missliebiger Kritiker auf sich vereinen zu lassen. Welche Massnahmen gegen die totalitären Pläne der WHO gedenkt ALETHEIA zu ergreifen?
Dr. Heisler: ALETHEIA versucht gegen die totalitären Pläne der WHO vor allem mittels Aufklärung der Bevölkerung ein Bewusstsein zu schaffen, dass hier eine Weltregierung unter dem Deckmantel der Gesundheit eingeführt werden soll. Die Etablierung der Plandemie hat hier eine sehr eindrückliche Schablone entworfen.
Möglicherweise ist es doch möglich, vielen bisher noch nicht erreichbaren Mitbürgern, das Ausmass des Verbrechens und die Korruptheit des eigenen Staates aufzuzeigen.
Frage: Wie das US-Medium Florida Today berichtet, haben Mitglieder des Exekutiv Komitees der Republikaner (BREC) aus dem Florida Distrikt, Brevard County über eine Resolution abgestimmt, die den Gouverneur von Florida, Ron DeSantis auffordert, die CoV-19 Experimentierstoffe untersuchen und verbieten zu lassen. Zur Abstimmung des BREC gab es einen Erdrutschsieg. Die Republikaner anderer Distrikte, wie aus Seminole, Lake, Santa Rose, Hillsborough und Lee County lancieren ähnliche Initiativen. Die Mehrheit der Republikaner vertritt den Standpunkt, dass mRNA-Injektionen eine biologische Waffe mit einer extrem großen Gefahr für die Menschheit darstellen. Sie argumentieren, dass Big Pharma unter dem starken Verdacht steht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und gegen den Nürnberger Kodex verstoßen zu haben sowie die fatalen Risiken ihrer medizinischen Experimente zusammen mit allen Impfschäden vorsätzlich und grob fahrlässig herunterzuspielen. Können Schweizer Bürgerinitiativen, wie z.B. von ALETHEIA, ggf. auch auf Unterstützung von politischer Seite zählen?
Dr. Heisler: Eine Unterstützung von politischer Seite in der Schweiz kann ich für ALETHEIA im Moment nicht erkennen. Leider ist es so, dass die Behörden immer noch auf Linie funktionieren. Es gibt vereinzelte Initiativen, vor allem in der SVP, die in diese Richtung gehen, allerdings braucht es noch Geduld und Leidensfähigkeit und vor allem das wirksame Standhalten von ALETHEIA in dieser Frage.
Frage: Wie «Spiegel Wissenschaft» berichtet, hätte die Ständige Impfkommission (Stiko), zuständig für die BRD, inzwischen empfohlen auf einen sogenannten allgemeinen Impfplan überzugehen, wonach Menschen ab 60 Jahren sowie alle Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zusätzlich zur Basisimpfung eine regelmäßige, jährliche Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Zwar müsste die Beschlussentwurf dafür noch durch ein Stellungnahme-Verfahren von Ländern und Fachkreisen, doch lässt sich aus dieser Initiative ableiten, dass in der BRD die Aufarbeitung und Untersuchungen zu den gesammelten mutmasslichen CoV-Verbrechen als gescheitert zu betrachten sind bzw. mehr oder weniger im Sand verlaufen?
Dr. Heisler: In Deutschland geht man ganz offensichtlich den Weg der Verdrängung und das überspielen der gesundheitsschädlichen Folgen aller Maßnahmen insbesondere durch die so genannten Impfung. Immer wird von den Medien und genau zu diesem Zweck befragten so genannten Experten behauptet, dass Nebenwirkungen absolut ernst genommen werden, dass diese aber sehr selten seien. Nach wie vor wird von einer positiven Risiko-Nutzen-Relation schwadroniert. Die Übernahme in den Impfplan als regelmäßige Auffrischimpfung ist nur als Skandal zu bewerten. Immerhin lässt man die gesunden Kinder und Jugendlichen außen vor.
Aufgrund der Schwere des Verbrechens und der katastrophalen Folgen, mittel- und längerfristig, ist es nicht verwunderlich, dass eine Aufarbeitung vermieden wird. Viel zu viele der Verantwortlichen haben sich schuldig gemacht und sind an einer solchen Aufarbeitung nicht interessiert. Ähnliches dürfte leider auch für die Schweiz gelten.
Unser-Mitteleuropa: Herr Dr. Heisler, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Quellenangaben
Dr. med. Andreas Heisler
Rontalpraxis
Aletheia Scimed
Impfquisition & Hexenjagd (TransitionTV)
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