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von Niki Vogt
Seit letztem Jahr tobt die Debatte um den Vorschlag der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass spezielle Kinderrechte darin aufgenommen werden. Artikel 6 Absatz 1 soll eine Erweiterung erfahren. Wir wollen ihn noch einmal hier im Wortlaut aufführen, damit Klarheit herrscht:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Zuerst einmal hat jedes Kind sowieso schon seine grundgesetzlich verbrieften Rechte, und es erfordert keine weiteren und speziellen Rechte. Hierzu gibt es ein ganz klares Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ). Aber ganz besonders alarmierend ist an diesem Gesetzestext, dass das Wohl und die Erziehung, die Fürsorge und Verantwortung nicht mehr „in der Familie“ verankert ist, wie seit Menschengedenken, sondern „in der sozialen Gemeinschaft“. Kinderrechte werden – laut diesem neuen Absatz – nun zur staatlichen Pflicht und stehen über dem Erziehungs- und Entscheidungsrecht der Eltern.
Das „staatliche Handeln“ hat demnach Vorrang. Der Politik und diversen Ämtern, insbesondere Jugendämtern, verleiht das eine geradezu grenzenlose Macht. Was im Sinne des Kindeswohls ist entscheidet der Staat. Und das kann sich auch und sehr leicht gegen die Eltern richten. Und auch hier darf man eines nicht vergessen: Ohne den verschiedenen Organisationen zu nahe treten zu wollen, muss man dennoch im Hinterkopf behalten, dass alle diese Kinder-, Ombuds-, Diakonie-, Jugendamts-, Caritas- und sonstige Kinderhilfswerke natürlich ein Interesse daran haben, sich neue Betätigungsfelder, Eingriffsmöglichkeiten, Rechte und damit auch neue Geldtöpfe zu erobern. Gerade Jugendämter greifen sehr gern zu sogenannten „Inobhutnahmen“, die Familien zerreißen und furchtbares Leid verursachen.
Das ist keine Verschwörungstheorie, und wenn viele bei diesen Bedenken abwiegeln und meinen, der Staat wolle doch niemanden schädigen, schon gar nicht Kinder, dann ist das zu naiv gedacht. Die mit Verve vorgetragene Versicherung, das Elternrecht werde durch diesen Grundgesetz-Zusatz nicht angetastet, ist entweder naiv oder eine bewusste Täuschung zur Beschwichtigung. Es gibt sehr eindrückliche Beispiele, was Familien passieren kann, wenn der Staat unter der Fahne des Kindeswohls beliebig in die Familie gewaltsam eingreifen darf. In Fällen von Kindesmisshandlung, oder offenkundiger Vernachlässigung eines Kindes kann das Jugendamt es ja bereits heute schon. Das ist in manchen Fällen dringend angezeigt, in vielen Fällen aber schon jetzt weit zu viel.
Man kann sich in Norwegen ansehen, was das bedeutet. Dort hat der Staat bereits einiges an Rechten und Eingriffsmöglichkeiten, die man sich hier erst holen will. Arte hat einen Bericht darüber verfasst, den sich jeder einmal ansehen sollte, der den „Kinderrechten ins Grundgesetz“ das Wort redet. Die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ (Barne=Kinder, vernet=Schutz) zeigt hier, was sie kann und darf: Familien zerstören, Verzweiflung erzeugen.
Die junge Mutter Christine war auch noch ganz gutgläubig gewesen. Sie hätte nie gedacht, dass man ihr einfach ihr Kind wegnehmen kann, spätabends, überfallartig, von jetzt auf gleich. Sie hatte naiverweise geglaubt, dass man etwas Gravierendes falsch machen muss, bevor einem einfach das eigene Kind entrissen wird. Nun weiß sie es besser. Auf der Fahrt zum Gerichtsprozess, in dem es um das Kind geht, sagt sie, dass sie große Angst hat. Es werde nicht einfach: „Sie haben große Macht, die sie oft missbrauchen“. Mittlerweile gibt es in Norwegen eine große Bewegung von Eltern, denen ihre Kinder weggenommen wurden und die sich nun zusammentun, um ihre Kinder wiederzubekommen oder anderen Eltern zu helfen, ihre Kinder nicht weggenommen zu bekommen.
Diese beiden jungen Eltern sind alles andere als ein Einzelfall. Die Kinderschutzbehörde hat 2015 1600 Kinder aus ihren Familien gerissen, ohne überhaupt ein Gespräch mit den Eltern zu suchen oder sich wirklich über die Lage in den betroffenen Familien kundig zu machen. „Kindeswohl“ heißt das Totschlagsargument.
Dass in diesem Film die junge Mutter Christine, die ja ebenfalls als Kind aus ihrer Familie gerissen wurde, genau dadurch große Probleme bekam, ist ja schon der Gegenbeweis für die Kindeswegnahme aus Gründen des Kindeswohls. Das wird von der Behörde heute gegen die junge Mutter verwendet, um die nächste Generation aus den Armen der Eltern zu reißen. So fragt der junge Vater, ob seinem Sohn später, wenn dieser einmal Vater wird, ebenfalls aus diesem Grund sein Kind weggenommen werden wird.
Einem Vater und Hubschrauberpiloten wurden wegen eines Klapses auf die Hand beide Kinder weggenommen, und er hat sie nie wieder bekommen, genau so wenig, wie Christine ihr Söhnchen.
Wer also glaubt, dass die Kinderrechte in der Hand des Staates besser aufgehoben sind als in der Hand der Eltern, der sollte sich diese Arte-Dokumentation einmal ansehen.
Wir haben noch die Möglichkeit, das aufzuhalten.
Dier BEitrag wurde zuerst auf der Seite „dieUnbestechlichen“ Veröffentlicht: https://dieunbestechlichen.com/2020/04/was-es-bedeutet-wenn-kinderrechte-ins-grundgesetz-aufgenommen-werden-eine-erschuetternde-doku/