NRW: Impfgeschädigte fordern Schadensersatz – bisher erfolglos

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von Niki Vogt

Die dpa-Meldung ist kurz und knapp und gibt nur so wenig wie möglich preis: 18 Impflinge wollen Schadensersatz vom Bundesland Nordrhein-Westfalen einklagen, weil sie unter „Komplikationen“ durch die Impfung gelitten haben. Grundlage ist, dass das Land ja für Impfungen in den öffentlichen Impfzentren die Haftung übernommen hat. Diese Forderungen von Impflingen sind jetzt die Nagelprobe: Erkennt das Land die Impfschäden an und zahlt? Bisher noch nicht.

Die dpa-Meldung verliert kein Wort darüber, welche Schäden eingetreten sind, wie gravierend sie waren und wie sie sich äußerten. Nur zwei Informationen gibt es dazu: Zum ersten, dass noch keiner der „Anträge“ positiv beschieden worden sei und zum Zweiten, dass es keinen Toten darunter gibt.

Allein schon das Wort „Anträge“ ist schon bemerkenswert. Da übernimmt das Land „hochherzig“ die unmittelbare Haftung für Schäden einer Impfung, die mit großem Tamtam, psychischem und sozialem Druck den Leuten im Prinzip aufgezwungen wird. Risiken der Impfung werden teilweise verschwiegen, kleingeredet oder sogar als „Verschwörungstheorie“ einfach abgestritten. Warnende Wissenschaftler werden drangsaliert und verleumdet, Studien, die die Gefährlichkeit der experimentellen Impfstoffe aufzeigen, einfach unterschlagen und die Medien berichten nur sehr zurückhaltend und äußerst selten darüber. Aber wenn jemand guten Glaubens und auf die Haftungszusage der Landesregierung vertrauend, sich dieses gentherapeutische Experiment in den Körper injizieren lässt und Schäden erleidet, muss er einen ANTRAG stellen?

Der lakonische Satz Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurde bislang noch keiner der Anträge positiv beschieden“ lässt schon ahnen, wie es um die Haftung bestellt ist. Es macht den Eindruck, dass solche Anträge, die von den Landesverbänden entschieden werden, auf den Schreibtischen derselben Staub ansetzen und noch lange nicht entschieden werden. Denn wenn jetzt schnell und unkompliziert Schadensersatz geleistet würde, käme eine Welle an Anträgen auf das Land zu, man würde hier 18 Präzedenzfälle schaffen, die zu Tausenden an Anträgen führen.

Lehnt man aber ab, schürt das Zorn. Die Bürger würden noch zögerlicher und misstrauischer gegenüber der Covid-Impfung als jetzt schon. Die Impfbereitschaft schwände weiter und das Land NRW sähe sich alsbald mit einem Haufen Klagen konfrontiert. Das kommt nicht gut und schon gar nicht im Wahljahr.

Man wird den Bescheid der Anträge also wahrscheinlich so lange wie möglich hinauszögern. Dabei hilft natürlich immens, dass man ja die Möglichkeit hat, eine Überprüfung vorzunehmen, ob es sich – wie jetzt üblich – nur um einen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung handelt und nicht um einen kausalen. Mit anderen Worten: Der Impfling hätte die Schäden sowieso erlitten, die haben nichts mit der Impfung zu tun und sind rein zufällig direkt danach aufgetreten. Das ist der Joker, der die Haftung aushebelt und der Geschädigte hat in der Regel keine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.

Genauso läuft es auch. Das Paul Ehrlich Institut redet dauernd von „zeitlichen Zusammenhängen mit der Impfung“ und dann wird ausgiebig geprüft – wahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass ein kausaler Zusammenhang nicht bewiesen werden kann. Natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Adressaten der Anträge wegen Impfschäden und Todesfolgen der Impfung, nämlich die Landesverbände, auch gleichzeitig die gemeldeten Nebenwirkungen prüfen (Definitionshoheit). Auch das Paul Ehrlich Institut hat sich bisher nicht gerade dadurch hervorgetan, die Impfstrategie der Regierung und der Landesregierungen kritisch zu begleiten und zeitnah und transparent die Öffentlichkeit über mögliche Risiken und eingetretene Schäden ganz wertfrei zu informieren. Wir erleben die Verschleierung und Abwiegelei jeden Tag.

Und wenn gar nichts hilft, dann haben ja die Impflinge treu und brav unterschrieben, dass sie nach erfolgter Aufklärung über die Risiken der Impfung diese auch nehmen wollten. Ob diese Aufklärung wirklich umfassend war und welche Risiken angesprochen wurden und welche nicht, das wird in nicht allzuferner Zukunft noch ein strittiges Thema werden.

Das Personal in den Impfzentren ist auf jeden Fall von jeglicher Haftung freigestellt und Hausärzte sind über ihre Berufshaftpflicht versichert. Fein. Dann kann ja nichts mehr passieren.

Übrigens: In Dänemark hat eine dreißgjährige Frau einen Schadensersatz für die starken Nebenwirkungen der Covid-Impfung erhalten. Sie hatte die gefürchteten Thrombosen erlitten. Der Fachterminus für diese, in „ungewöhnlicher Häufung auftretende, äußerst seltene Art von Thrombosen“ (!) heißt im Fachjargon „vaccine-induced immune thrombotic thrombocytopenia“ (VITT). In Dänemark gibt es eine „Patienterstatningen“, eine Dänische Patientenentschädigungsstelle, deren Direktor, Frau Karen-Inger Bast, kurz und bündig beschied, dass nach der Durchsicht der Patientenakte der geschädigten Frau „kein Zweifel“ bestand, dass es sich um einen Impfschaden handelt.

Die Frau musste in eine Klinik eingewiesen werden, nachdem sie geimpft worden war. Sie litt unter sehr starken Kopfschmerzen und die medizinische Diagnose ergab Blutgerinnsel im Gehirn und in der Leber. Danach wurde ärztlicherseits VITT diagnostiziert. Die Patienterstatningen sprach ihr zuerst einmal Entschädigung für das Erlittene zu und im Falle, dass sie davon Langzeitschäden davontragen sollte auch hierfür eine Kompensation. Da die junge Frau die Impfung aufgrund der Anforderung ihres Arbeitgebers erhalten hatte, hat sie ebenfalls einen Schadensanspruch wegen eines „Arbeitsunfalls“ gegen ihren Arbeitgeber.

SO geht das, wenn man seine Bürger schützen will.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Webseite „DieUnbestechlichen.com