Niki Vogt auf Telegram folgen
- An Deutschlands Schulen gilt Test- und Maskenpflicht um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus niedrig zu halten.
- Sinnvoll oder schädlich?
- Wie geht es den Schülern und Schülerinnen damit?
- Ist für unsere Kinder das Coronavirus tatsächlich gefährlich?
- Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen der Corona Bekämpfung auf die körperliche und psychische Entwicklung der Heranwachsenden?
- Sind Kinder wirklich Treiber der Pandemie?Ein Film mit Antworten.
Corona Kinder – Der Film from Jens-Tibor Homm on Vimeo.
Die Experten im Film:
Dr. med. Michaela Glöckler, Kinderärztin. Von 1988 bis 2016 Leitung der Medizinischen Sektion am Goetheanum/Schweiz, Mitbegründerin der Alliance for Childhood und der Europäischen Allianz von Initiativen angewandter Anthroposophie/ELIANT. Internationale Vortrags- und Seminartätigkeit, zahlreiche Publikationen.
Dr. med. Steffen Rabe, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in München und Sprecher des Vorstandes ‚Ärzte für individuelle Impfentscheidung‘ e. V.
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. M. Sc. Christian Schubert, Arzt, Psychologe, Psychotherapeut. Leiter des Labors für Psychoneuroimmunologie an der Klinik für Medizinische Psychologie der Medizinischen Universität Innsbruck. Leiter der Arbeitsgruppe „Psychoneuroimmunologie“ des Deutschen Kollegiums für Psychosomatische Medizin (DKPM). Vorstandsmitglied der Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin (AIM). Arbeitsschwerpunkte: Entwicklung eines integrativen Ansatzes zur Erforschung psychosomatischer Komplexität, kombinierter Einsatz von qualitativen Methoden und Zeitreihenanalyse in der Psychoneuroimmunologie; Medizinphilosophie; Systemtheorie; Psychodynamische Psychotherapie.
Prof. Dr. Franz Ruppert, Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, ist Professor an der Katholischen Stiftungshochschule München und in eigener Praxis tätig.
Seit 1994 führt er in Deutschland und im europäischen Ausland Workshops durch zu der von ihm entwickelten Methode »Aufstellung des Anliegens«. Er ist spezialisiert auf die psychotherapeutische Arbeit mit schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten, Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Psychosen und Schizophrenien. Dazu kommen zahlreiche Veröffentlichungen zu den Themen Symbiosetrauma und Aufstellungsarbeit.
Hans-Christian Prestien, war ab 1977 Familienrichter „der ersten Stunde“. Bis 2009 sammelte er als Familien- und Jugendrichter, Rechtsanwalt und nach der Wende erneut als Familienrichter Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die in persönliche oder familiäre Notlagen geraten waren.
Als vorlegender Richter und Sachverständiger für den Deutschen Kinderschutzbund war Hans-Christian Prestien maßgeblich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur fortdauernden gemeinsamen Sorge nach Scheidung der Eltern beteiligt.
Im Interesse einer psychologisch und pädagogisch an den jeweiligen Kindesbedürfnissen ausgerichteten Arbeitsweise der MitarbeiterInnen in Justiz und Jugendämtern hat Hans-Christian Prestien bereits in den frühen achtziger Jahren als Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes eine interdisziplinäre, unabhängige „Anwaltschaft des Kindes“ konzipiert. Zur deren Realisierung ist er seit 1983 an vielfältigen Fachtagungen und Weiterbildungen beteiligt.
Zur Situation des Kindschaftsrechts hat er mehrere Beiträge veröffentlicht, u.a. in der Festschrift für J. Rudolph: „Verändertes Denken – zum Wohle der Kinder“, Nomos Vlg 2009, und in „Scheiden tut weh“ von A. Karger und M. Franz, V & R Verlag 2013
Seit seiner Pensionierung bietet er zusammen mit seiner Frau Seminare zur Qualifizierung von Verfahrensbeiständen und anderen Professionen des Kindschaftsrechts an. Auch bietet er allen von Beziehungsbrüchen betroffenen Erwachsenen die Möglichkeit zur Beratung und Unterstützung auf dem Weg zum Frieden.
Prof. Dr. Christian Kreiß, Studium und Promotion in Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte an der LMU München. Neun Jahre Berufstätigkeit als Bankier, davon sieben Jahre als Investment Banker. Seit 2002 Professor an der Hochschule Aalen für Finanzierung und Volkswirtschaftslehre. Autor von sieben Büchern: Gekaufte Wissenschaft (2020); Das MephistoPrinzip in unserer Wirtschaft (2019); BWL Blenden Wuchern Lamentieren (2019, zusammen mit Heinz Siebenbrock); Werbung nein danke (2016); Gekaufte Forschung (2015); Geplanter Verschleiß (2014); Profitwahn (2013). Drei Einladungen in den Deutschen Bundestag als unabhängiger Experte (Grüne, Linke, SPD), Gewerkschaftsmitglied bei ver.di. Zahlreiche Fernseh-, Rundfunk- und ZeitschriftenInterviews, öffentliche Vorträge und Veröffentlichungen.
Leonard Heffels, Lehrer und Schriftsteller, studierte Kunst in Maastricht und Pädagogik in Amsterdam. In seinem literarischen Werk setzt er sich immer wieder mit biblischen Themen auseinander. Dabei bewegt er sich im Grenzbereich zwischen Lyrik und Prosa, so zum Beispiel in „Wer mit Gott geht …“ und „Volkes König“. Auch seine Novelle „Marthas Geschick“ ist geprägt von einem lyrischen Sprachstil, der eine große atmosphärische Dichte schafft. Zugleich wirft er ein neues Licht auf die Protagonisten, die einfühlsam und tiefsinnig dargestellt werden. Bei TWENTYSIX erschienen ferner der historische Roman „Daniels Vermächtnis“, „Dinahs Ehre“ und der unkonventionelle Glaubensroman „Sieben“. Unter dem Pseudonym Nerodal Feh Fesl veröffentlichte er den zweiteiligen Roman „Die Vorbotin“.
Der Filmemacher:
Jens-Tibor Homm, ist Kameramann und Filmemacher. Seine Leidenschaft ist es, Menschen zu beobachten. Mit 13 Jahren begann seine Filmbegeisterung. Er produzierte etliche Kurzfilme, darunter der Film „Ein Schwarz Weiss Film“, der zahlreiche Preise auf nationalen und internationalen Filmfestivals gewann. Seine Faszination von Menschen und deren Geschichten war der Entschluss in Richtung Dokumentarfilm zu gehen. 2010 produzierte er gleich zwei Dokumentarfilme. Inzwischen arbeitet er als Regie-Kameramann im Dokumentarfilm.
Feedback:
„Danke für diesen schönen Film! Ich bin Lehrerin und kann alles gesagte unterschreiben, deshalb mache ich da vom ersten Tag an nicht mit.“ Sandra L.
„Danke für diesen bewegenden Film.“ Detlef F.
„DANKE DANKE DANKE für diesen wertvollen Beitrag!“ Melanie T.
„Vielen Dank für diesen tollen, informativen und dringend notwendigen Film!“ Marika R.
„Das ist ein Zeitdokument. Sehr deutliche, klare Aussagen.“ Bianca H.
„Exzellenter Film – Danke!“ Gerhard Z.
„Danke für den tollen Beitrag. . . Kinder brauchen Normalität und keine Masken! Ich hoffe ab dem neuen Schuljahr ohne Maskenpflicht!“ Bianca H.
„Ich hoffe, dass auch Politiker den Film sehen werden!“ Gunter T.
„Danke für diesen professionellen und emphatischen Filmbeitrag – diese Art der Berichterstattung fehlt in den öffentlich- rechtlichen Medien total!“ Katrin F.
„Endlich mal ein Film aus Sicht der Kinder. Herzlichen Dank dafür!“ Roland D.
„Von ganzem Herzen DANKESCHÖN für den wunderbaren Corona Kinder Film! Möge er die Menschen erreichen und die Herzen öffnen. Viel Segen für Ihr Schaffen ♥“ Martina S.
„Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Es bleibt zu hoffen, dass ihr Film von vielen Entscheidungsträgern gesehen wird und sie zum Nachdenken und anderem Handeln anregt.“ Sabine A.
„Danke im Namen der Kinder“ Margrit R.
„Vielen Dank für die wirklich aufrechte Einschätzung der Situation unserer Kinder. Es bricht mir mein Herz, meinen Kindern und Enkelkindern nicht wirklich helfen zu können. Danke, Danke MfG“ Michaela B.
„Danke 🙏🏻. Excellenter sachlicher Film. Werde ich weiter empfehlen!“ Dr. Christian S., Kinderarzt
„Ein toller und längst überfälliger Film, der unaufgeregt die andere Seite der Schutzmaßnahmen beleuchtet und keine Angst hat, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen.“ Rosi B.
Und das kannst DU tun:
DIN A3 Plakat „Corona Kinder“
Bitte plakatiert eure Schulen mit diesem Plakat.
Du gehst in einen Copy-Shop, gibst ihnen diese Datei und lässt dir einen DIN A3 Farb-Druck machen.
Los gehts …
Hier die Datei zum herunterladen
Bitte unterstützen Sie die Produktion mit einer Spende* !
klick einfach hier: http://paypal.me/MovieNonstop
* Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis sogar bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).